Gewinnspiele - Telefon - 0900

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Gewinnspiele - Abzocke per 0900er Nummer -

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  Aus aktuellem Anlass!
 

 

Auch z. Zt. wieder hochaktuell. Gewinnspiele, Gewinnbenachrichtigung und 0900er Mehrwertnummern.
Vorab einige subjektive Bemerkungen dazu -
Auf unsere Hotline, deren Zweck eigentlich die Online-Rechtsberatung, bzw. die telefonische Rechtsberatung ist, gehen in regelmässigen Intervallen immer wieder Anrufe von Anrufern ein, die sich Informationen zu IHREM Supergewinn einholen wollen.
Hintergrund ist, dass ein in Österreich residierender Anbieter in regelmässig unregelmässigen Abständen Gewinnmitteilungen oder Gewinnbenachrichtigungen verschickt. Dabei werden offensichtlich die neuen Bundesländer bevorzugt. Auch scheint es sich bei den Angeschriebenen vorwiegend um ältere Menschen zu handeln.
Einige Anrufer landen auf unserer Hotline, weil dieser Anbieter eine 0190er Nummer nutzt, die einer unserer Nummern ähnelt und viele Anrufer sich ganz einfach verwählen.
Auf Nachfrage einer unserer Rechtsanwälte bei einem Anrufer, erklärte dieser, eine Gewinnbenachrichtigung erhalten zu haben mit einem namentlichen Ansprechpartner. 
Name dieses Ansprechspartners: Herr Einfalt!
Eines Kommentars zur Kontaktperson - Herrn Einfalt - wollen wir uns hier mal enthalten.
Nachdem wir uns einen Reim darauf machen konnten, was Ursache dieser Anrufe bei uns war, fanden sich im Internet zahlreiche Warnungen vor dieser Firma.
Rechtsanwälte, welche die Anrufe dieser "Gewinner" annahmen versuchten zunächst etwas aufklärend auf die Anrufer einzuwirken. Die Reaktionen auf diese Aufklärung waren jedoch zum Teil recht heftig.
Viele Anrufer wollten nicht begreifen, dass sie sich verwählt hatten und bestanden beharrlich darauf mit Herrn Einfalt verbunden zu werden.
Andere beschimpften unsere Rechtsanwälte, weil sie glaubten, man wolle ihnen ihren Gewinn vorenthalten.
Insgesamt zeigten sich die Anrufer uneinsichtig und unbelehrbar, sodass die uns angeschlossenen Rechtsanwälte sich heute darauf beschränken, den Anrufern kurz bekannt zu machen, dass sie sich verwählt haben und dann die Leitung kappen.
Aber auch dies hindert viele Anrufer nicht daran die Wahlwiederholung zu drücken, um dann den das Gespräch annehmenden Rechtsanwalt verärgert zu beschimpfen, weil der ihn partout nicht weiterverbinden will.
Viele Anrufer beschwerten sich darüber, dass "ihr Gewinn" noch immer nicht angekommen sei, obwohl man ihnen doch am Telefon mehrmals zugesagt hätte, das dieser bald komme.
Erkennen lässt sich daraus, dass viele "Gewinner" immer wieder über Wochen die teuren Mehrwertnummern anrufen, um ihren Gewinn einzufordern.
In vielen Fernsehmagazinen wird seit Jahren vor solchen Gewinnspielen immer wieder gewarnt.
Nach unseren Erfahrungen mit den "fehlgeleiteten" Anrufern wundert uns mittlerweile nicht mehr, dass diese Warnungen anscheinend ungehört verhallen.
Auch haben wir nach diesen Erfahrungen mittlerweile kleinere Probleme damit, wirklich Mitleid mit den Abgezockten zu empfinden. Zu sehr scheint eine Vielzahl absolut unempfindlich für jede Art der Aufklärung und Einsicht zu sein, zu heftig die agressiven Reaktionen, wenn man ihnen sagt, was sie nicht hören wollen.
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Kann ich eine Gewinnzusage gerichtlich durchsetzen?
Seit in einigen Fernsehmagazinen darüber berichtet wurde, dass ihre Gewinne einfordernde "Glückspilze" von den Gerichten Recht bekamen, haben viele Anrufe auf unserer Hotline diese Frage zum Thema.
Da einige Deutsche Gerichte diese Frage mit JA beantwortet haben, ist es klar, dass manche Gewinnzusagen auch erfolgreich juristisch durchzusetzen sind.
Pauschal kann diese Frage jedoch nicht mit JA oder NEIN beantwortet werden.
Die von den Gerichten positiv beschiedenen Klagen von geprellten "Gewinnern" basierten auf der Beurteilung der Ausschreibung (Gewinnbenachrichtigung) und darauf, wie diese Ausschreibung vom Empfänger ausgelegt werden konnte.
Um also beurteilen zu können, ob eine Gewinnzusage eingeklagt werden könnte, ist es notwendig alles zu kennen, was in dieser Gewinnzusage an interpretierbarer Aussage enthalten ist. Dazu gehören auch z. B. plakativ herausgestellte Schlagwort und Slogans und auch im Text erhaltende Einschränkungen und auch z. B. das visuelle Verhältnis der Aussagen zueinander.
Diese Gewinnzusage bei Anruf eines Rechtsanwalts zur Hand haben und den Inhalt genauestens zu kennen ist eine Voraussetzung für eine fruchtbare Rechtsauskunft. Besser noch, der Rechtsanwalt hat bei Ihrem Anruf die Gewinnzusage bereits vorliegen.
RoDi jusdi101
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