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Rechtsberatung
Insolvenzrecht - Private Insolvenz - Zahlungsunfähigkeit |
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Recht:
Justitia Direct |
www.e-juristen.de
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Vom
Insolvenzantrag bis zur Rechtschuldbefreiung - |
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Zur
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Dieser
Rechtsanwalt ist selbstverständlich zur Verschwiegenheit
verpflichtet! |
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So funktioniert es: |
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Mit diesem besprechen Sie Ihr Problem. |
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Weitere Informationen zu unserer Telefonhotline: www.anwaltshotline.org |
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jusdi101 |
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Aus
aktuellem Anlass! |
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Wir
greifen an dieser Stelle immer aktuelle Themen auf. Diese
Aktualität machen wir daran fest, dass sich zu einem Thema die
Anfragen bei der Anwaltshotline Justitia Direct in einem
bestimmten Zeitraum unverhältnismässig steigern. Für uns ist
das ein sicheres Zeichen, dass ein bestimmtes Thema die Menschen
gerade sehr interessiert.
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Ein
solches Thema wollen wir hier besprechen. |
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Thema:
Insolvenz - Insolvenzverfahren - |
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Vom
Schuldner zum Knecht? |
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Hier
soll nicht das Insolvenzrecht und die Formen wie ein
Insolvenzverfahren normalerweise über die Bühne geht
besprochen werden. Auch soll es nicht um Teilaspekte gehen, die
mit einer Insolvenz in Einzelfall einhergehen. Häufig in diesem
Zusammenhang gestellte Fragen kommen von Unterhaltspflichtigen
von Menschen die von einer Insolvenz und insbesondere von der
Privat-Insolvenz betroffen sind. |
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Zu
den Schlagworten des Insolvenzrechts und des Insolvenzverfahrens
wie - Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren - Prüfung der
Erfolgsaussichten - Eröffnung desselben - Schuldnerberatung -
aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Aufstellen eines
Schuldenbereinigungsplans - gerichtliche Insolvenzanträge -
Restschuldbefreiung - Mitwirkungspflicht etc finden sich im
Internet ausreichende und auch verständliche Informationen. |
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Für
viele Schuldner geht der Ärger anscheinend erst richtig los,
wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden. Hier liegt
der Schwerpunkt der Anfragen die bei der Anwaltshotline Justitia
Direct zu diesem Thema eingehen. |
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Der
Gesetzgeber stellt für das Vorverfahren der Insolvenz und auch
für die jahrelange Wohlverhaltensphase dem Insolventen eine
Person an die Seite, den manche der Betroffenen als wirklich
Hilfe, andere als Aufpasser und wiederum andere als Schikaneur
und Boykottierer empfinden. |
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Tatsächlich
ist es so, dass eine Wohlverhaltensphase von bis zu sechs Jahren
eine sehr lange Zeit ist. Hier kann man persönlich der Meinung
sein, dass sechs Jahre im Verhältnis zur Lebenszeit in der eine
Person arbeitsfähig und gesund ist erheblich zu lange sind.
Auch dürfte nicht wegzudiskutieren sein, dass es mit Ablauf der
Wohlverhaltensphase vielfach erst richtig losgeht, weil viele dann wieder
bei Null anfangen müssen. |
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Es
ist jedoch wie es ist und die Frage danach, was sich der
deutsche Gesetzgeber dabei gedacht hat, kann nur rein
rhetorischer Natur sein. |
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In
anderen Ländern geht das wesentlich schneller. Als Beispiel sei
hier Frankreich genannt. Dort dauern derartige Verfahren oft
unter einem Jahr. Am Ende ist der Schuldner wieder
"sauber", also von seinen Schulden befreit. |
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Sehen
Sie dazu auch: |
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Schuldenbefreiung
nach dem Insolvenzrecht in Frankreich gilt auch für Deutsche - |
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Tatsächlich
ist es nach den Normen des Insolvenzrechts in Deutschland so,
dass ein sich im Insolvenzverfahren oder der Wohlverhaltensphase
Befindlicher grosse Teile seiner persönlichen Rechte erheblich
einschränken muss. |
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Ein
Anrufer bei unserer Hotline formulierte es einmal so: "Ich
bin völlig enteiert. Ich komme mir vor wie ein lebensunfähiger
Vollidiot, dem ein Betreuer zu Seite gestellt wurde, aber Gott
sei Dank kann ich wenigstens noch aufs Klo gehen, ohne vorher
fragen zu müssen". |
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So
fühlen sich viele Anrufer von Ihrem "Betreuer",
Insolvenzverwalter, Insolvenzbegleiter wie viele Anrufer sich
ausdrücken schikaniert. Nicht immer ist an dieser subjektiven
Einstellung was dran. Oft liegt es ganz einfach nur daran, dass
die Betroffenen ganz einfach nicht wissen, dass ihr
"Begleiter" auch Vorgaben hat, an die er sich zu
halten hat und die von Betroffenen natürlich als unangenehm
empfunden werden. |
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Wie
immer wenn der Staat Macht an Menschen weitergibt, werden sich
auch immer Menschen finden, die diese erhaltene Macht etwas
"eigenwillig" ausüben. So scheint es nicht selten so,
als würde "Wohlverhalten" auch so interpretiert, dass
ein Schuldner sich immer und überall wohl zu verhalten hat.
