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Egal welche Art von Vertrag Sie im Internet eingehen wollen: Schauen Sie sich vorher an, wo Ihr Vertragspartner seinen Firmensitz hat. Dies ganz besonders dann, wenn Sie finanziell in Vorlage gehen sollen.

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Vertragsrecht gehört zum Zivilrecht und im Zivilprozessrecht ist es so, dass jemand der einen Anspruch gegen einen anderen durchsetzen will am Sitz des Schuldners klagen muss.

Diese erstmal harmlos erscheinende gesetzliche Konstellation wird von vielen Firmen im Internet schamlos zum Nachteil der Kunden eingesetzt.

Das geht ganz einfach so, dass der gesamte Geschäftsbetrieb darauf abgestellt ist, dass der Kunden immer so im Hintertreffen ist, dass er derjenige ist, der im Streitfalle klagen müsste.

Ein Beispiel aus dem Providerbereich, dass leider nicht die Ausnahme, sondern leider eher der Normalfall ist.

Nehmen wir mal an, Sie wohnen irgendwo in Bayern oder im schönen Saarland und entschliessen sich nun für einen Provider aus Berlin. Sie hosten dort z. B. Ihre Webseite.

Natürlich zahlen Sie im Voraus und natürlich akzeptiert der Provider nur Bankeinzug. Sie sind also schon bei Vertragsbeginn finanziell in Vorlage.

Passiert jetzt irgendetwas - was eigentlich vom Provider zu verantworten ist - werden Sie möglicherweise ganz schnell feststellen, dass dieser sich im Schriftverkehr mit Ihnen nie auf irgendwas festlegen lässt, aus dem hervorgehen könnte, dass er Verantwortung trägt.

Auch gern genommen: Die Ursache wird - solange es nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann - in einem Fehlverhalten des Kunden vermutet. 

Sie wollen Ihr Geld zurück oder möglicherweise Ersatz des Schadens?

Der Provider hat sich nichts vorzuwerfen. Geld gibt es also nicht.

Sie müssten also klagen. 

Oder kündigen und klagen.

Und wo? Natürlich in Berlin!

"Gut" denken Sie jetzt vielleicht, "dann ziehe ich (z. B. zuviel gezahltes Geld) halt von der nächsten Rechnung ab".

Das machen Sie, um dann schnell festzustellen, dass Ihre Internetseite nicht mehr erreichbar ist, weil der Provider Sie von Netz genommen hat.

Ihre eMailadresse funktioniert jetzt auch nicht mehr.

Der Provider hat sich ja - wie wir wissen - nichts vorzuwerfen und bittet um Zahlung.

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Da sich jeder vorstellen kann wie es weitergeht, wollen wir die fiktive Geschichte (auf Grundlage von wahren Begebenheiten) hier abbrechen.

Egal wie es weitergehen würde, der Kunde müsste am Ende gegen den Provider einen Anspruch gerichtlich durchsetzen, wenn dieser nicht einlenkt.

Und wo müsste der Kunde klagen?

Natürlich am Sitz des Providers!

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Auffällig ist, dass es gerade grosse, seriös auftretende Firmen sind, welche im Internet konsequent die Strategie des "Nie Schuld seins" durchziehen und so dem Kunden den "Schwarzen Peter" zuschieben.

Am Ende ist der Kunde der Dumme, der seinen vermeintlichen oder tatsächlichen Anspruch am Ort der Niederlassung seines Schuldners gerichtlich durchsetzen müsste.

Die Strategie dahinter beruht auf dem Wissen um die Unannehmlichkeiten, die eine Klage wegen einer relativ geringen Summe über eine grosse räumliche Distanz bereitet.

Geht es z. B. um einen Betrag unter 5000 Euro brauchen Sie vor dem Amtgericht keinen Anwalt und sollten sich - wenn die Anspruchsgrundlage klar ist - sehr gut selbst vertreten können.

Seit dem Jahr 2002 findet vor vielen Gerichten der sogenannte "Gütetermin" statt, d. h., das Gericht lädt die Parteien, um zu erforschen, ob möglicherweise eine gütliche Einigung zu erzielen ist.

Sind Sie jetzt z. B. in München ansässig und ein Gericht in Berlin setzt frühmorgens einen Termin an, müssen Sie eventuell zwei Tage Urlaub investieren. Bei einem Streitwert von wenigen Euros überlegt sich jeder, ob ein solcher Aufwand lohnt.

Es scheint, als würden gerade juristisch bestens beratene Firmen genau auf diesen "Ermüdungseffekt" setzen. Der Aufwand kann sich bei 10 000en, manchmal Millionen Kunden durchaus rechnen.

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So berichtete z. B. ein Kunde einer mit grossem Aufwand in allen Medien werbenden Onlinebank, dass er bei Einwahl per Internet in sein Kundenmenu feststellen musste, dass dort sein Dispositionsrahmen nicht mehr ausgewiesen wurde.

