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Rechtsberatung
Erbfall, Erbfolge etc - |
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Recht:
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ABC-Recht
zum Thema Erbrecht - |
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Juristische
Begriffe verständlich erklärt - |
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Erbfall |
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Der
Erbfall tritt mit dem Tod der Person ein, welche die Erben
begünstigt. Nach dem Tod des Erblassers geht dessen Besitz und
Eigentum an die Erben über. |
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Erbfallschulden |
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Erbfallschulden
sind die Verbindlichkeiten des Erblasser zum Zeitpunkt seines
Todes. Diese müssen von den Erben übernommen werden. Zu diesen
Verbindlichkeiten zählen auch die Verbindlichkeiten aus
Rechten, die ein Dritter hat, sein Pflichtteil zu erhalten.
Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, die Bestattungskosten und
die Erbschaftssteuer zählen ebenfalls zu den Erbfallschulden. |
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Erbfolge |
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Die
Erbfolge oder korrekt, die gesamte Rechtsnachfolge bedeutet
nichts anderes, als dass mit dem Tod des Vererbenden ein
Vermögensübergang stattfindet. Dieser Übergang beinhaltet
alle Rechte und Pflichten. |
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Die
gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser keine
Verfügung getroffen hat. |
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Wird
der eigenständige Wille des Erblassers umgesetzt, tritt die
gewillkürte Erbfolge ein. |
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Sollte
der Wille des Erblassers aus irgendwelchen Gründen unwirksam
sein tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gleiches gilt, wenn
einer der Erben seinen Erbanteil ausschlägt. |
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.................... jusdi101 |
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Erblasser |
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Wie
Sie - wenn Sie bis hierhin gelesen haben nun sicherlich wissen,
ist der Erblasser die Person, mit deren Lebensende der Erbfall
eintritt. Mit diesem Lebensende wird nun eine oder mehrere
Personen Erbe oder Erben. |
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Thema:
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