Grundschuld und Hypothek im Vergleich. Was ist der
Unterschied?
In letzter Zeit häufen sich die
Anfragen von Menschen, die jahrelang Ihren Immobilienkredit brav
beglichen haben und nun Post von "Investoren"
erhalten. Die finanzierende Bank hatte die Kredite verkauft und
die Käufer wollen nun Kasse machen.
Grund der fetten Ausbeute für die Investoren ist ein
Gesetzeslücke, die so einmalig in Europa ist. Die Grundschuld
mit der ein Kredit abgesichert wird ist nicht an den Kredit
gebunden und kann wie eine Ware gehandelt werden.
Während sich mit den Ratenzahlungen die Schuld gegenüber
der Bank immer mehr verringert, bleibt die Höhe der Grundschuld
unverändert bestehen. Sicherungsverträge sollen dafür sorgen,
dass beim Ausgleich des Darlehens der Anspruch aus der
Grundschuld nicht mehr geltend gemacht wird.
Verkauft nun die Bank ihren Kreditvertrag und die
Grundschuld, schulden Sie dem Käufer den vollen Betrag.
Absichern können Sie sich, indem Sie sich nicht auf eine
Grundschuld einlassen, mit der Bank vereinbaren, dass die
Grundschuld nicht veräussert werden darf oder aber, Sie sichern
ein Darlehen nicht mit einer Grundschuld, sondern mit einer
Hypothek ab.
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein dingliches Recht und kann wie eine
Ware behandelt werden. Sie ist nicht abhängig von der Sache,
wegen derer sie eingerichtet wurde. Sie ist nicht an einen
bestimmten Vorgang gebunden und kann für den Ausgleich fast
jeglicher Verbindlichkeiten eingesetzt werden und ist deshalb
Bankiers Liebling. Die Grundschuld wird ins Grundbuch
eingetragen.
Für die Grundschuld haften Sie
mit Ihrem gesamten Vermögen.
Die Grundschuld birgt also von Haus aus ein wesentlich
höheres Risiko als z. B. die Hypothek, die ebenfalls zur
Absicherung von Krediten herangezogen werden kann.
Hypothek
§ 1113 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB)
Ein Grundstück kann in der Weise
belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die
Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung
wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu
zahlen ist (Hypothek).
Die Hypothek kann auch für eine
künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.
...
Juristisch ist die Hypothek ein
beschränkt dingliches Recht. Sie berechtig den Inhaber der
Hypothek sich vorrangig z. B. aus dem erzielten Erlös z. B
einer Versteigerung zu bedienen. Die Hypothek ist ein
Pfandrecht, mit der Hypothek verpfänden Sie also etwas (z. B.
Grundstück und Immobilie) an denjenigen, der Ihnen einen Kredit
gewährt. Die Hypothek ist also an die Sache gebunden und kann
nicht beliebig wie eine Grundschuld weitergegeben werden.
Anders als bei der Grundschuld
entsteht mit Tilgung eines Darlehens stückweise eine
Eigentümergrundschuld, auch wenn diese nirgendwo eingetragen
ist.
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