Die
Anfragen zu Ebay häufen sich bei unserer Hotline.
Immer öfter nimmt Ebay Angebote
vom Netz, weil irgendjemand sich bei Ebay darüber beschwert,
dass dort eingestellte Angebote irgendwelche eigenen Rechte aus
Markenrecht, Namensrecht, Gebrauchsmusterrecht etc verletzen
würde.
Dabei ist allgemein zu
beobachten, dass Inhaber vermeintlicher Rechte oft juristisch
nicht allzu gut beraten zu sein scheinen. Viele der
angemeldeten, rechtlichen Ansprüche sind schlicht unhaltbar und
entbehren jeder Grundlage.
Markenrecht, Namensrecht,
Gebrauchsmusterrecht werden oft mehr als grosszügig ausgelegt.
Bemerkenswert ist, dass viele der Anspruchssteller von
Rechtsanwälten vertreten sind. Auch wenn ein behaupteter
Anspruch völlig haltlos ist, macht dies - auf juristisch
Unbedarfte - natürlich Eindruck.
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Werden irgendwelche
vermeintlichen Rechtsverstösse an Auktionen bei Ebay gemeldet,
löscht Ebay meist sehr schnell die entsprechenden Angebote. Auf
Betroffene macht das natürlich sofort den Eindruck, als könnte
an der behaupteten Rechtsverletzung irgendetwas dran sein.
Wir wissen es nicht, aber wir
gehen - aufgrund unserer Kenntnisse der komplizierten
rechtlichen Konstellationen die sich fast immer zwangsläufig
ergeben - davon aus, dass bei Ebay kein Jurist eine behauptete
Rechtsverletzung einer Inaugenscheinnahme unterzieht. Ebay
müsste sich eine teure Rechtsabteilung leisten und Spezialisten
im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Namensrecht,
Gebrauchsmusterrecht etc findet man nicht mal gerade so an der
Strassenecke.
Aber auch wenn dem so wäre, dass
Ebay solche Spezialisten beschäftigen würde, könnte es für
Ebay teuer werden, wenn diese falsche Entscheidungen treffen
oder Entscheidungen treffen, die dann von Gerichten wieder
kassiert würden.
Ebay tut also gut daran, sich aus
Streiterein herauszuhalten, die sich aus den Normen des
gewerblichen Rechtsschutzes ergeben und Ebay tut gut daran sich
aus der "Schusslinie" zu bringen, um so einer Haftung
als Mitstörer im Wettbewerb zu entgehen.
Ebay geht deshalb -
verständlicherweise - den einfachsten Weg, indem es bei einer
Reklamation ganz einfach das beanstandete Angebot aus dem Netz
nimmt und die Streithähne auffordert sich auseinanderzusetzen.
Natürlich ist die von Ebay aus
nachvollziehbaren Gründen geübte Handhabung ein wunderbares
Mittel zum Missbrauch. Es genügt die Behauptung eines
Rechtsverstosses, eine entsprechende Mitteilung an Ebay und der
Konkurrent ist fürs Erste mal aus dem Rennen.
Ein Rechtsanspruch bei Ebay
verkaufen zu dürfen besteht nicht.
Dies hier zu erwähnen ist
deshalb wichtig, weil auch Konstellationen denkbar sind, die -
im Falle einer ungerechtfertigten Behauptung eines Mitbewerbers
- ein juristisches Vorgehen gegen Ebay zulassen würden.
Ein Anspruch bei Ebay verkaufen
zu dürfen ist juristisch jedoch kaum durchsetzbar.
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Einem so vom Verkauf
Ausgeschlossenen bleiben realistisch also nur zwei
Möglichkeiten:
a.) der Betroffene unternimmt
nichts und ist damit in diesem Segment blockiert -
b.) der Betroffene wehrt sich mit
rechtlichen Mitteln.
Wie hier schon einmal erwähnt,
sind viele der Anspruchsgrundlagen - aufgrund derer Nutzer von
Ebay auf Antrag vom Verkauf ausgeschlossen werden - nach unserem
Dafürhalten schlicht haltlos.
Eine falsche Behauptung, die zum
Ausschluss eines Dritten vom Verkauf bei Ebay führt,
rechtfertigt selbstverständlich Ansprüche des Geschädigten
auf Schadensersatz, auch wenn diese falsche Behauptung nicht
wider besseres Wissens aufgestellt worden sein sollte.
Die Möglichkeiten gegen jemanden
vorzugehen, der mit einer aufgestellten Behauptung dafür sorgt,
dass jemand anderes bei Ebay vom Verkauf ausgeschlossen wird
sind relativ vielfältig und von der Konstellation des
Einzelfalls abhängig.
Für einen Betroffenen ist es
deshalb ratsam hier qualifizierten Rat einzuholen und einen
Rechtsanwalt zu befragen. Eile ist oftmals angesagt.
Bei den bei Justitia Direct
angeschlossenen Rechtsanwälten sind Sie in guten Händen.
Es sei uns erlaubt hier einmal
die Arbeit unserer angeschlossenen Anwälte zu loben, denen in
den letzten Monaten eine Vielzahl dieser Ebay-Aktionen zur
rechtlichen Beurteilung vorgelegt wurden.
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