Rechtsberatung Pflichtteil - Anspruch und Verzicht

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

Erbrecht - Der alltägliche Streit ums Erbe -

 Sie wollen direkt zur Rechtsauskunft online per eMail?
 Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung online < und Sie gelangen direkt zu Ihren Informationen  
............................................................................
Sie telefonieren lieber und sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt?

Kein Problem! Einfach anrufen, täglich - auch SA + SO > Telefonische Rechtsauskunft

..............................................................................
 
 
  ABC-Recht - Erbrecht für jedermann verständlich -
Suchmaschinenoptimierung

Pflichterbteil

Unter Pflichterbteil (Pflichtteil) ist der Mindestanteil zu verstehen, den ein Pflichtteilberechtigter aus dem Erbe erhalten muss, auch wenn der Erblasser diesem Erben eigentlich nichts zukommen lassen wollte. Jemanden einfach mal so "enterben" ist also nicht möglich, sodass die wahrscheinlich sehr oft gebrauchte Drohung genervter Eltern, "unartige Kinder" enterben zu wollen, deswegen meist nur heisse Luft ist.
.............

Pflichtteil

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was ein Erbe regulär erhalten würde, hätte er ganz normal geerbt.
Ansonsten: siehe oben unter Pflichterbteil
.............

Pflichtteilanspruch

Damit wird der Anspruch bezeichnet, den jeder hat, der von dem Erblasser in gerader Linie abstammt, sowie dessen angetrauter Lebenspartner. Sind diese nicht vorhanden, können die Eltern des Erblassers einen Pflichtteilanspruch haben.
Der Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil bemisst sich nach der Hälfte des "regulären" gesetzlichen Anteil des Erbes.
Geht es um den Ehegatten als Inhaber des Pflichtteilanspruchs vermischt sich das Erbrecht mit dem Familienrecht. Es kann zu Überschneidungen kommen. Dabei geht es um den Zugewinnausgleich unter den Ehegatten. Der Pflichtteilanspruch ist vom Zugewinnausgleich unabhängig.
Je nachdem wie gequotelt werden soll, kann ein Zugewinnausgleich stattfinden. Hier wird es jedoch für einen juristischen Laien arg kompliziert.
................. jusdi101

Pflichtteilverzicht

Ehepartner, Kinder und (unter bestimmten Voraussetzungen) Eltern eines Nachlassers sind Pflichtteilsberechtigte. Wurden Sie so gestellt, dass sie diesen Pflichtteil geltend machen müssen, muss diese Geltungmachung innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen.
Ein Berechtigter kann seinen Anspruch auch vor einen Notar anmelden. Dies kann auch noch zu Lebzeiten des Erblassers geschehen..
Auf den Pflichtteil kann auch konkludent verzichtet werden, indem der Anspruch erst gar nicht geltend gemacht wird.
..............
  Empfehlungen - Lesetipps -
Sie haben eine Seite zum Erbrecht? Diese Webseite passt hierher?
 
   
Zurück zum Index - Rechtsberatung online
Zurück zum ABC-Erbrecht
| nach oben |
..............................................................................
Thema: Erbrecht - Pflichterbteil - Pflichtteil - Pflichtteilsanspruch - Pflichtteilverzicht @

Copyright: JD - Saarbrücken (Saarland)