Der Begriff der Homoehe ist nicht im
Gesetz verankert. Er hat sich anstelle der gesetzlichen
Definition "Eingetragenen Lebenspartnerschaft"
eingebürgert.
Lebenspartnerschaftsgesetz
Geregelt ist die Homoehe im
Lebenspartnerschaftsgesetz. Homosexuelle beiderlei Geschlechts
(gleichgeschlechtliche Paare) haben nun die Möglichkeit ihre
Beziehung offiziell auf einer gesetzlichen Grundlage zu
legalisieren und so auch unter den Schutz des Gesetzes zu
stellen.
Die Homoehe (eingetragene
Lebenspartnerschaft) ist damit der "normalen" Ehe fast
gleichgestellt. Aber eben nur fast!
So sind viele "normalen" Paaren
zugängliche positive Normen und Bestimmungen für die Homoehe
noch immer nicht geklärt.
Nachfolgend wird unter Schlagworten
versucht das Wesentliche verständlich darzustellen. Wir bitten
dabei zu bedenken, dass wegen des Verständnisses vereinfacht
wurde. Eine Haftung kann naturgemäss nicht übernommen werden,
da das hier Dargestellte lediglich so etwas wie ein Leitfaden
darstellt.
Voraussetzungen für die Homoehe -
Die "Heiratswilligen" müssen
volljährig sein. "Ehen" unter nichtvolljährigen sind
nicht möglich. Sie dürfen nicht sonstwie verheiratet sein oder
in einer anderen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Es
darf keine Partnerschaft zum Schein vorliegen, es darf keine
Verwandtschaft in gerader Linie vorliegen, auch dürfen die
Partner nicht Bruder oder Schwester sein.
jusdi101
Heirat und Ehe
Beides ist gleichgeschlechtlichen Paaren
nach offizieller Redensart immer noch nicht möglich. Heiraten
und eine Ehe eingehen können nur immer noch Mann und Frau.
"Geheiratet" wird durch die
Abgabe einer persönlichen Erklärung durch beide Personen vor
der zuständigen Behörde. Das ist nicht das Standesamt und von
Ort zu Ort und Region zu Region verschieden.
Ehedauer
Die Ehedauer der
"gleichgeschlechtlichen Partnerschaft" ist wie bei
"normalen" Paaren die Lebenszeit.
Eheliche Lebensgemeinschaft
Was so bei Heteropaaren genannt wird,
nennt das Gesetz bei gleichgeschlechtlichen Partnern
"gemeinsame Lebensgestaltung". Auch die Schliessung
einer Homoehe begründet hier die Verpflichtung zur
gegenseitigen Sorge.
Zugewinngemeinschaft - Gütergemeinschaft
Hier nennt sich die Zugewinngemeinschaft
"Ausgleichsgemeinschaft".
Ehevertrag
Dieser nennt sich hier
"Lebenspartnerschaftsvertrag". Er muss genau wie der
Ehevertrag unter Heteros bei einem Notar geschlossen werden und
kann dieselben inhaltlichen Vereinbarungen wie der Ehevertrag
enthalten. Vor der Ehe müssen gleichgeschlechtliche Partner
erklären in welchen der beiden Zustände (Zugewinngemeinschaft
- Ehevertrag) sie leben wollen. Ohne eine solche Erklärung geht
nichts.