Auf
Grund der neuen Gesetzgebung bezüglich
Arbeitslosengeld 2, besteht die Gefahr,
dass meiner Frau Arbeitslosengeld 2 nicht gewährt
wird. Unser Vermögen
beläuft sich auf ca. ----- Euro.
Fragen:
Ist es
möglich, dass wir einen Teil dieses
Vermögens an
unsere Kinder verschenken, damit zum Zeitpunkt
der Beantragung für das
Arbeitslosengeld 2 die uns zugestandene
Höchstgrenze von insgesamt
26.000 Euro nicht überschritten wird?
Im
Gesetzestext heisst es hierzu unter § 12,
Absatz 3, Punkt 6: Als
Vermögen sind nicht zu berücksichtigen:
Sachen und
Rechte, soweit ihre Verwertung
offensichtlich unwirtschaftlich ist oder
für
den betroffenen eine besondere Härte
bedeuten würde.
Kann
diese Formulierung auch auf Wertpapiere
Anwendung finden?
Meine
private Rentenversicherung in Höhe von
---- Euro wird mir am -- --
2006
ausgezahlt.
Im
Gesetzestext heisst es unter § 12
Absatz, Punkt 3, dass
die geldwerten Ansprüche zur
Altersvorsorge jeweils
13.000 Euro nicht übersteigen dürfen.
Sollte
ich unter diesem Aspekt die Zahlungen zu
meiner
Rentenversicherung zu dem Zeitpunkt einstellen,
wenn die Summe von von 13.000 Euro erreicht
ist?
Zu
berücksichtigen ist dabei möglicherweise aber auch der
Tatsache,
dass ich ab -- -- 2004 vorzeitig in
Altersrente gehe.
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