So
einfach wie viele sich das mit dem etwas weniger sanften Inkasso
vorstellen ist es nicht.
Die "romantische" Sicht
doch noch irgendwie Geld zu erhalten ist eine Sache.
Viel
beachtenswerter scheinen uns die sich ergebenden
strafrechtlichen Aspekte zu sein.
So
einfach, wie viele "Geldeintreiber" sich die
Angelegenheit vorstellen, ist sie nun einmal nicht, auch wenn
viele der Herrschaften von sich behaupten von Top-Anwälten
beraten zu sein. Auch stellt sich die Frage, woher diese
juristischen Laien wissen wollen, dass gerade ihr Anwalt ein
Top-Anwalt in dieser juristischen Fragestellung ist.
Eine
Nötigung bleibt eine Nötigung, auch wenn die Wortwahl so
gewählt wird, dass der Inhalt des Gesagten interpretierbar
bleibt. Gleiches gilt für die räuberische Erpressung.
Schon
in der Bezugnahme auf die Methoden irgendwelcher böser Buben
aus den Ostblockstaaten, von denen allgemein angenommen und
vorausgesetzt wird, dass diese nicht zimperlich sind, liegt ein
Bedrohungspotenzial, das Andeuten möglicher körperlicher
Gewalt oder sonstiger nicht legaler Repressialien.
Ganz
entscheidend für die strafrechtliche Relevanz ist nämlich der
Empfängerhorizont und nicht das interpretierbare Auftreten
derer, die von sich behaupten, dass man sie falsch verstanden
hat, wenn das Gesendete so ankommt, wie es ankommen sollte.
Würde
es zu einer Strafverhandlung kommen, könnte es einem
Auftraggeber sehr schnell passieren, dass er neben seinen "Lämmern"
mit auf der Anklagebank sitzt.
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