|
Rechtshilfe
Erbrecht - |
|
Recht:
Justitia Direct |
www.e-juristen.de
|
|
ABC-Recht
zum Thema: Das Erbe, der Erbe etc |
|
|
|
|
 |
Sie
wollen direkt zur Rechtsauskunft online per
eMail? |
Klicken
Sie bitte hier > Rechtsberatung
online < und Sie gelangen direkt zu Ihren
Informationen |
|
|
|
|
|
............................................................................ |
 |
Sie
telefonieren lieber und sprechen sofort mit einem
Rechtsanwalt?
Kein
Problem! Einfach anrufen, täglich - auch SA + SO > Telefonische
Rechtsberatung |
|
.............................................................................. |
|
|
|
|
|
ABC-Recht
- Begriffe runds ums Thema: erben und vererben - |
|
 |
|
|
|
Erbe - das Erbe |
|
Das
Erbe ist das, was der Erlasser zum Zeitpunkt seines Todes im
Eigentum hat. Zum Erbe gehören alle Aktiva und Passiva. |
|
.............. |
|
|
|
Erbe - der Erbe
- die Erben |
|
Der
Erbe (die Erben) sind die Personen, die von Erblasser bedacht
werden, sowie alle Personen, die von Gesetzes wegen vom Erbe
nicht ausgeschlossen werden können. |
|
.............. |
|
|
|
Erbe annehmen |
|
Zur
Annahme eines Erbes bedarf es keiner expliziten Erklärung. Die
Erbannahme erfolgt nach Kenntnisnahme, dass eine Person Erbe
geworden ist, auch dadurch, dass die Annahme nicht ausgeschlagen
wird. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht
innerhalb bestimmter Fristen erklärt werden. |
|
.............. |
|
|
|
Erbe, Verzicht auf das... |
|
Es
gibt viele Gründe warum ein Erbe in Spe - sich schon zu
Lebzeiten eines Erblassers - seinen Erbteil auszahlen lassen
kann. Der Erbverzicht wird vertraglich vereinbart. Enthält
diese Vereinbarung einen Verzicht auf bindende erbvertragliche
oder testamentarische Zuwendung gilt dieser Verzicht nicht für
die Abkömmlinge des Verzichtenden. Deren Rechte bleiben
erhalten. |
|
Mit
einem Vertrag - der den Verzicht zum Inhalt - hat kann sowohl
auf das gesetzliche Recht aus dem Erbrecht, wie auch auf die
Erbeinsetzung und Vermächtniszuwendung verzichtet werden. |
|
.............. |
|
|
|
Erbengemeinschaft |
|
Werden
zwei oder mehr Personen Erben, werden sie damit automatisch zu
einer Erbengemeinschaft und müssen sich nun untereinander
einigen, wie das Erbe so aufzuteilen ist, dass jedem eine
"gerechte" Behandlung zukommt. |
|
Was
sich einfach anhört, führt in der Praxis oft zu jahrelangen
Auseinandersetzungen, die allzu oft letztendlich die Gerichte
beschäftigen, wenn einer oder mehrere der Erben die
Auseinandersetzung verlangen. |
|
............ jusdi101 |
|
|
|
|
|
Empfehlungen
- Lesetipps - |
|
|
|
|
|
Ihre Webseite zum Thema
hier? |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zurück
zum Index - Rechtsberatung
online |
|
Zurück
zum ABC-Erbrecht |
|
|
|
| nach
oben | |
|
.............................................................................. |
|
|
|
Thema:
Erbrecht - Erbrecht verständlich - ABC-Recht |
|
Copyright:
JD - Saarbrücken (Saarland)
|