Geldeintreiber - "Russisch Inkasso"

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Rechtsauskunft: "Räuberische Erpressung"?

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Wenn Inkasso an räuberische Erpressung grenzt!
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So einfach wie viele sich das mit dem etwas weniger sanften Inkasso vorstellen ist es nicht.

Die "romantische" Sicht doch noch irgendwie Geld zu erhalten ist eine Sache.

Viel beachtenswerter scheinen uns die sich ergebenden strafrechtlichen Aspekte zu sein.

So einfach, wie viele "Geldeintreiber" sich die Angelegenheit vorstellen, ist sie nun einmal nicht, auch wenn viele der Herrschaften von sich behaupten von Top-Anwälten beraten zu sein. Auch stellt sich die Frage, woher diese juristischen Laien wissen wollen, dass gerade ihr Anwalt ein Top-Anwalt in dieser juristischen Fragestellung ist.

Eine Nötigung bleibt eine Nötigung, auch wenn die Wortwahl so gewählt wird, dass der Inhalt des Gesagten interpretierbar bleibt. Gleiches gilt für die räuberische Erpressung.

Schon in der Bezugnahme auf die Methoden irgendwelcher böser Buben aus den Ostblockstaaten, von denen allgemein angenommen und vorausgesetzt wird, dass diese nicht zimperlich sind, liegt ein Bedrohungspotenzial, das Andeuten möglicher körperlicher Gewalt oder sonstiger nicht legaler Repressialien.

Ganz entscheidend für die strafrechtliche Relevanz ist nämlich der Empfängerhorizont und nicht das interpretierbare Auftreten derer, die von sich behaupten, dass man sie falsch verstanden hat, wenn das Gesendete so ankommt, wie es ankommen sollte.

Würde es zu einer Strafverhandlung kommen, könnte es einem Auftraggeber sehr schnell passieren, dass er neben seinen "Lämmern" mit auf der Anklagebank sitzt.

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