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Eingetragene Lebensgemeinschaft - die Homoehe!

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  Das Verständnis des Lebenpartnerschaftsgesetz. Teil 1

Homoehe

Der Begriff der Homoehe ist nicht im Gesetz verankert. Er hat sich anstelle der gesetzlichen Definition "Eingetragenen Lebenspartnerschaft" eingebürgert.

Lebenspartnerschaftsgesetz

Geregelt ist die Homoehe im Lebenspartnerschaftsgesetz. Homosexuelle beiderlei Geschlechts (gleichgeschlechtliche Paare) haben nun die Möglichkeit ihre Beziehung offiziell auf einer gesetzlichen Grundlage zu legalisieren und so auch unter den Schutz des Gesetzes zu stellen.

Die Homoehe (eingetragene Lebenspartnerschaft) ist damit der "normalen" Ehe fast gleichgestellt. Aber eben nur fast!

So sind viele "normalen" Paaren zugängliche positive Normen und Bestimmungen für die Homoehe noch immer nicht geklärt.

Nachfolgend wird unter Schlagworten versucht das Wesentliche verständlich darzustellen. Wir bitten dabei zu bedenken, dass wegen des Verständnisses vereinfacht wurde. Eine Haftung kann naturgemäss nicht übernommen werden, da das hier Dargestellte lediglich so etwas wie ein Leitfaden darstellt.

Voraussetzungen für die Homoehe -

Die "Heiratswilligen" müssen volljährig sein. "Ehen" unter nichtvolljährigen sind nicht möglich. Sie dürfen nicht sonstwie verheiratet sein oder in einer anderen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Es darf keine Partnerschaft zum Schein vorliegen, es darf keine Verwandtschaft in gerader Linie vorliegen, auch dürfen die Partner nicht Bruder oder Schwester sein.

jusdi101

Heirat und Ehe

Beides ist gleichgeschlechtlichen Paaren nach offizieller Redensart immer noch nicht möglich. Heiraten und eine Ehe eingehen können nur immer noch Mann und Frau.

"Geheiratet" wird durch die Abgabe einer persönlichen Erklärung durch beide Personen vor der zuständigen Behörde. Das ist nicht das Standesamt und von Ort zu Ort und Region zu Region verschieden.

 

Ehedauer

Die Ehedauer der "gleichgeschlechtlichen Partnerschaft" ist wie bei "normalen" Paaren die Lebenszeit.

 

Eheliche Lebensgemeinschaft

Was so bei Heteropaaren genannt wird, nennt das Gesetz bei gleichgeschlechtlichen Partnern "gemeinsame Lebensgestaltung". Auch die Schliessung einer Homoehe begründet hier die Verpflichtung zur gegenseitigen Sorge.

 

Zugewinngemeinschaft - Gütergemeinschaft

Hier nennt sich die Zugewinngemeinschaft "Ausgleichsgemeinschaft".

Ehevertrag

Dieser nennt sich hier "Lebenspartnerschaftsvertrag". Er muss genau wie der Ehevertrag unter Heteros bei einem Notar geschlossen werden und kann dieselben inhaltlichen Vereinbarungen wie der Ehevertrag enthalten. Vor der Ehe müssen gleichgeschlechtliche Partner erklären in welchen der beiden Zustände (Zugewinngemeinschaft - Ehevertrag) sie leben wollen. Ohne eine solche Erklärung geht nichts.

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