Wettbewerbsrecht - Markenrecht - Namesrecht - Gebrauchsmuster bei Ebay

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Was wenn das Angebot von Ebay gelöscht wird?

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jusdi101
 

 

Die Anfragen zu Ebay häufen sich bei unserer Hotline.

Immer öfter nimmt Ebay Angebote vom Netz, weil irgendjemand sich bei Ebay darüber beschwert, dass dort eingestellte Angebote irgendwelche eigenen Rechte aus Markenrecht, Namensrecht, Gebrauchsmusterrecht etc verletzen würde.

Dabei ist allgemein zu beobachten, dass Inhaber vermeintlicher Rechte oft juristisch nicht allzu gut beraten zu sein scheinen. Viele der angemeldeten, rechtlichen Ansprüche sind schlicht unhaltbar und entbehren jeder Grundlage.

Markenrecht, Namensrecht, Gebrauchsmusterrecht werden oft mehr als grosszügig ausgelegt. Bemerkenswert ist, dass viele der Anspruchssteller von Rechtsanwälten vertreten sind. Auch wenn ein behaupteter Anspruch völlig haltlos ist, macht dies - auf juristisch Unbedarfte - natürlich Eindruck.

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Werden irgendwelche vermeintlichen Rechtsverstösse an Auktionen bei Ebay gemeldet, löscht Ebay meist sehr schnell die entsprechenden Angebote. Auf Betroffene macht das natürlich sofort den Eindruck, als könnte an der behaupteten Rechtsverletzung irgendetwas dran sein.

Wir wissen es nicht, aber wir gehen - aufgrund unserer Kenntnisse der komplizierten rechtlichen Konstellationen die sich fast immer zwangsläufig ergeben - davon aus, dass bei Ebay kein Jurist eine behauptete Rechtsverletzung einer Inaugenscheinnahme unterzieht. Ebay müsste sich eine teure Rechtsabteilung leisten und Spezialisten im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Namensrecht, Gebrauchsmusterrecht etc findet man nicht mal gerade so an der Strassenecke.

Aber auch wenn dem so wäre, dass Ebay solche Spezialisten beschäftigen würde, könnte es für Ebay teuer werden, wenn diese falsche Entscheidungen treffen oder Entscheidungen treffen, die dann von Gerichten wieder kassiert würden.

Ebay tut also gut daran, sich aus Streiterein herauszuhalten, die sich aus den Normen des gewerblichen Rechtsschutzes ergeben und Ebay tut gut daran sich aus der "Schusslinie" zu bringen, um so einer Haftung als Mitstörer im Wettbewerb zu entgehen.

Ebay geht deshalb - verständlicherweise - den einfachsten Weg, indem es bei einer Reklamation ganz einfach das beanstandete Angebot aus dem Netz nimmt und die Streithähne auffordert sich auseinanderzusetzen.

Natürlich ist die von Ebay aus nachvollziehbaren Gründen geübte Handhabung ein wunderbares Mittel zum Missbrauch. Es genügt die Behauptung eines Rechtsverstosses, eine entsprechende Mitteilung an Ebay und der Konkurrent ist fürs Erste mal aus dem Rennen. 

Ein Rechtsanspruch bei Ebay verkaufen zu dürfen besteht nicht.

Dies hier zu erwähnen ist deshalb wichtig, weil auch Konstellationen denkbar sind, die - im Falle einer ungerechtfertigten Behauptung eines Mitbewerbers - ein juristisches Vorgehen gegen Ebay zulassen würden.

Ein Anspruch bei Ebay verkaufen zu dürfen ist juristisch jedoch kaum durchsetzbar.

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Einem so vom Verkauf Ausgeschlossenen bleiben realistisch also nur zwei Möglichkeiten:

a.) der Betroffene unternimmt nichts und ist damit in diesem Segment blockiert -

b.) der Betroffene wehrt sich mit rechtlichen Mitteln.

Wie hier schon einmal erwähnt, sind viele der Anspruchsgrundlagen - aufgrund derer Nutzer von Ebay auf Antrag vom Verkauf ausgeschlossen werden - nach unserem Dafürhalten schlicht haltlos.

Eine falsche Behauptung, die zum Ausschluss eines Dritten vom Verkauf bei Ebay führt, rechtfertigt selbstverständlich Ansprüche des Geschädigten auf Schadensersatz, auch wenn diese falsche Behauptung nicht wider besseres Wissens aufgestellt worden sein sollte.

Die Möglichkeiten gegen jemanden vorzugehen, der mit einer aufgestellten Behauptung dafür sorgt, dass jemand anderes bei Ebay vom Verkauf ausgeschlossen wird sind relativ vielfältig und von der Konstellation des Einzelfalls abhängig.

Für einen Betroffenen ist es deshalb ratsam hier qualifizierten Rat einzuholen und einen Rechtsanwalt zu befragen. Eile ist oftmals angesagt.

Bei den bei Justitia Direct angeschlossenen Rechtsanwälten sind Sie in guten Händen.

Es sei uns erlaubt hier einmal die Arbeit unserer angeschlossenen Anwälte zu loben, denen in den letzten Monaten eine Vielzahl dieser Ebay-Aktionen zur rechtlichen Beurteilung vorgelegt wurden.

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