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Erbrecht

Das Erbrecht ist im Grundgesetz Artikel 14 garantiert.
Grundsätzlich kann jeder mit seinem Eigentum machen was er will. Auch nach dem Tod.
Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, §§ 1922 bis 2385
Das fünfte Buch des BGB umfasst die Abschnitte:
  • Erbfolge
  • Rechtliche Stellung des Erben
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Pflichtteil
  • Erbunwürdigkeit
  • Erbverzicht
  • Erbschein
  • Erbschaftskauf
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Alleinerbe

Alleinerbe ist, wer einziger Erbe ist oder als einziger Erbe vom Erblasser bestimmt wurde.
Nimmt der Alleinerbe das Erbe an, übernimmt er das gesamte Erbe, einschliesslich der Verbindlichkeiten..
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Ausschlagung des Erbes

Ein Erbe muss nicht angenommen werden. Es kann auch ausgeschlagen werden. Schlägt ein Erbe aus, geht sein Anteil am Erbe an seine Erben über, die dann wiederum überlegen können, ob sie annehmen wollen.
Für die Ausschlagung bleibt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnisnahme, dass jemand Erbe geworden ist. Für Erblasser, die im Ausland gelebt haben gilt eine längere Frist. 
Der Wille der Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären.
Wurde ein Erbe angenommen oder ist die Frist zur Ausschlagung verstrichen ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich.
.................... jusdi101

Ausschlagungsrecht

Wie bereits oben erläutert kann ein Erbe auch ausgeschlagen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Staat Erbe geworden ist.
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Beerdigungskosten, Bestattungskosten

Die Bestattungskosten sind eine Nachlassverbindlichkeit. Der oder die Erben haben diese Kosten zu übernehmen, was aber nicht bedeutet, dass ein Erbe deswegen bestimmen kann, wie die Beerdigung vonstatten zu gehen hat. Eine Beerdigung muss angemessen sein, d. h., der Aufwand bemisst sich nach der Lebensstellung und Lebensstandard des Verstorbenen.
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