Rechtsberatung online per eMail und Telefon -

 Rechtsberatung per Telefon + online per eMail > Arbeitsrecht > Mietrecht > Familienrecht etc  Ihr Anwalt am Telefon! Ihr Anwalt per eMail! | Justitia Direct | Erfahrung aus 10 000en Beratungen seit 1998 -

 >
 Für Eilige!
 KURZANLEITUNG
 Bitte klicken Sie >HIER<    
  .
  Justitia Direct > e-juristen
  ------------------------------------
  Rechtsrat per Telefon
  Rechtsrat per eMail
  ------------------------------------
  Anfrage - Formulare
  ------------------------------------
  Prozessbegleitung 
  ------------------------------------
  Wichtige Vorabinfos |
  FAQ - Häufige Fragen |
  AGB > Allgemeine Geschäftsbedingungen |
  Zahlungsmodalitäten |
  -----------------------------------
   
  Rechtsschutzversicherung     
  ......
  Rechtsberatung - Optionen
  ......
  Zu Favoriten hinzufügen -
  ......
   Mail: eMail senden
   Impressum
   
  -------------------------------------
   
   
  Kinder + ihr Schutz
  -------------------------------------
   
  Arbeitsrecht
  Familienrecht
  Mietrecht
  Erbrecht
  Sonstige Rechtsgebiete
  Rechtstipps
  -------------------------------------
   
  .....
  Copyright:
  JD - Saarbrücken (Saarland)
  .....
  .....
  Rechtberatung sofort per 0900er
  Telefonische Rechtsberatung
   
  ..bearbeitet am 2011.01.27
   
 

 
   

 

 

 

    Rechtsberatung + Hilfe -
    online per eMail + Telefon     
     Justitia Direct - Unabhängig und neutral!        
                 
 
  .  
.......  

Thema:

Internetrecht - Linkhaftung - Haftung für 301er-Umleitungen

Immer wieder ein heftig diskutiertes Thema in Foren, in denen sich Webseitenbauer finden ist die Haftung für gesetzte Links. Vielfach wird versucht durch völlig unsinnige Disclaimer dieses Haftung auszuschliessen. Das aber funktioniert nicht, egal wie so ein Disclaimer auch formuliert sein mag.
.
Nun ist auch bei unserer Rechtsberatung die Frage eines Ratsuchenden eingegangen, der wissen wollte, ob diese Haftung wie sie für Links gelte auch anzunehmen ist, wenn von einer Domain ganz einfach per 301er zu den Inhalten einer anderen Domain weitergeleitet würde.

Zur Erklärung: Eine 301er Weiterleitung soll einer Suchmaschine sagen, dass Inhalte die ehemals auf Domain A lagen nun auf Domain B umgezogen sind. Das hat zur Folge, dass, wenn Sie nun z. B. www.anwaltshotline.org in Ihrem Browser eingeben oder diesen Verweis in einer Suchmaschine klicken, Sie sofort z. B. auf eine Domain wie die unsere hier - www.e-juristen.de - weitergeleitet werden. Das geht so schnell, dass Sie es nicht erkennen können.

Der Unterschied zwischen einem Link, den Sie irgendwo finden und einer Umleitung ist zunächst mal der, dass Sie bei der Weiterleitung nicht entscheiden können, ob Sie die Seite, die Ihnen angezeigt wird überhaupt sehen wollen.

So kann unter einer harmlos klingenden Domain eine Weiterleitung eingerichtet sein, die Sie sofort bei einer rechtswidrigen Seite rauskommen lässt. Das gleiche kann Ihnen passieren, wenn Sie einen harmlos klingenden Linktext anklicken.

Auch wenn es sich hier um zwei zunächst verschiedene scheinende Vorgänge handelt, so ist die grundsätzliche Haftung trotzdem gegeben, wobei jedoch bei der Weiterleitung dem Verursacher die grundsätzliche Verantwortung höher anzusetzen ist.

Nehmen wir mal als Beispiel, dass jemand sich auf der Zielseite sofort einen Virus einfängt, der ihm dann den Rechner lahmlegt.

