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ABC-Erbrecht zum Thema VERERBEN - ERBEN -

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  Rechtliche Schlagworte verständlich erklärt - Index: Erbrecht!
 

Sicherlich kennen Sie das, Sie hören einen rechtlichen Begriff, wissen aber nicht, was genau darunter zu verstehen ist. Unser kleines ABC der rechtlichen Begriffe soll Ihnen dabei helfen.

Beachten Sie bitte, dass die Begriffserläuterungen hier für juristische Laien verständlich umformuliert wurden. Eine Haftung aus dem hier Eingestellten kann deshalb - aus nachvollziehbaren Gründen - nicht übernommen werden. 

Viele der hier aufgeführten Schlagworte sind im Prinzip juristisch unkorrekt. Sie werden aber immer wieder genutzt und benutzt und haben sich vielfach im Sprachgebrauch eingebürgert.

So funktioniert es:

Klicken Sie die unten eingestellten Schlagworte an und Sie gelangen zu einer Folgeseite auf der Ihnen die Bedeutung des rechtlichen Begriffs erläutert wird.

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Erbrecht

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Alleinerbe > Wenn der Erblasser einen zum Alleinerben macht _

Ausschlagung > Wer trägt z. B. die Beerdigungskosten?

Ausschlagungsrecht > Alleinerbe > Bestattungskosten _

Beerdigungskosten > Siehe oben 

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Berliner Testament > Ehegattentestament > Wenn einer den anderen zum Erben macht _

Ehegattentestament > Siehe: Berliner Testament

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Enterbung > Kann ein Pflichterbe so einfach enterbt werden?

Erbanfechtung > Was wenn der Wille des Erblassers nicht anerkannt wird?

Erbansprüche > Siehe: Erbanfechtung

Erbanteile > Wer erbt wann wieviel?

Erbauseinandersetzung > Was, wenn die Erben sich die Schädel einschlagen?

Erbauseinandersetzungsvertrag > Friedlich wirds meist preiswerter _

Erbausschlagung (siehe: Ausschlagung)

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Erbe, das > Annehmen? Ablehnen? Was ist zu tun?

Erbe, der > Wer Erbe wird bestimmt der Erblasser allein _

Erbe annehmen > Zum Erben kann "man" ohne Annahme des Erbes werden!

Erbe ausschlagen (siehe: Ausschlagung)

Erbe, Verzicht auf das..  > Wer ausschlagen will muss Fristen beachten!

Erbengemeinschaft > Erben mehrere werden sie zu einer Gemeinschaft _

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Erbenhaftung > Erben haften wie der Erblasser. Zivilrechtlich.

Erbenhaftung, beschränkte > Natürlich kann auch jemand erbunfähig sein _

Erbenverzichtserklärung > Ein Erbe kann auch verzichten ohne auszuschlagen

Erbfähigkeit > Siehe oben

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Erbfall > Wenn er eintritt gilt es rasch zu handeln

Erbfallschulden > Der, die Erben erben auch die Schulden _

Erbfolge > Die Erbfolge wird vom Gesetz festgelegt _

Erblasser > Ist der, der die Erben glücklich macht. Oder auch nicht.

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Erbmediation > Oft regelt es ein zwischengeschalteter Mediator _

Erbpacht > Die Erbpacht ist eine "Langzeitvermietung".

Erbschaft

Erbschaft - Kauf, Verkauf der Erbschaft - Einen Erbanteil verkaufen?

Erbschaftsablehnung > Siehe oben _

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Erbschaftsbesitzer 

Erbschaftsnachvertrag > Siehe Erbschaftsbesitzer

Erbschaftskauf > Siehe Erbschaftsbesitzer

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Erbschaftsklage > Erbvertrag, Erbverzicht, Erbunwürdigkeit

Erbteil > Jeder Erbe kann nur für sich auf seinen Erbanteil verzichten

Erbteilsvertrag > Jeder kann über seinen Anteil Verträge schliessen wie er will.

Erbteilsverzicht > Siehe oben

erbunwürdig (siehe - Erbunwürdigkeit)

Erbunwürdigkeit > Siehe oben

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Erbunwürdigkeitserklärung

Erbvereinbarung > Der Erbe kann Dritten Vollmacht erteilen

Erbschaftsschulden

Erbschaftsvollmacht > Siehe oben

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Erbschein > Ohne den Erbschein geht gar nichts _

Erbschleicherei > Den Begriff der Erbschleicherei kennt wohl jeder

Erbvermutung > Wenn nicht immer alles so wirklich klar ist

Pflichterbe > Einen Pflichterben vom Erbe ausschliessen geht nur selten _

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Pflichterbteil > Die Hälfte ist besser als gar nichts _

Pflichtteil > Siehe oben

Pflichtteilanspruch > Ergibt sich auch aus dem obigen _

Pflichtteilverzicht - Auf den Pflichtteil kann natürlich auch verzichtet werden _

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Teilerbschein

Testament 

Testamentseröffnung

Testamentsanfechtung > Wenn der Erblasser sich nicht klar genug ausdrückt _

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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstrecker - Er vollstreckt den Willen des Verstobenen _

testierfähig (siehe: Testierfähigkeit)

Testierfähigkeit > Siehe oben

Sterbefall > Ergibt sich aus Obigem _

Übergabevertrag > Das auch

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Vermächtnis > Wem etwas vermacht wird, der wird kein Erbe _

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Vorerbe

Vorerbe, befreiter

Wohnungserbe - Immobilien

Zusatzpflichtteil

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Beachten Sie bitte, dass aus den hier eingestellten Inhalte selbstverständlich keine Haftungsansprüche abgeleitet werden können. Die Begriffe wurden für juristische Laien geschrieben und deshalb wurde auch vielfach vereinfacht. Für Ihre speziellen Fragen empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt zu befragen.
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Thema: Erbrecht - Erbrecht verständlich - ABC-Recht

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