Er reklamierte dies per Email und erhielt zur Antwort, dass man sich auf ein Schreiben beziehe, dass der Kunde per Post erhalten hätte und ansonsten könne man dazu nichts sagen.

Von einem Schreiben wusste der Onlinebankkunde nichts und teilte dies wiederum der Kundenverwaltung der Bank mit.

Die Antwort der Bank:

Wir kommen erneut auf unser Schreiben  zurück, in dem wir Ihnen entsprechende Massnahmen angekündigt haben. Da wir keinen Postrückläufer zu verzeichnen haben, gehen wir davon aus, dass Sie dieses Schreiben auch erhalten haben, bedauern jedoch, falls Sie dieses Schreiben tatsächlich nicht erhalten haben sollten.

Auch für den juristischen Laien sollte aus obig dargestellter Antwort erkennbar sein, in welche Richtung die Reise geht, sollte sich für den Kunden aus dem Handeln der Bank ein finanzieller Nachteil ergeben.

Schon aus den wenigen Zeilen, der sich wie ein vorformulierter Textbaustein liest, ergibt sich die Strategie:

  • 1. Die Bank hat sich nichts vorzuwerfen -
  • 2. Der Kunde wird als unglaubwürdig dargestellt -
  • 3. Aufgrund des Vorgenannten wird die Bank weiterhin verfahren, als hätte der Kunde tatsächlich Kenntnis warum die Bank handelt wie sie handelt.

Hier ist schon aus wenigen Zeilen erkennbar, dass - egal wie die Geschichte weitergeht - die Bank es so einzurichten könnte und möglicherweise auch würde, dass der Kunde immer am kürzeren Hebel sitzt.

Der Hinweis der Bank, dass davon ausgegangen wird, dass der Kunde das Schreiben auch erhalten hat ist rechtlich natürlich völlig írrelevant, weil die Bank im Streitfall diesen Zugang auch beweisen müsste.

Dient er jedoch der Bank als Grundlage weitere Fakten zu schaffen, ist der Kunde erst mal der Dumme.

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Ein anderes Beispiel:

Hier ging es darum, dass die Firma mit den zwei Zahlen und dem Pluszeichen in der Mitte einem Kunden die Internetpräsenz zugemacht hatte.

Der Kunde reklamierte und erhielt ein folgendermassen eingeleitetes Rückschreiben:

"Nach Bearbeitung der Angelegenheit können wir anhand unserem System erkennen, das Sie die Rechnungen, das Rücklastschriftschreiben und die Mahnung nachweislich unter der uns bekannten E-mail Adresse erhalten haben

Somit haben wir Sie mehrmals über die Rechnungsbeträge und offenen Forderungen informiert."

Es wird behauptet und der Kunde hat den "Schwarzen Peter"

 

Der hier skizzierte Umgang mit Kunden ist im übrigen kein Einzelfall.

Dies ist uns durch viele Anfragen unzufriedener Kunden bekannt und lässt sich auch in verschiedenen Foren zum Thema "Provider" nachlesen, in denen Nutzer von gleichartigen oder ähnlichen Begegnungen berichten.

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Immer wieder stellen Anrufer den bei unserer Hotline angeschlossenen Anwälten die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Vorgehensweisen.

Das vieles rechtlich nicht zulässig ist verhindert leider nicht, dass es doch gemacht wird und somit Fakten geschaffen werden, die den Betroffenen zwingen im Wege der Zivilklage die Rückgängigmachung des rechtswidrigen Tuns oder Schadensersatz zu erzwingen.

Dies und das Wissen darum, dass viele Betroffene den Aufwand einer Klage an einem weit entfernten Gerichtsort scheuen, scheint für viele im Internet auftretende Anbieter mittlerweile Teil des normalen Geschäftskonzepts zu sein.

So sollte denn - vor Abschluss eines Vertrages mit einem Anbieter im Internet - der Blick ins Impressum des Anbieters obligatorisch sein.

Als Orientierungsgrundlage kann von der Regel ausgegangen werden, dass mit zunehmendem räumlichen Abstand der Vertragsparteien auch das Risiko anwächst eventuell rechtliche Schritte einleiten zu müssen.

Kommt es mit einem Händler oder Dienstleister in Ihrem Wohnort oder aus der Nähe Ihres Wohnortes zu einem Rechtsstreit, sind Sie möglicherweise innerhalb weniger Minuten am Gericht.

Passiert Ihnen dasselbe mit ein Anbieter aus einer weit entfernten Stadt kann schon allein der Aufwand einer Klage dort derartig hoch sein, dass eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht.

So kann aus einem vermeintlichen Schnäppchen, einem guten oder bequemen Angebot schnell ein Ärgernis werden, dass Ihnen noch lange Zeit nachhängt.

 

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