Warum
gründet jemand in Deutschland eine GmbH? |
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Den
meisten Menschen die in Deutschland eine GmbH
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
gründen dürfte es tatsächlich darum
gehen, die persönliche Haftung und somit
das Risiko zu begrenzen. |
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Im
Geschäftsalltag dürfte die Gesellschaftsform
einer Firma ebenso zweitrangig sein, wenn es
darum geht von eventuellen Geschäftspartnern
oder Lieferanten "Kredit" zu erhalten. |
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Die
auf dem Geschäftspapier ausgewiesene
Gesellschaftsform sagt letztendlich nichts über
die tatsächliche Liquidität einer Gesellschaft
aus. |
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Auch
ist nur wenigen Menschen klar - davon sind
selbst viele Geschäftsführer und
Gesellschafter von bestehenden GmbHs nicht
ausgenommen - was genau eigentlich die
Konsequenzen eines eingezahlten
Gesellschaftskapitals und der damit
zahlenmässig benannten "Haftung"
sind. |
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Wenn
es sich bei einer Firma - gleich welcher
Gesellschaftsform - um eine Firma handelt, die
einem "Kreditgeber" in Spe nicht
bekannt ist, kann davon ausgegangen werden, dass
dieser Kreditgeber die Vergabe eines Kredits
(auch die Lieferung von Waren auf Zahlungsziel)
von vielen anderen Faktoren abhängig machen. |
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In
Zeiten schlechter werdender Zahlungsmoral - wie
der jetzigen - gehen sowieso immer mehr Firmen
dazu über bei Neukunden (abhängig von der
geldlichen Höhe des Auftrags) nur geben
Vorkasse oder Anzahlung zu arbeiten oder zu
liefern. |
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Viele
Firmen sind auch gar nicht darauf angewiesen von
Dritten "Kredit" zu erhalten, sodass
es Ihnen völlig gleichgültig sein kann, ob
Dritte sich vor Lieferung einer Ware oder
Dienstleistung) über die gewählte
Gesellschaftsform Gedanken machen. |
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Im
vereinten Europa existieren ein Vielzahl von
Gesellschaftsformen, die der deutsch
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
ähneln. Lange taten sich deutsche Behörden
schwer mit diesen Gesellschaften, wenn diese in
Deutschland geschäftlich tätig werden wollten
und Ihren Verwaltungssitz nach Deutschland
verlegen wollten. |
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Die
europäische und auch die Rechtssprechung des
BGH (Bundesgerichtshof) haben jedoch
mittlerweile klargestellt, dass diese
"ausländischen" Gesellschaften den
inländischen gleich zu behandeln sind.
Ausnahmen von dieser Regel gelten lediglich,
wenn dem Tun betrügerische Motive zugrunde
liegen oder die Umgehung nationalen Rechts
rechtsmissbräuchlich die Beweggründe sind. |
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Die
bekanntesten Gegenstücke sind die spanische
S.L., die fränzösiche S.A. und die UK-LTK. |
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Die in
Deutschland bekannteste dürfte mittlerweile die
englische LTD sein, die sich gerade bei vielen
im Internet tätigen Firmen im Impressum findet. |
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Grundsätzlich
gilt für EU-Gesellschaften, dass diese
rechtsfähig, parteifähig und insolvenzfähig
sind. EU-Gesellschaften können sich auch in
Grundbüchern eintragen lassen. |
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So
unterscheiden sich die Regelungen die für die
deutsche GmbH und die englische LTD gelten nicht
all zu sehr. |
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Was die
Höhe des Gesellschaftskapital und die Haftung
von Gesellschaftern und Geschäftsführern
angeht gilt das Recht des Landes im dem die
Gesellschaft gegründet wurde. |
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Was
die Anwendung deutscher Normen auf nichtdeutsche
EU-Gesellschaften angeht, ist deren
"Griffigkeit" dort an der Grenze, wo
die Niederlassungsfreiheit auch nur geringfügig
beschränkt wird. |
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Deutsches
Recht kann im Falle der Insolvenz unter
bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen,
wenn der "Lebensmittelpunkt" der
Gesellschaft in Deutschland gegeben ist. |
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Sehen
Sie dazu: |
Die
Europäische Insolvenzordnung |
Französisches
Insolvenzrecht gilt auch für Deutsche |
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Nach
englischem Recht gibt es für die LTD keine
Pflicht bei Zahlungsunfähigkeit den
Insolvenzantrag zu stellen, wie das für die
deutsche GmbH gilt, jedoch trifft auch den
Geschäftsführer der LTD eine Haftung, wenn er
es versäumt Vorkehrungen zu treffen, wenn eine
Insolvenz absehbar und erkennbar ist. |
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So ist
der gravierende Unterschied zwischen deutscher
GmbH und englischer LTD weniger das für die
jeweilige Gesellschaftsform geltende
Gesellschaftsrecht als vielmehr der zur
Gründung erforderliche Kapitalaufwand und die
aus der Kapitalisierung resultierende Haftung. |
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Anfängern
und weniger Kapitalisierten wird es so
ermöglicht geschäftlich tätig zu werden unter
Umgehung des gesamten Privatvermögens. |
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Auch
bedarf nicht jedes Geschäft einer
Kapitalisierung von - wie in Deutschland - 25
000 Euro Mindestkapital für die GmbH. |
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Ob es
nun diese Erkenntnis oder nur ganz einfach
Sachzwänge sind; der deutsche Gesetzgeber plant
eine Reform im deutschen Gesellschaftsrecht. So
soll ab Januar 2006 u.a. das Mindestkapital für
eine GmbH erheblich gesenkt werden. |
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Die
beratenden Rechtsanwälte von Justitia Direct
helfen Ihnen bei Fragen zur englischen LTD als
Alternative zur GmbH gerne weiter. |
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Die
Gründung einer LTD ist auch problemlos von
Deutschland aus zu organisieren. Hier werden die
beratenden Rechtsanwälte zwar nicht aktiv
tätig. Ein Anwalt nennt Ihnen aber gerne ihm
bekannte Firmen, die sich auf die Gründung von
englischen LTDs spezialisiert haben und Ihren
Kunden auch immer beratend zur Seite stehen. |
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Zum
Thema: BGH-Urteil - Gesellschaftsrecht
- GmbH - LTD |
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