Rechtliche Hilfe zum Erbrecht - Erbteil

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ABC-Recht zur Erbschaft - Erbschaftsklage etc -

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Erbschaftsklage

Der letzte Wille eines Verstorbenen wird nicht immer umgesetzt. In diesem Fall kann oder muss der Wille des Erblassers und der Anspruch des oder der Erben gerichtlich im Wege der Erbschaftsklage durchgestzt werden.
Auch hier gilt im Falle einer Klage: Wer behauptet muss auch beweisen.
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Erbteil

Unter Erbteil ist der Anteil jedes einzelnen Erben zu verstehen.
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Erbteilvertrag

Sind mehrere Erben vorhanden wird das Erbe gemeinsamen Eigentum von allen. Die Erben müssen sich also auseinandersetzen und zusehen, wie sie das Erbe unter sich aufteilen. Dabei kann jeder Erbe über seinen Anteil verfügen wie über sein Eigentum. Der Anteil kann (mit gewissen Einschränkungen) also verschenkt, verkauft, beliehen etc werden. Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht, dass innerhalb von zwei Monaten ausgeübt werden muss.
Über einzelne Gegenstände aus dem Erbe kann keiner der Erben für sich verfügen.
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Erbteilverzicht

Ehegatten des Erblassers, sowie nahe Verwandten desselben können noch vor dessen zeitlichem Ende mit diesem einen Vertrag schliessen, in dem der Verzicht auf das gesetzliche Recht aus dem Erbrecht vereinbart wird. Auch ein Anspruch auf ein Pflichtteil entfällt mit einer derartigen Vereinbarung.
Der Verzicht kann auch auf das Anrecht des Pflichtteils reduziert werden.
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Erbunwürdigkeit - erbunwürdig

Erbunwürdig ist, wer sich als potenzieller Erbe gegenüber dem Erblasser derart schlecht verhalten hat, dass dieser ihn wegen Erbunwürdigkeit vom Erbe ausschliessen kann. Dazu genügt jedoch nicht - wie vielfach angenommen - lediglich ein schlechtes persönliches Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe.
Damit jemand als erbunwürdig angesehen werden kann müssen schon sehr gravierende Dinge, die geeignet sind das Vertrauen zu zerstören -  passiert sein.
Siehe auch: Erbunwürdigkeitserklärung -
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Thema: Erbrecht - Erbschaftsklage - Erbteilsvertrag - Erbteilsverzicht - erbunwürdig @

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