Erstes
oder letztes Rechtsmittel? |
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Immer
wieder haben unsere Rechtsanwälte aufgeregte
Menschen am Telefon, die glauben, sofort eine
Einstweilige Verfügung erwirken zu müssen. |
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Wie
viele nicht totzukriegende rechtliche Irrtümer,
wie z. B. der Irrglaube, dass es genüge drei
Nachmieter zu stellen, um aus einem Mietvertrag
herauszukommen oder dem Irrglauben, dass
Verträge nach Abschluss innerhalb einer Zeit X
widerrufbar wären, hat auch der Begriff
"Einstweilige Verfügung" für viele
Menschen etwas magisches. |
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Magisch
deshalb, weil damit der Glaube verbunden ist,
dass sich rechtliche Probleme damit schnell aus
der Welt schaffen lassen. |
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Grundsätzlich
kann die Einstweilige Verfügung in allen
Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Mietrecht,
Familienrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht
etc zur Anwendung kommen. |
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Im
Wettbewerbsrecht ist die Einstweilige
Verfügung, nach Versendung einer Abmahnung ein
gebräuchliches gerichtliches Mittel
Unterlassungsansprüche "vorläufig"
durchzusetzen. |
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Wie
aus der Bezeichnung schon zu erkennen ist,
handelt es sich bei der Einstweiligen Verfügung
um ein rechtliches Mittel, dass einen Zustand
"einstweilig" (vorläufig) feststellen
und fixieren soll. |
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Dabei
sagt der Gesetzgeber, dass eine Einstweilige
Verfügung (EV) die Hauptsache nicht vorweg
nehmen darf. Was sich zunächst kompliziert
anhört, bedeutet nichts anderes als,
(vereinfacht dargestellt) dass eine
"normale" Angelegenheit die keine
besondere Eilbedürftigkeit hat, auch im
normalen Verfahren zu erledigen ist. |
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Also:
Klage mit Klagebegründung, Antwort des
Beklagten auf die Klagebegründung etc,
eventuelle mündliche Verhandlungen, eventuelle
Beweisaufnahme, abschliessendes Urteil. |
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Die
Einstweilige Verfügung kommt also immer dann in
Betracht, wenn eine Entwicklung droht, die einen
Zustand schafft, der einen nicht mehr
umkehrbaren Sachverhalt schafft oder einen
Schaden drohen lässt, der nicht mehr reparabel
ist. |
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Gerade
wenn es ums Mietrecht geht, suchen viele Anrufer
Hilfe im Wege der einstweiligen Verfügen, wenn
z. B. Mietnomaden monatelang, manchmal jahrelang
keine Miete zahlen. Ganz schlimm ist es es, wenn
neben den ausbleibenden Mietzahlungen auch noch
das Eigentum demoliert wird. |
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Sehen
Sie dazu auch: |
Mietrecht
- Mietbetrug - Mietnomaden |
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Aber
selbst hier ist es mehr als schwierig ein
Gericht davon zu überzeugen, dass schnell
gehandelt werden muss. |
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Es
bedarf einer auf den Einzelfall ausgerichteten,
ausgefeilten Argumentation. |
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Ordnet
das Gericht irgendetwas im Zuge der EV an,
bedeutet dies nicht, dass sich damit die
Angelegenheit erledigt hat. Wie bereits weiter
vorne beschrieben, hat eine solche Verfügung
immer nur eine "vorläufige" Wirkung,
die zeitlich nicht unendlich fortbesteht. |
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Ein
durch eine Einstweilige Verfügung geschaffener
Zustand endet also irgendwann und ersetzt nicht
die Feststellung durch Urteil im
"normalen" Klageverfahren, denn meist
ist es im EV-Verfahren (wegen der Eile) nicht
möglich die Anspruchsgrundlagen einer
gründlichen Überprüfung zu unterziehen. |
jusdi101 |
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Fazit: |
Wenn
es darum geht, einen Zustand im Wege der
Einstweiligen Verfügung zu verhindern oder zu
schaffen, ist der juristische Laie meist
hoffnungslos überfordert. |
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Schon
die Unterscheidung zwischen der Hauptsache die
nicht vorweggenommen werden darf und dem was mit
der EV erwirkt werden soll, ist für
Nichtjuristen nur schwer einzuordnen. |
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Auch
eine EV die daneben geht ist mit Kosten
verbunden, sodass sich hier die vorherige
Befragung eines Rechtsanwalts immer rechnen
dürfte. |
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Wie
geht es weiter, wenn die Einstweilige gekommen
ist? |
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Rechtsrat zur Einstweiligen
Verfügung |
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