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Nun ist auch bei unserer
Rechtsberatung die Frage eines Ratsuchenden eingegangen,
der wissen wollte, ob diese Haftung wie sie für Links
gelte auch anzunehmen ist, wenn von einer Domain ganz
einfach per 301er zu den Inhalten einer anderen Domain
weitergeleitet würde.
Zur Erklärung: Eine 301er Weiterleitung soll einer
Suchmaschine sagen, dass Inhalte die ehemals auf Domain
A lagen nun auf Domain B umgezogen sind. Das hat zur
Folge, dass, wenn Sie nun z. B. www.anwaltshotline.org
in Ihrem Browser eingeben oder diesen Verweis in einer
Suchmaschine klicken, Sie sofort z. B. auf eine Domain
wie die unsere hier - www.e-juristen.de - weitergeleitet
werden. Das geht so schnell, dass Sie es nicht erkennen
können.
Der Unterschied zwischen einem Link, den Sie irgendwo
finden und einer Umleitung ist zunächst mal der, dass
Sie bei der Weiterleitung nicht entscheiden können, ob
Sie die Seite, die Ihnen angezeigt wird überhaupt sehen
wollen.
So kann unter einer harmlos klingenden Domain eine
Weiterleitung eingerichtet sein, die Sie sofort bei
einer rechtswidrigen Seite rauskommen lässt. Das
gleiche kann Ihnen passieren, wenn Sie einen harmlos
klingenden Linktext anklicken.
Auch wenn es sich hier um zwei zunächst verschiedene
scheinende Vorgänge handelt, so ist die grundsätzliche
Haftung trotzdem gegeben, wobei jedoch bei der
Weiterleitung dem Verursacher die grundsätzliche
Verantwortung höher anzusetzen ist.
Nehmen wir mal als Beispiel, dass jemand sich auf der
Zielseite sofort einen Virus einfängt, der ihm dann den
Rechner lahmlegt.
Niemand würde eine solche Seite aufrufen und da
macht es keinen grundsätzlichen Untersschied, ob der
Betroffene nun per Weiterleitung oder einem zum
Zeitpunkt des Klickens falschen Linktext auf diese Seite
"gelockt" wurde.
Jedem "Linksetzer" und vor allem täglich im
Internet Tätigen muss von der Logig her klar sein, dass
mit wachsendem Alter seiner Verlinkung, die
Wahrscheinlichkeit immer kleiner wird, dass auf der
verlinkten Seite auch noch das zu finden ist, was einmal
verlinkt wurde.
Viele Sites, viele Domain wechseln den Besitzer.
Jedem der einen Link setzt ist eigentlich klar, dass die
Mehrzahl der verlinkten Seiten nur eine begrenzte
"Haltbarkeit" hat und eine Überprüfung nach
ein zwei Jahren eigentlich angebracht wäre. Aber, dass
macht Arbeit und viele sind auch ganz einfach zu faul.
Dies gilt umso mehr, wenn mit den Webseiten, aus denen
verlinkt wurde, nicht der gewünschte Erfolg eintrat.
Haftung im Internet für "fremde" InhalteOft trifft man auf 404er oder aber auf die schlichte
Meldung, dass die Seite nicht mehr existiert. Jeder der
häufiger im Internet unterwegs ist kennt das. Gut also,
wenn niemand auf die Idee gekommen ist, die ehemaligen
Inhalte durch rechtswidrige Inhalte auszutauschen. Gut
für den Nutzer und auch gut für alle, die noch einen
intakten Link auf diese Seiten in ihren Seiten haben. Es
wird versucht die Linkhaftung mit allerlei
"Tricks" auszuschalten. Mal wird das mit einem
völlig unsinnigen Disclaimer versucht, der sich auf ein
von irgendjemandem völlig falsch interpretiertes Urteil
des Landgerichts Hamburg bezieht, mal wird versucht die
Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
auszuschliessen.
Alle diese Versuche haben
eines gemeinsam: Sie sind völlig wirkungslos und
können sogar nach hinten losgehen, weil durch die
Einstellung dieser Ausschlüsse unterstellt werden
könnte, dass der Betreiber einer Webseite sich nur
deshalb distanziert, weil er fürchtet, dass unter
seinen Verlinkungen irgendwann rechtswidrige Inhalte zu
finden sein könnten.
Wie lange könnte
jemand für einen gesetzten Link in der Haftung sein?
Die Frage sollte
umgekehrt lauten: Wann ist jemand nicht mehr für einen
Link haftbar?
Die Haftung liesse sich,
nach unserer Rechtsauffassung, zumindest erheblich
reduzieren, wenn für den Nutzer erkennbar wäre, wann
ein Link gesetzt wurde. Jedem halbwegs intelligenten
Menschen muss es einleuchten, dass ein Link, der
erkennbar im Jahr 2000 gesetzt wurde, mit sehr grosser
Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu dem führt, was der
Linktext verspricht. Auch ist erkennbar, dass 10 Jahre
nicht mehr "nachgesehen" wurde und auch hier
sollte es jedem halbwegs vernünftig denkendem Menschen
einleuchten, dass jemand nach 10 Jahren keine
Verantwortung mehr für das übernehmen kann, was er z.
B. im Jahr 2000 verlinkt hat.
Fazit: Was für
Verlinkungen gilt, nämlich, dass der Verlinkende sich
die Inhalte der verlinkten Seiten zu eigen macht, gilt
für weitergeleitete Seiten umso mehr. Auch wer Seiten
per Weiterleitung unter seiner Domain aufrufbar macht,
macht sich den Inhalt der verlinkten Seiten zu eigen,
egal ob nun der Betreiber dieser Seiten in Deutschland,
New York oder in Timbuktu im Busch hockt.
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