Vorab:

Wer viel speichert, muss aufgrund der DSGVO (DatenschutzGrundVerordnung) seit dem 25.Mai 2018 viel erklären.

Unsere Datenschutzerklärung fällt, weil wir grundsätzlich nichts über Sie speichern, sehr kurz aus, wobei nach der DSGVO unklar ist, ob wir, da WIR nichts speichern, überhaupt eine solche in unseren Webseiten einstellen müssten.

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Datenschutzerklärung:

Verantwortlicher für diese Datenschutzerklärung ist der Betreiber des Portals JustitiaDirect, Daten wie im Impressum.

Unsere Website versteht sich als Mittler zwischen Ihnen als Ratsuchenden und Rechtsanwälten, welche Ihnen die gewünschte Dienstleistung der Rechtsberatung erbringen.

Wir wollen Ihnen hier nicht erzählen, dass wir Daten, welche wir über Sie speichern könnten, dazu benutzen unsere Dienstleistung Ihnen gegenüber zu verbessern.

Ihre Privatsphäre war uns schon immer das Wichtigste, deshalb wurden und werden auch beim Besuch unserer Webseiten auf Seiten des Providers, bei denen unsere Domains gehostet sind, keinerlei Daten für uns gespeichert oder verarbeitet.

WIR SETZEN AUCH KEINE COOKIES AUF IHREM RECHNER.

Nach der am 25. Mail 2018 inkraft getretenen DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht zu erfahren, was jeder, mit dem Sie irgendwie in Verbindung getreten sind, an Daten über Sie erhoben, gespeichert und verarbeitet hat.

Dieses Auskunftsrecht haben Sie natürlich auch bei uns, nur; wir könnten Ihnen bei einer Anfrage dazu nicht viel sagen, weil wir keine Daten zu Ihnen haben.

Wir kennen die IP über die Sie gekommen sind nicht, es wurden keinerlei Daten zu dem Rechner (wie Betriebssystem, Browser etc) erhoben, über den Sie auf unsere Sites gekommen sind.

Wir arbeiten nicht mit Drittanbietern, welche Ihre Bewegungen analysieren, um Ihnen passende Werbung ausliefern zu können.

Wir sind in keinen sozialen Netzwerken (wie Facebook, Twitter, Google, Pinterest etc) vertreten, also können auch von dieser Seite aus keinerlei Daten zu Ihnen erhoben und gespeichert werden.

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Wenn Sie sich über eine unserer 0900er-Nummern mit einem Anwalt verbinden lassen:

Sie werden bei Nutzung einer unserer 0900er-Nummern immer sofort mit einem Rechtsanwalt verbunden.

Dies geschieht über sog. Provider und Carrier.

Jeder Betreiber einer Sondernummer (0800, 0900 etc) braucht einen solchen, um arbeiten zu können und hier besteht eine etwas absonderliche Rechtssituation, die, wenn ein Betreiber einer Sondernummer diese nicht akzeptiert, er schlicht nicht arbeiten kann: Alle Provider und Carrier fordern (ohne Ausnahme) von Betreibern von Sondernummern wie uns, dass wir uns damit zufriedengeben müssen, dass wir von Nutzern unserer Sondernummern lediglich eine um am Ende um drei Zahlen gekürzte Telefonnummer erhalten. Die letzten drei Zahlen sind dabei durch ein X ersetzt.

Beispiel: Wenn Sie die Telefonnummer 030/123456789 haben sollten, erfahren wir lediglich, dass da mit einer Telefonnummer 030/123456xxx angerufen hat. Die sonstigen Daten sind uns nicht bekannt, also können wir auch keine sonstigen Daten zu Anrufern speichern oder verarbeiten.

Bei Fragen zu Daten, welche bei einem Anruf zu Ihnen gespeichert werden wenden Sie sich also an unseren Carrier:

IN-telegence GmbH
Oskar-Jäger-Straße 125
50825 Köln
Tel.: 0221 26015-00
E-Mail: datenschutz@in-telegence.net

Deren Datenschutzerklärung können Sie einsehen unter:

https://www.in-telegence.net/datenschutz/

Beachten Sie hier insbesondere den Punkt > Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten.

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Wenn Sie unsere eMailberatung nutzen:

Wir arbeiteten seit Jahren mit einer Firma zusammen, über welche Mails von unseren Site, an uns weitergeleitet wurden. Diese Mails wurden von uns sofort an einen mitarbeitenden Rechtsanwalt weitergeleitet. Dabei entstandene Daten wurden nach Versand an einen freien, mitarbeitenden Rechtsanwalt, sofort automatisch gelöscht.

Diese Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung.

Aufgrund der nach der Datenschutzgrundverordnung unklaren Rechtslage, haben wir diese Formularfelder b.a.W. deaktiviert und geben Ihnen stattdessen eine direkte Mailadresse von Arcor an, welches mittlerweile zu Vodafone gehört.

Wir nutzen keine eigenen Mailadressen wie irgendwas@unserdomainname.de mehr, weil die immer schon nach kurzer Zeit zugespammt wurden.

Die Datenschutzerklärung von Arcor ist dieselbe wie bei Vodafon.

Sie können diese als PDF direkt herunterladen:

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/180511-vertragliche-datenschutz-hinweise.pdf

Diese Datenschutzerklärung ist für Kunden von Arcor bestimmt.

