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Stalking, die meist unsichtbare Bedrohung!
Die Probleme die heute allgemein unter dem Begriff "Stalking" zusammengefasst werden, dürften so alt wie die Menschheit sein. Oft sind die angewandten Mechanismen denen des Mobbing ähnlich und auch das Mobbing wird erst seit einigen Jahren als ernsthaftes Problem wahrgenommen.
Bevor der Begriff des Stalking auftauchte sprach man von "Belästigung", was aber in der Essenz keinen Unterschied machen dürfte. Belästigung klingt jedoch eher verharmlosend.
Irgendwann versuchte wohl ein kluger Kopf, eine Begriffsbestimmung zu finden, in der sich die gesamte Problematik zusammenfassen liess. Möglichweise war es ein Jäger, der die Methoden des Heranpirschens an ein tierisches Opfer auf menschliche Verhaltensweisen übertrug.
Schon vor vielen Jahren waren es in Europa die Holländer, welche die vielfältigen Formen der Belästigungen und versteckten Drohungen als ernsthaftes Problem für die betroffenen Opfer erkannten. Hier auch wurde der Autor erstmalig mit den Begriffen "Stalking" und "Stalker" bekannt.
Die Holländer waren auch die ersten, welche die Ausübung jeglicher Gewalt als Verletzung von Körper und Psyche eingestuft sehen wollten.
Ganz so weit ist man in Deutschland leider noch nicht. Das deutsche Strafrecht kennt zwar die z. B. die  Straftatbestände der Nötigung und Körperverletzung. Die Einführung einer Strafbarkeit bei Verletzung der "Seele" scheitert möglicherweise daran, dass eine solche nicht sichtbare Verletzung auch nicht zweifelsfrei zu belegen ist oder nur schwer zu belegen ist.
Die Straftatbestände der Nötigung oder Körperverletzung sind jedoch auf das Stalking nur selten anwendbar, weil Stalker sich nur in einer Minderzahl der Fälle soweit "hinreissen" lassen, straffällig im Sinne des geltenden Strafrechts zu werden.
So bleibt Betroffenen meist nur der mühsame Weg über das Zivilrecht. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten hinken jedoch meist hinter den Ereignissen her. Ein zivilrechtlich in Anspruch genommener Stalker kann sich leicht ausrechnen, was auf ihn zukommen könnte und sein Vorgehen dahingehend vorab abändern oder "modifizieren". Auch scheitern zivilrechtliche Verfahren oft an der nicht schlüssigen oder nicht überzeugenden Beweislage. 
Hinzu kommt, dass das im Stalking liegende Bedrohungspotenzial oft nicht erkannt oder ernstgenommen wird. Vom Stalking betroffen sind in der Mehrzahl Frauen, Täter sind oft ehemalige Lebensgefährten, verschmähte Liebhaber oder stille Verehrer.
Gerade bei Letzteren ist es für Betroffene schwer bis unmöglich agierende "Stalker" namentlich zu benennen. Oft fehlt den Betroffenen jegliches Wissen darüber, wer sie drängt, nötigt und letztendlich bedroht.
Etwas anders gelagert ist die Form des Stalking, wenn es z. B. um Rache, Erpressung oder einfach nur darum geht, dass irgendein Irrer sich jemanden ausguckt, an dem er seine perfiden Machtfantasien auslebt.
Telefonanrufe, Blumensendungen, unbestellte Pizzaboten, anonyme Briefschreiber, nicht aufgegebene Anzeigen etc (auch per SMS und eMail) sind da noch die harmloseren Varianten.
So berichtete z. B. eine Anruferin bei unserer Hotline, dass immer kurz nachdem Sie das Licht in Ihrem Schlafzimmer gelöscht hatte ein roter Punkt sich an ihren Wänden und an der Decke entlang bewegte. Irgendjemand richtete in regelmässig, unregelmässigen Abständen einen Laser auf ihr Schlafzimmer. Das hört auch nicht auf, nachdem Sie sich durch Vorhänge zu schützen suchte. Nun tanzte der rote Laserpunkt auf dem Vorhangstoff und zeigt, dass draussen jemand war, der sie beobachtete. Manchmal tat sich wochenlang nichts und immer wenn sie glaubte der Spuk sei zu Ende, tauchte der rote Punkt wieder auf.
Derartige Schilderung von Anrufern liessen sich hier beliebig fortsetzen. Wir wollen hier jedoch keine Anleitungen liefern. Es ist jedoch erstaunlich wie viel Fantasie Menschen aufbringen können, um sich in den Köpfen anderer Menschen festzusetzen.
Natürlich geht es dann bei den Betroffenen los, dass diese sich Gedanken darüber machen, wer ihnen aus welchen Grund eine nicht näher definierte Botschaft zukommen lassen will.
Wir wissen nicht, wie z. B. in den USA der Begriff Stalking strafrechtlich definiert wird. Die Problematik einer allgemein gültigen und anwendbaren Definition dürfte schon darin liegen zu bestimmen, wo strafrelevantes Stalking beginnt und wo es endet.
Ist z. B. ein verliebter, schüchterner Teeny, der seiner Angebetenen jeden Morgen eine rote Rose auf die Motorhaube legt ein Stalker, der zu verurteilen ist, weil die Angebetete nichts von ihm weiss und die tägliche rote Rose als Drohung ihres Ex empfindet, die ihr Angst einjagt?
Was zahlt? Die Motivation des Stalkers oder das Empfinden eines/einer Betroffenen?
Klar ist, dass sich niemand etwas gefallen lassen muss, was ihm Angst einjagt und ungesetzlich ist. Wie aber sieht es aus, wenn mir ein nicht ungesetzliches Tun eines Anderen Angst einjagt?
Die aufgeworfenen Fragen zeigen, dass es bei der Problematik des "Stalking" ganz entscheidend auf die Beurteilung des jeweiligen Falles ankommt und eine pauschale Aussage dazu nur sehr allgemein gehalten sein kann.
Das Opfer eines Stalkers kann durch die falsche Wahl der Mittel, mit denen es sich zu wehren versucht, leider ganz schnell zweimal zum Opfer werden, sodass einem Betroffenen nur geraten werden kann, sich von einem Rechtsanwalt beratend begleiten zu lassen. 
Immer wenn es darauf ankommt auf ein Ereignis zeitnah und so schnell als möglich adäquat zu reagieren, bietet sich die Beratung eines Rechtsanwalts einer Hotline an. Es bedarf nur des Wählens einer Telefonnummer, um sofort mit einem Rechtskundigen verbunden zu werden. Terminvereinbarung und Besuch in einer Kanzlei entfallen.
Viele bei der Anwaltshotline Justitia Direct angeschlossene Rechtsanwälte begleiteten Opfer von Stalkern manchmal über lange Zeiträume mit rechtlichem, aber (naturgemäss) auch menschlichem und psychologischem Rat.
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