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Ich brauche einen Fachanwalt für Vereinsrecht!
So begann eine vor wenigen Tagen an Justitia Direct gerichtete Anfrage nach juristischer Beratung.
Wir wollen das hier mal zum Anlass nehmen, ein wenig auf die Thematik Fachanwalt - Fachanwälte einzugehen.
Gibt es für jedes Rechtsgebiet den Fachanwalt?
Auch wenn viele juristische Laien dies mittlerweile zu glauben scheinen: Nein! Die Anzahl der Rechtsgebiete in denen es nicht möglich ist den Fachanwalt zu machen, ist sehr viel grösser, als die Anzahl der Rechtsgebiete für die der Fachanwalt gemacht werden kann.
Was ist ein Fachanwalt?
Viele Rechtsanwälte haben Tätigkeitsschwerpunkt, was nichts anderes bedeutet, dass so ein Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet überverhältnismässig (schwerpunktmässig)  zu tun hat. Damit ist er jedoch noch immer kein Fachanwalt, obwohl er möglicherweise über die Qualifikation verfügt.
Ein Anwalt, der sich Fachanwalt nennen will und darf, muss - auch wenn er über dieses Wissen bereits verfügt (vereinfacht dargestellt!) - Kurse belegen, die ihm Fachwissen (das er möglicherweise sowieso hat) vermittelten. Eine Prüfung schliesst sich an. Dann erst darf sich ein Rechtsanwalt Fachanwalt nennen. In der Folge muss ein sich Fachanwalt nennender sich immer wieder "fortbilden".
Das Dilemma der Fachanwälte -
Sobald ein Rechtsanwalt sich Fachanwalt für Irgendwas nennt, scheinen viele juristische Laien zu glauben, dass sie einen solchen Anwalt nicht mehr mit Aufgaben aus anderen Rechtsgebieten betrauen können
Dem Fachanwalt wird nicht mehr zugetraut, dass er sich auch noch in anderen Rechtsgebieten auskennen könnte.
Dies ist eine Beobachtung, die wir immer wieder machen.
Ein Rechtsanwalt, der auf sein Kanzleischild lediglich schreibt, dass er Fachanwalt für Irgendwas ist, muss damit rechnen, dass ihm Kundschaft für sonstige Angelegenheiten verloren geht.
Selbst der Hinweis: Auch Fachanwalt für Irgendwas wird das nicht immer verhindern können.
Braucht es zur Bearbeitung eines Rechtsproblems Fachanwälte des jeweiligen Rechtsgebiets?
Zur zufriedenstellenden Bearbeitung eines rechtlichen Problems bedarf es eines Rechtskundigen (Rechtsanwalt) der die gegebene rechtliche Konstellation einzuordnen vermag. Eines Fachanwaltes bedarf es nicht zwangsläufig.
Die Bezeichnung Fachanwalt sagt Ihnen lediglich, dass Sie es mit einem Rechtsanwalt zu tun haben, der im bezeichneten Rechtsgebiet tätig ist, sich in diesem Rechtsgebiet fortbildet und sein Wissen überprüfen lässt.
Aber auch hier wird es im Vergleich von Fachanwalt zu Fachanwalt sicherlich (auch erhebliche) qualitative Unterschiede geben.
Auch wird wohl der ein oder andere Rechtsanwalt, der in einem bestimmten Rechtsgebiet schwerpunktmässig tätig ist und sich nicht Fachanwalt nennen kann, über besser Kenntnisse verfügen als so mancher Fachanwalt.
Besteht zwischen dem "Anwalt vor Ort" und dem tele-rechtsberatenden Anwalt ein Unterschied?
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem in einer Kanzlei tätigen Rechtsanwalt und einem Rechtsanwalt, der seine Kundschaft telefonisch und per eMail berät, dürfte darin bestehen, dass Letzterer i. d. R. übers Jahr eine viel grössere Anzahl von Einzelberatungen durchführt und so mit einer Vielzahl von verschiedenen Fallkonstellationen konfrontiert wird, für die es gilt schnell und kompetent Auskunft zu erteilen.
Die am meisten angefragten Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und das Erbrecht, gefolgt von Rechtsgebieten wie Reiserecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und erstaunlicherweise dem Dienstrecht. Eine Vielzahl von Anfragen betrifft die Fragestellungen der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Aktuell zur Zeit und wirtschaftlichen Situation im Lande passend, nehmen Anfragen zum Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung zu. Wobei die Anzahl der Anfrager die Geld haben wollen und derer, die nicht mehr zahlen können, sich in etwa die Waage halten.
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