Eine
ganz neue Variante der Abzocke zeigte sich im Sommer.
Der Trick ist ganz einfach.
Man suche bei Ebay nach
Markenware, die dort von Anbietern aus Deutschland billig
angeboten wird und biete mit. Die Chance, dass es für kleines
Geld keine Originalware gibt - sondern ein Plagiat - ist gross.
Man bezahle diese Ware und lasse
sie sich zuschicken.
Dann überprüfe man diese Ware
und wenn es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt erschliesst
sich eine schöne Geldquelle.
Handelt es sich nicht um ein
Plagiat (eine Kopie) kann man dieses original Markenprodukt,
welches preiswert bis billig erworben wurde, wieder anbieten und
hat seinen Einsatz mehr oder weniger wieder raus.
Nun werden Sie sich sicher
fragen, wie man Geld verdienen kann, wenn man bei EBAY die
Fälschung einer Markenware kauft.
So geht es:
Der Käufer der Plagiate setzt
sich mit den Verkäufer der Plagiate in Verbindung und fordert
nun Schadensersatz. Das kann mal der Originalpreis der Ware
sein, die Forderungen nach Schadensersatz gehen aber auch oft
weit darüber hinaus.
Um den Verkäufern klar zu
machen, dass es besser ist zu zahlen, werden auch gleich noch
Sanktionen angekündigt, die dem Verkäufer der Markenfälschung
drohen.
Das sieht dann z. B. so aus:
Ich habe die bei Ihnen ------- gekauft.
Da diese mir die Ware äusserst seltsam vorkam,
habe ich diese heute im
Fachgeschäft auf Echtheit überprüfen lassen.
Die Ware hat sich völlig
zweifelsfei als Plagiat entpuppt.
Sie sind bei Ebay als
gewerblicher Verkäufer gemeldet und bieten Original-Ware an. In
Anbetracht des rechtsgültigen Kaufvertrages nach § 433
BGB, welcher zwischen uns
zustande gekommen ist, fordere ich Sie auf mir mit einer Frist
bis zum -- -- -- den Gesamtbetrag von --- Euro aus das Konto
-------- zu überweisen.
Einen solchen gewerbsmässigen Betrug
will und kann ich nicht tolerieren.
Der Betrag setzt sich wie folgt
zusammen:
Der Ladenpreis der
Originalware im Fachhandel beträgt --- Euro.
Hier liegt ein Betrug in einem
besonders schwerem Fall vor, nach §263, Abs. 3, Satz 1 StGB vor.
Sie sind zu Schadenersatz
verpflichtet.
Im Falle der Zahlung innerhalb
der Frist werde ich Ihnen den Artikel zurückschicken und von
weiteren rechtlichen Schritten absehen.
Sollte die Frist fruchtlos verlaufen,
werde ich -
Ebay informieren -
Das Finanzamt informieren -
Die Angelegenheit umgehend meinem
Rechtsanwalt übergeben, um auf Erfüllung des
Kaufvertrages zu klagen, wodurch weitere erhebliche Kosten für
Sie entstehen -
Die Wettbewerbszentrale
benachrichtigen, damit diese Sie in dieser Angelegenheit
abmahnen kann -
Betrugsanzeige in einem
besonders schweren Fall nach 263, Abs 3, Satz 1 StGB stellen, da
hier gewerbliches Handeln vorliegt -
Die Behörden für
Wirtschaftskriminalität informieren -
Die Firma ------
informieren, damit auch diese gerichtliche Schritte gegen Sie
einleiten kann. Alleine die Kosten für diese Abmahnung und
sonstige Massnahmen dürften bei mehreren tausend Euro liegen.
......
Welche Sorte von juristisch nicht
ganz unbedarften "Saubermännern" hier unterwegs ist,
dürfte Ihnen an dieser Stelle bereits klar sein.
Der Trick klappt, viele Betroffene
verstehen die "Nötigung" und zahlen aus Angst vor
strafrechtlichen und sonstigen Folgen.
Nur, ganz so einfach, wie die Initiatoren
dieser Abzocke die Sache darstellen und möglicherweise auch
glauben, dass die Sache ist, ist sie tatsächlich nicht.
Zum einen ist es die zivilrechtliche
Seite, die keineswegs so klar ist wie dargestellt und zu
pauschalen Schadensersatzforderungen berechtigt, zum anderen hat
das Handeln dieser durch schlechte, böse Plagiatverkäufer
"Betrogenen" auch eine strafrechtliche Relevanz, die
nicht unterschätzt werden sollte.
Die strafrechtlichen Folgen können unter
Umständen für den "vermeintlich Betrogenen"
erheblich schwerwiegender sein, als für der Verkäufer, ganz
gleich, ob der Verkäufer nun wissentlich oder unwissentlich
gehandelt hat. Im letzten Fall begibt sich ein Fordernder,
dessen Auftreten, Ankündigen und Aufzählen von Sanktionen -
auch als in Richtung Erpressung gehende Nötigung ausgelegt
werden könnte - auf noch dünneres Eis.
......
An dieser Stelle wollen und können wir
auf diese zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte nicht
weiter eingehen. Zum einen wäre das Ganze zu aufwändig, zum
anderen wollen wir hier nicht noch Anleitungen einstellen,
welche wahrscheinlich sofort übernommen würden.
Die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte sind mittlerweile über viele bei
Ebay auftretende "betrogene" Käufer von
vermeintlicher Markenware und tatsächlichen Plagiaten
informiert und kennen die Namen und die Anschriften, sodass
feststellbar ist, wie oft sie auf diese Art und Weise
"betrogen" wurden und unter Ankündigung von
Sanktionen - wie oben so oder so ähnlich beschrieben -
Schadensersatz gefordert und erhalten haben.
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