Grundschuld - Hypothek

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Dingliche Rechte - Pfandrecht

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Grundschuld und Hypothek im Vergleich. Was ist der Unterschied?

In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Menschen, die jahrelang Ihren Immobilienkredit brav beglichen haben und nun Post von "Investoren" erhalten. Die finanzierende Bank hatte die Kredite verkauft und die Käufer wollen nun Kasse machen.

Grund der fetten Ausbeute für die Investoren ist ein Gesetzeslücke, die so einmalig in Europa ist. Die Grundschuld mit der ein Kredit abgesichert wird ist nicht an den Kredit gebunden und kann wie eine Ware gehandelt werden.

Während sich mit den Ratenzahlungen die Schuld gegenüber der Bank immer mehr verringert, bleibt die Höhe der Grundschuld unverändert bestehen. Sicherungsverträge sollen dafür sorgen, dass beim Ausgleich des Darlehens der Anspruch aus der Grundschuld nicht mehr geltend gemacht wird.

Verkauft nun die Bank ihren Kreditvertrag und die Grundschuld, schulden Sie dem Käufer den vollen Betrag. Absichern können Sie sich, indem Sie sich nicht auf eine Grundschuld einlassen, mit der Bank vereinbaren, dass die Grundschuld nicht veräussert werden darf oder aber, Sie sichern ein Darlehen nicht mit einer Grundschuld, sondern mit einer Hypothek ab.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht und kann wie eine Ware behandelt werden. Sie ist nicht abhängig von der Sache, wegen derer sie eingerichtet wurde. Sie ist nicht an einen bestimmten Vorgang gebunden und kann für den Ausgleich fast jeglicher Verbindlichkeiten eingesetzt werden und ist deshalb Bankiers Liebling. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen.

Für die Grundschuld haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.

Die Grundschuld birgt also von Haus aus ein wesentlich höheres Risiko als z. B. die Hypothek, die ebenfalls zur Absicherung von Krediten herangezogen werden kann.

Hypothek

§ 1113 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (Hypothek).

Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.

...

Juristisch ist die Hypothek ein beschränkt dingliches Recht. Sie berechtig den Inhaber der Hypothek sich vorrangig z. B. aus dem erzielten Erlös z. B einer Versteigerung zu bedienen. Die Hypothek ist ein Pfandrecht, mit der Hypothek verpfänden Sie also etwas (z. B. Grundstück und Immobilie) an denjenigen, der Ihnen einen Kredit gewährt. Die Hypothek ist also an die Sache gebunden und kann nicht beliebig wie eine Grundschuld weitergegeben werden.

Anders als bei der Grundschuld entsteht mit Tilgung eines Darlehens stückweise eine Eigentümergrundschuld, auch wenn diese nirgendwo eingetragen ist.

 

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