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Erbrecht-ABC
- Erbrecht verständlich - |
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Erbrecht
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Das
Erbrecht ist im Grundgesetz Artikel 14 garantiert. |
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Grundsätzlich
kann jeder mit seinem Eigentum machen was er will. Auch nach dem
Tod. |
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Das
Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, §§
1922 bis 2385 |
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Das
fünfte Buch des BGB umfasst die Abschnitte:
- Erbfolge
- Rechtliche Stellung des Erben
- Testament
- Erbvertrag
- Pflichtteil
- Erbunwürdigkeit
- Erbverzicht
- Erbschein
- Erbschaftskauf
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Alleinerbe |
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Alleinerbe ist, wer
einziger Erbe ist oder als einziger Erbe vom Erblasser bestimmt
wurde. |
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Nimmt der Alleinerbe das
Erbe an, übernimmt er das gesamte Erbe, einschliesslich der
Verbindlichkeiten.. |
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Ausschlagung des Erbes |
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Ein Erbe muss nicht
angenommen werden. Es kann auch ausgeschlagen werden. Schlägt
ein Erbe aus, geht sein Anteil am Erbe an seine Erben über, die
dann wiederum überlegen können, ob sie annehmen wollen. |
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Für die Ausschlagung
bleibt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnisnahme, dass jemand
Erbe geworden ist. Für Erblasser, die im Ausland gelebt haben
gilt eine längere Frist. |
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Der Wille der Ausschlagung
ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. |
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Wurde ein Erbe angenommen
oder ist die Frist zur Ausschlagung verstrichen ist eine
Ausschlagung nicht mehr möglich. |
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.................... jusdi101 |
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Ausschlagungsrecht |
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Wie bereits oben
erläutert kann ein Erbe auch ausgeschlagen werden. Dies gilt
jedoch nicht, wenn der Staat Erbe geworden ist. |
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Beerdigungskosten,
Bestattungskosten2>
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Die
Bestattungskosten sind eine Nachlassverbindlichkeit. Der oder
die Erben haben diese Kosten zu übernehmen, was aber nicht
bedeutet, dass ein Erbe deswegen bestimmen kann, wie die
Beerdigung vonstatten zu gehen hat. Eine Beerdigung muss
angemessen sein, d. h., der Aufwand bemisst sich nach der
Lebensstellung und Lebensstandard des Verstorbenen. |
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Empfehlungen
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