Wohlverhalten scheint leider all zu oft mit
"Klappehalten" gleichgesetzt zu werden. Betroffene
berichten leider all zu oft, von arrogantem, überheblichem und
selbstherrlichem Auftreten des Insolvenzverwalters, dem sie
ausgeliefert sind. |
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Insolvent
zu sein, heisst jedoch nicht rechtelos zu sein. Leider scheint
es ein typisch deutsches Phänomen zu sein, dass jemand der in
Insolvenz geraten ist, in der Ecke der halbseidenen Looser abgestellt wird.
In anderen Ländern ist es kein Makel, irgendetwas anzufangen
und damit auf die Nase zu fallen. Es gehört dort zum normalen
Lebensverständnis, etwas zu wagen und damit eventuell auch zu
scheitern, einen Konkurs oder eine Pleite hinzulegen. Und auch
die zweite oder dritte Chance gehört dort zum normalen
Lebensverständnis. |
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Die
Aufgabe eines Insolvenzverwalters ist es eine Balance zu finden
zwischen den berechtigten Interessen der Gläubiger und dem was
ein Schuldner leisten kann und keineswegs die Kontrolle
darüber, wie ein Schuldner sein Leben zu führen und zu planen
hat. Sympathien oder Antipathien haben in einer solchen
"Kontrollfunktion" keinerlei Einfluss auszuüben. |
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Auch
eine Einstellung "Ich da oben" und "Du da
unten" haben in einer solchen Funktion nicht zu suchen,
ganz gleich welcher akademischen Berufsgruppe ein
"Begleiter" auch angehören mag. |
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Viele
unseren Rechtsanwälten bekannt gemachte Sachverhalte und
Handlungen von Insolvenzverwaltern erscheinen tatsächlich allzu
selbstherrlich, wirklichkeitsfremd und sinnentleert. Vielmals
könnte auch von purer Schikane ausgegangen werden. Die Grenze
zum Missbrauch der übertragenen Macht scheint oft
überschritten. |
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Selbstverständlich
muss ein "Insolventer" sich nicht alles gefallen
lassen und hat bei allzu grosszügiger Auslegung von Kompetenzen
durch Dritte Mittel die ungerechtfertigten Eingriffe juristisch
anzugehen. |
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Wie
diese Mittel aussehen hängt meist am Einzelfall. Hier
allgemeine, auf alle Situationen übertragbare Ratschläge zu
geben, würde auch das Risiko der falschen Interpretation
einschliessen. |
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Fünf
oder sechs Jahre (in Deutschland) des Wohlverhaltens sind eine
Lange Zeit. Die Bewährungsfristen im Strafrecht - nach deren
Ablauf eine verhängte Strafe "erlassen" wird, sind da
erheblich kürzer. So ist es denn auch immer überlegenswert, ob
die Alternative "Offenbarungseid" - je nach
Lebenskonstellation - nicht die bessere Alternative ist. |
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Der
ökologische Aspekt: Die geltende Insolvenzordnung mit ihren
langen Fristen, entzieht der deutschen Wirtschaft erhebliche
Resourcen. |
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Die
Sie beratenden Rechtsanwälte der Anwaltshotline
(Online-Rechtsberatung) Justitia Direct beraten Sie auch
objektiv, wenn es sich bei den Personen auf die sich Ihre Frage
bezieht um Rechtsanwälte handelt. |
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Diese
Anmerkung ist notwendig, weil Anrufer wiederholt Zweifel an
einer "fairen" Beratung äusserten, wenn sich ihre
Anfrage auf das Tun eines Rechtsanwalts bezog. |
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Sehen
Sie auch: |
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BGH-Urteil
zum Thema - Französisches Insolvenzrecht |
|
Das
auch für Deutschland geltende EU-Insolvenzrecht |
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|
RoDi |
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