Rechtsberatung Betrug, Mietnomade -

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Ist es Betrug, wenn die Miete nicht mehr gezahlt wird und der Mietvertrag vom Mieter nicht erfüllt wird?

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  Fragestellung: Wenn der Name vom Mieter falsch ist und keine Miete gezahlt wird -
  Datum: Mai 2006 - Ort: Saarbrücken
Frage:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem.

Vor ca. zwei Jahren hatte ich einen Mietvertrag abgeschlossen mit einem Pärchen, dass dann auch kurz danach in die vermietete Wohnung einzog. Den Mietvertrag hatte ich jedoch nur mit dem Mann geschlossen. Dieser hatte mir erzählt, dass er noch in Spanien mit seiner Frau leben würde und sie wieder nach Deutschland zurückkehren wollten. 

Er erzählte, dass sie in Deutschland noch kein Konto hätten, bezahlte die Kaution und die erste Miete sofort in bar.

Nach dem Einzug in die Wohnung wurde von den Mietern dann diese Barzahlung der Miete beibehalten. Ich habe mir darüber keine grossen Gedanken gemacht.

Nach sechs Monaten hörten die Mietzahlungen dann auf, die Mieter kamen immer wieder mit Ausreden und ich liess mich noch eine Zeitlang hinhalten.

Irgendwann reichte es, ich beauftragte einen Rechtsanwalt. Es ging dann bis zur bestätigten Räumungsklage.

Zur Räumung kam es jedoch nicht, weil meine Mieter nun plötzlich über Nacht ausgezogen waren.

Wohin sie gezogen waren wusste ich nicht. Ich fragte daraufhin beim Einwohnermeldeamt nach und erfuhr, dass meine ehemaligen Mieter in der Wohnung nie polizeilich gemeldet waren.

Ich wusste, dass der Mann irgendwo in der Stadt bei einem Immobilienmakler in der Stadt nach dem Einzug in die Wohnung einen Job im Aussendienst gefunden hatte. Ich hatte auch mal gesehen, dass auch seinem Auto eine Werbung dieser Firma auf den Türen angebracht war. 

Leider hatte ich mir weder den Namen vom diesem Makler gemerkt und auch nicht das Kennzeichen des Autos. Dunkelgraue Mercedes Benz gibt es in unserer Stadt viele.

Irgendwann habe ich dann sämtliche Makler der Stadt abtelefoniert und nach meinem Mieter gefragt. Ich konnte ihn nicht finden.

Das ist jetzt ca. sechs Monate her. 

Nun kam mir der Zufall zuhilfe. Ein anderer Mieter im Haus hatte den Mann gesehen und beobachtet, wie er in eine Einfamilienhaus ging.

Nachdem ich die Adresse erfahren hatte, bin ich dann kurzerhand dorthin gefahren. Auf der Klingen stand jedoch ein mir nicht bekannter Name. Ich habe die Telefonauskunft angerufen und mir die Nummer geben lassen, die auf diesen Namen eingetragen war. 

Bei Anruf, ging niemand ans Telefon. Gerade als wegfahren wollte, sah ich jemanden im Garten arbeiten. Es war mein mir die Miete schuldender Mieter. Ich rief seinen Namen, um auch mich aufmerksam zu machen. Ob es etwas gehört hatte weiss ich nicht, er war jedensfalls plötzlich nicht mehr da. Auch ans Telefon ging er nicht.

Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe weitergeforscht und folgendes herausgefunden: Der Mann hat mir einen falschen Namen genannt und unter diesem Namen auch den Mietvertrag geschlossen.

Bevor ich jetzt weitere Schritte einleite müsste ich folgendes wissen:

Ist der mit mir geschlossene Mietvertrag überhaupt gültig? Ist das was der Mann gemacht hat nicht eigentlich Betrug.? Ich fürchte, dass es sich um einen Mietnomaden handelt und bei ihm nichts zu holen ist.

 

............... jusdi101
Antwort:
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Nach dem was Sie mir schildern könnte es sich um einen Mietnomaden handeln, obwohl die Vorgehensweise nicht unbedingt für einen Mietnomaden typisch ist.

Mietnomaden zahlen normalerweise erst gar nicht einige Monate die Miete. Wenn es überhaupt Geld gibt, dann i. d. R. so ein- bis zweimal.

Auch wenn Sie Ihre Zweifel haben, wenn jemand mit Ihnen unter einem falschen Namen einen Vertrag schliesst, ist dieser Vertrag zustandegekommen und rechtskräftig.

Dazu gehört aber, dass die Person, die sich mit falschem Namen ausgegeben hat lokalisierbar ist. Wenn Sie also genau sagen können: Dieser Herr Müller hat sich bei mir mit Meyer vorgestellt und auch unter dem Namen Meyer mit mir einen Vertrag geschlossen, dass haben Sie einen Vertrag mit diesem Herrn Müller, auch wenn im Vertrag der Name Meyer steht.

Ob das ganze Betrug ist, kommt auf die Konstellation an.

Bleiben wir bei Herrn Müller, der sich im Beispiel Herr Meyer genannt hat.

Wenn dieser Herr Meyer nun seinen Pflichten aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag nachkommt und Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht, ist es kein Betrug, weil Ihnen durch die Täuschung kein Vermögensnachteil entsteht.

Es fehlt auch der Vorsatz sich durch die Täuschung einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

In Ihrem Fall hat der Mann mit dem falschen Namen zunächst einmal drei Monatsmieten Kaution und auch die erste Miete in bar gezahlt. Dann hat er noch sechs Mieten jeden Monat pünktlich ebenfalls in bar gezahlt. Dann hörten die Zahlungen auf, Sie mussten klagen und haben kein Geld mehr erhalten.

Ihr Mieter mit dem falschen Namen ist also seinen Pflichten aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag nicht nachgekommen.

Reicht das für einen Betrugsvorwurf?

Diese Frage kann letztendlich nur durch die Staatsanwaltschaft und ein Gericht geklärt werden, die den Fall untersucht und die Konstellationen des Weshalb und Warum untersucht und beurteilt.

Gegen eine anfängliche Betrugsabsicht könnte sprechen, dass der Mann Ihnen 9 Monate lang die Miete gezahlt hat. Warum er dann die Zahlungen einstellte, dürfte auch Ihnen nicht bekannt sein. Davon gehe ich einfach mal aus.

Für den Zeitpunkt, an dem dann die Mietzahlung eingestellt wurde, stellt sich die Frage: konnte er nicht oder wollte er nicht.

Für die von Ihrem Rechtsanwalt eingeleiteten Massnahmen stellt sich die Frage: Hat der Mann sich mit dem falschen Namen gegen den Anspruch verteidigt oder hat er ganz einfach nichts von sich hören lassen.

Und es stellt sich die Frage, ob der Mann sich Ihnen hätte offenbaren müssen, als er feststellte, dass er z. B. nicht mehr zahlen kann. Hier würde ich denken, dass eine Betrugsabsicht ab dem Zeitpunkt der Einstellung der Mietzahlung durchaus gesehen werden kann, wenn dem Mann nachgewiesen oder mit ziemlicher Sicherheit unterstellt werden kann, dass er seinen tatsächlichen Namen ab diesem Zeitpunkt verschwieg, weil er davon ausging, dass er so vor Vollstreckungsmassnahmen sicher sei.

Wie ein Gericht das strafrechtlich beurteilen würde hängt auch ein wenig davon ab, warum der Mann einen falschen Namen angab.

 

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