Mietrecht - Mietbetrüger - Mietnomaden -

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Mietrecht - Wenn Mieter keine Miete zahlen -

Mietnomaden: Von Nichtzahlern und Mietterroristen -

 

 

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Thema: Mietnomaden
Als Mietnomaden werden Menschen bezeichnet, die ähnlich wie Nomaden nie allzu lange an einem Ort bleiben. Bei Mietnomaden ist es jedoch so, dass diese irgendwann nicht mehr bleiben können und weiterziehen müssen, weil sie die Miete schuldig bleiben.
Das Mietnomadentum scheint sich auszudehnen. Das mag zum einen an der allgemein schlechten wirtschaftlichen Lage liegen, Grund kann aber auch die gehäufte Berichterstattung zu diesem Thema (Beispiel Stern TV) sein, die den einen oder andern auf dumme Gedanken bringen könnte.
Das geltende Mietrecht macht es Mietnomaden relativ leicht. Auch das wird in TV- und Hörsendungen zum Thema "Mietnomaden" erklärend dargestellt.
Die Schutzmassnahmen sind relativ und reduzieren sich meist auf folgende Punkte:
  • Die Selbstauskunft des Mieters in Spe, die auch eine Einwilligung enthalten sollte, bei der Bank oder z. B. der Schufa Auskünfte einzuholen -
  • Die Nachfrage nach dem Nochvermieter oder die Nachfrage nach früheren Vermietern, die Auskunft erteilen könnten -
  • Rechtschutzversicherung für den Vermieter, die in Streitfall die Kosten für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten übernehmen würde -
  • Mietausfallversicherung. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die Bedingungen für eine solche Versicherung bei den einzelnen Versicherungen erheblich abweichen können -
  • die Mietkaution, die bis zu drei Monatsmieten betragen darf -
  • Bürgschaften, die z. B. von einer Bank oder dritten Personen übernommen wird. Hier empfiehlt sich eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
Es bleibt zu beachten, dass die Zahlung einer Mietkaution und das Einholen einer Bürgschaft sich ausschliessen. Machbar sind lediglich Mischformen.
Das hört sich alles gut an, ist jedoch in einem "Mietermarkt" in dem das Angebot an Wohnraum die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt oft nur schwer oder gar nicht machbar.
Und trotz aller "Schutzmassnahmen" kann kein Vermieter sicher sein, nicht doch plötzlich mit einem Mietnomaden konfrontiert zu sein.
Wobei es hier wichtig ist zu unterscheiden. Nicht jeder, der keine Miete mehr zahlt ist damit automatisch ein Mietnomade. Oft sind es nur plötzlich auftretende finanzielle Schwierigkeiten, die Mieter dazu veranlassen die Miete schuldig zu bleiben. Wer nichts mehr im Kühlschrank hat, wird - bevor er die Miete bezahlt - sein Geld eher zu Aldi oder Lidl (oder anderen Discoutern!) bringen.
Was sich bei Anrufen bei der Anwaltshotline Justitia Direct immer wieder heraushören lässt ist, dass es auch oft vielfach zu bösartigen Streitereien und Verhärtungen der Fronten kommt, weil die Parteien sehr schnell überreagieren, anstatt zunächst das aufklärende Gespräch zu suchen. Viele sich in temporären, finanziellen Schwierigkeiten befindliche, grundsätzlich jedoch zahlungsbereite Mieter, stellen Mietzahlungen ganz ein, wenn Ihnen sofort die Kündigung des Mietverhältnisses ins Haus flattert.
Auch heraushören lässt sich bei derartigen Anrufen, dass viele "professionelle" Nichtzahler von Miete, der Personengruppe, die wir hier als "Mietnomaden" bezeichnen, sehr geübt darin ist, mit Vermietern, die sie abzocken lange zu verhandeln, um diese hinzuhalten und so das Ingangbringen von rechtlichen Massnahmen möglichst lange hinauszuschieben.
Allgemein kann nur geraten werden, dass, wenn eine persönliches Gespräch gesucht und eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird, gleich klargestellt werden sollte, dass es bei Nicht- oder Teilzahlung des Vereinbarten keine weiteren Verhandlungen gibt.
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Ein sehr beliebter "Trick" von Mietbetrügern ist es z. B. beim Sozialamt vorstellig zu werden und mit einer Bescheinigung des Sozialamts auf Wohnungssuche zu gehen. Einem nachfragenden Vermieter wird das Sozialamt bestätigen, dass es die Miete, Teile der Miete und auch die Mietkaution zahlt.
Vielen Vermietern scheint das Sozialamt ein solventer Schuldner. Ist der Mieter dann erst mal in der Wohnung, kann das böse Erwachen sehr schnell folgen, wenn dieser Mieter sich beim Sozialamt nicht mehr meldet und somit die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe entfallen. 
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Muss ein Mieter (warum auch immer) aus einer Wohnung herausgeklagt werden, dauert es oft Jahre, bis die Wohnung wieder leer ist. Darauf hier weiter einzugehen dürfte müssig sein, weil dies hinlänglich bekannt ist.
Ganz übel wird die Sachlage, wenn neben der Tatsache, dass keine Miete eingeht, die Mieter dem Eigentümer einer Wohnung oder Immobilie weitere Schäden zufügen und z. B. sein Eigentum zerstören.
Hier ist es für einen Betroffenen nur schwer oder gar nicht nachvollziehbar, dass Gerichte sich von einer Eilbedürftigkeit einer Angelegenheit meist nicht überzeugen lassen.
Zumindest eine rechtliche Unterscheidung zwischen Mietern, die keine Miete zahlen oder zahlen können und Mietern, die zu "Mietterroristen" mutieren oder "Mietterroristen" sind, wäre wünschenswert.
So agieren denn auch viele betroffene Wohnungseigentümer und Immobilienbesitzer in einer "Grauzone", wenn sie sich zu wehren versuchen und finden oft die stillschweigende Unterstützung von Rechtsberatern, die diese Aktivitäten, hart am Rande der Legalität, unbestimmt in die Schublade "Selbstverteidigung - Notwehr" einordnen. Motto: wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Beweis, da keine Anklage.
Wie viele dokumentierte Fälle aus der Vergangenheit belegen, kann der von zahlungsunwilligen Mietern und Mietern, die keinerlei Respekt vor dem Eigentum anderer zeigen, angerichtete Schaden Existenzen vernichten.
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Oft ist schnelles Handeln geboten. Wer dann erst einen Termin mit einem Rechtsanwalt vor Ort ausmachen muss, für den kommt ein dann erhaltener Rat oft viel zu spät. Hier liegt der Vorteil der Anwaltshotline. 
Sie rufen an und haben sofort einen Rechtsanwalt am Telefon, der Ihnen sofort raten kann.
Dieser Anwalt kann Ihnen auch sofort die rechtlichen Aspekte und eventuellen Risiken Ihres geplanten Tuns darlegen.
So sind Sie immer öfter auf der rechtlich sicheren Seite!
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JD

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