Niemand würde eine solche Seite aufrufen und da macht es keinen grundsätzlichen Untersschied, ob der Betroffene nun per Weiterleitung oder einem zum Zeitpunkt des Klickens falschen Linktext auf diese Seite "gelockt" wurde.

Jedem "Linksetzer" und vor allem täglich im Internet Tätigen muss von der Logig her klar sein, dass mit wachsendem Alter seiner Verlinkung, die Wahrscheinlichkeit immer kleiner wird, dass auf der verlinkten Seite auch noch das zu finden ist, was einmal verlinkt wurde.

Viele Sites, viele Domain wechseln den Besitzer. Jedem der einen Link setzt ist eigentlich klar, dass die Mehrzahl der verlinkten Seiten nur eine begrenzte "Haltbarkeit" hat und eine Überprüfung nach ein zwei Jahren eigentlich angebracht wäre. Aber, dass macht Arbeit und viele sind auch ganz einfach zu faul. Dies gilt umso mehr, wenn mit den Webseiten, aus denen verlinkt wurde, nicht der gewünschte Erfolg eintrat.

Haftung im Internet für "fremde" Inhalte

Oft trifft man auf 404er oder aber auf die schlichte Meldung, dass die Seite nicht mehr existiert. Jeder der häufiger im Internet unterwegs ist kennt das. Gut also, wenn niemand auf die Idee gekommen ist, die ehemaligen Inhalte durch rechtswidrige Inhalte auszutauschen. Gut für den Nutzer und auch gut für alle, die noch einen intakten Link auf diese Seiten in ihren Seiten haben.

Es wird versucht die Linkhaftung mit allerlei "Tricks" auszuschalten. Mal wird das mit einem völlig unsinnigen Disclaimer versucht, der sich auf ein von irgendjemandem völlig falsch interpretiertes Urteil des Landgerichts Hamburg bezieht, mal wird versucht die Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschliessen.

Alle diese Versuche haben eines gemeinsam: Sie sind völlig wirkungslos und können sogar nach hinten losgehen, weil durch die Einstellung dieser Ausschlüsse unterstellt werden könnte, dass der Betreiber einer Webseite sich nur deshalb distanziert, weil er fürchtet, dass unter seinen Verlinkungen irgendwann rechtswidrige Inhalte zu finden sein könnten.

Wie lange könnte jemand für einen gesetzten Link in der Haftung sein?

Die Frage sollte umgekehrt lauten: Wann ist jemand nicht mehr für einen Link haftbar?

Die Haftung liesse sich, nach unserer Rechtsauffassung, zumindest erheblich reduzieren, wenn für den Nutzer erkennbar wäre, wann ein Link gesetzt wurde. Jedem halbwegs intelligenten Menschen muss es einleuchten, dass ein Link, der erkennbar im Jahr 2000 gesetzt wurde, mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu dem führt, was der Linktext verspricht. Auch ist erkennbar, dass 10 Jahre nicht mehr "nachgesehen" wurde und auch hier sollte es jedem halbwegs vernünftig denkendem Menschen einleuchten, dass jemand nach 10 Jahren keine Verantwortung mehr für das übernehmen kann, was er z. B. im Jahr 2000 verlinkt hat.

Fazit: Was für Verlinkungen gilt, nämlich, dass der Verlinkende sich die Inhalte der verlinkten Seiten zu eigen macht, gilt für weitergeleitete Seiten umso mehr. Auch wer Seiten per Weiterleitung unter seiner Domain aufrufbar macht, macht sich den Inhalt der verlinkten Seiten zu eigen, egal ob nun der Betreiber dieser Seiten in Deutschland, New York oder in Timbuktu im Busch hockt.

Bitte wählen Sie!
Telefonische Beratung!
Online-Beratung!
Keine Anmeldung erforderlich!                 
Recht: JustitiaDirect
. ...................................................................................................................................
Jusdi2011
.
 Zurück: Rechtsberatung online > Justitia Direct
.
    
-----------
Rechtsgebiete spezial: 
Betreuungsrecht | Inkasso | Pferderecht | Wettbewerbsrecht | Zwangsvollstreckung | Familienrecht |
..................................................................
...............................................................