Für Sie von Interesse ist lediglich die Formulierung in unserem Vertrag mit Arcor, was Arcor mit eingehenden Mail macht und da heisst es unter Punkt 5: Die Dateien, die Sie in Ihrer Cloud speichern und die E-Mails, die Sie bekommen und versenden, nutzen wir nur, um sie Ihnen anzuzeigen und sie zu speichern.

Von Kunden über die ihnen bekanntgemachte Kontaktmailadresse eingehende Mails werden also zunächst auf dem Servern von Arvor für uns bereitgehalten. Ein Mailprogramm auf unseren Servern ruft diese Mails regelmässig ab, verschickt eine Kopie (auch eventuell durchgegangener Spam) automatisch an einen dienstbereiten Anwalt und löscht dann sofort automatisch alles auf dem Server von Arcor, sowie auf unserem Server. 

Dienstbereiter Anwalt bedeutet, dass ein Anwalt bereitsteht, der eingehende Mails bearbeitet. Das kann auch mit etwas zeitlichem Abstand geschehen.

Ab Versand einer Kopie Ihrer Mail an diesen dienstbereiten Anwalt und der Löschung des Originals ist für uns Ihre Mail nicht mehr nachvollziehbar.

Ein dienstbereiter Anwalt wird Ihnen in der Regel für die Bearbeitung Ihres Rechtsproblems umgehend ein Angebot unterbreiten, welches Sie annehmen oder ablehnen können.

Melden Sie sich auf dieses Angebot hin nicht mehr bei diesem Anwalt sind diese gehalten nach drei Tagen Ihre Mail zu löschen. Machen Sie kenntlich, dass Sie mit dem Angebot nicht einverstanden sind, werden Ihre Mails sofort gelöscht.

Nehmen Sie das Angebot eines Anwalts an, wird dieser resultierend aus Art 6/1/b DSGVO die vertragsnotwendigen Daten speichern und so lange aufbewahren bis eine Aufbewahrung nicht mehr notwendig ist, bzw., so lange wie das Gesetz ihm das vorschreibt.

Grundsätzlich geben die Normen der Datenschutzgrundverordnung Ihnen das Recht Auskunft über Ihre Daten zu fordern, gespeicherten Daten zu widersprechen, Korrektur zu verlangen, die Löschung zu verlangen, ein einmal erteiltes Einverständnis zu widerrufen.

Soweit ein Verantwortlicher (derjenige, welcher Daten erhebt, speichert und verarbeitet) diese Daten nicht mehr zurückhalten muss (z.B. aus Gründen der Vertragserfüllung oder gesetzlichen Vorschriften) ist er verpflichtet Ihren Forderungen nachzukommen.

Ende der Datenschutzerklärung.

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Nachtrag, nicht zur DSE gehörend:

Selten gab es zu einer Norm (Gesetz), Verordnung soviel Rechtsunsicherheit (auch unter Juristen!) wie zur DatenSchutzGrundverordnung (DASVO) > HIER > nachzulesen.

Diese wurde teilweise auch bewusst durch Personen geschürt und verstärkt, die heute an dieser DSGVO verdienen wollen.

Das hatte zur Folge, dass leider viele kleine Sites (Blogs, Vereinsseiten, private Sites) eigentlich unnötigerweise aufgegeben haben. Sie haben nicht verstanden, was diese Verordnung von Ihnen forderte und Nachschauen im Internet verstärkte diese Unsicherheit noch, weil die Aussagen zur DSGVO sich teilweise widersprachen, teilweise völlig unverständlich waren und sind.

Eines ist jedoch auf keinen Fall zutreffend, nämlich, dass jetzt jeder Webmaster zum Erfüllungsgehilfen des Gesetzgebers mutiert, heisst, kontrollieren muss was andere, mit denen er z. B. zusammen arbeitet, deren Dienste er nutzt, mit den Daten von Usern veranstaltet. Eine gewisse Sorgfaltspflicht sollte ein Webmaster allerdings walten lassen, um offensichtlichem Datenmissbrauch keinen Vorschub zu leisten.

Was zu den Obliegenheiten eines Webmasters, Sitebetreibers allerdings gehört ist, den Usern seines Angebots, seinen Vertragspartnern offen zu legen, was er warum und wie lange mit erhobenen Daten veranstaltet, mit welchen Drittanbietern er zu welchem Zweck zusammenarbeitet und was der Zweck dieser Zusammenarbeit ist.

Weiterhin hat er die Obliegenheit seinen Usern, Vertragspartnern Gelegenheit zu verschaffen, sich über die Tätigkeiten dieser Dritten zu informieren und sich dazu schlau machen zu können, was die mit seinen Daten veranstalten und inwieweit sie die Vorgaben der DSGVO einhalten, damit er für sich entscheiden kann, ob er das inkauf nimmt oder nicht.

Das kann z. B. durch einen Link auf die Internetsite dieser Drittanbieter und einen Link auf deren Datenschutzerklärung geschehen.

Aber grundsätzlich gilt: Jeder Webmaster, Sitebetreiber ist primär nur für das verantwortlich was er an Daten erhebt, speichert und verarbeitet.

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Die hier bei JustitiaDirect angeschlossenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen zur DSGVO haben, sagen Ihnen, was vakant ist und was mit grosser Sicherheit in den nächsten Monaten und Jahren durch die Gerichte entschieden werden muss, um irgendwann so etwas wie Rechtssicherheit zu haben.

 

> Hier geht es zur Indexseite der Rechtsberatung per Telefon oder eMail.