Aus
Ländern, die mit Deutschland eine gemeinsame
Grenze haben, wie Dänemark, Holland, Belgien,
Luxemburg, Frankreich, Östereich und sogar aus
der Schweiz erhalten wir in den letzten Monaten
gehäuft Anfragen zum "Arbeitsrecht". |
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Es
handelt sich meist um Grenzgänger, die
irgendwann einmal in Deutschland gearbeitet
haben und in ihrem Heimatland nun - aus den
verschiedensten Gründen - vorzeitig in Rente
gehen und nun glauben, dass sie damit auch
automatisch in Deutschland ihre Rente beziehen
könnten. |
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Ist in
ihrem Heimatland die Rente bewilligt, ist dann
oft die Verwunderung gross, dass es aus
Deutschland keine Rente gibt, weil sie in
Deutschland noch als arbeitsfähig eingestuft
werden. |
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Die
Unterscheidung zwischen erwerbsunfähig
(erwerbsgemindert) und berufsunfähig fällt
diesen Menschen schwer. |
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Das
ist nicht weiter verwunderlich, vielen Deutschen
geht es genauso. |
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Auch
viele deutsche Arbeitnehmer sind der Ansicht,
dass, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen
berufsunfähig sind, damit automatisch ein Gang
in die Rente verbunden ist. |
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Das
deutsche Sozialrecht unterscheidet jedoch
zwischen der Möglichkeit keinem Erwerb mehr
nachgehen zu können und einer
Berufsunfähigkeit. |
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Die
Erwerbsunfähigkeit (auch Erwerbsminderung
genannt) ist die Unfähigkeit eines Einzelnen
durch Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen zu
können. Dies kann durch geistige oder
körperliche Krankheit und Leiden bedingt sein. |
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Dadurch
entsteht ein Anspruch auf Rente. |
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Im
Klartext: Wer gar keiner Betätigung nachgehen
kann, mit der er sich (und andere) ernähren
kann, hat damit einen Anspruch seinen
Lebensunterhalt aus der Rentenkasse bestreiten
zu können. |
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Die
Erwerbsunfähigkeit darf nicht mit der
Arbeitsunfähigkeit verwechselt werden. Die
Arbeitsunfähigkeit wird definiert als die
Unmöglichkeit - krankheitsbedingt - seiner
Arbeit nachkommen zu können. |
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Wer arbeitsunfähig
ist hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
und/oder einen Anspruch auf Krankengeld aus der
Krankenversicherung. |
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Wenn Sie einen
"Krankenschein" machen sind Sie
arbeitsunfähig.
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Wer dauerhaft durch
andauernde Einschränkung seinen Beruf nicht
mehr ausüben kann, ist damit berufsunfähig.
Dies muss durch Krankheit, einer körperlichen
Verletzung oder einem Kräfteverfall bedingt
sein, wobei "Kräfteverfall" in etwa
damit übersetzt werden könnte, dass ein Mensch
zu schwach ist, seinen Beruf auszuüben. |
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Diese
Voraussetzungen müssen ärztlich festgestellt
sein. |
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Die Definition der
Berufsunfähigkeit klingt etwas holprig: |
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Berufsunfähig nach
der Definition der gesetzlichen
Rentenversicherung sind Personen, deren
Erwerbsfähigkeit durch Behinderung und/oder
Krankheit auf weniger als die Hälfte
derjenigen, von körperlich, geistig und
seelisch Gesunden (Versicherten!) mit ähnlicher
Ausbildung und gleichwertigen Fähigkeiten und
Kenntnissen gesunken ist. Der Kreis der
Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsunfähigkeit
von Personen zu beurteilen ist, umfasst alle
Tätigkeiten, die ihren Kräften und
Fähigkeiten entsprechen und ihnen - unter
Berücksichtigung der Dauer und Umfang ihrer
Ausbildung, sowie ihres bísherigen Berufes und
der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen
Berufstätigkeit zugemutet werden kann. Zumutbar
ist stets eine Tätigkeit, für die die
Versicherten durch Leistungen zur beruflichen
Rehabilitation mit Erfolg ausgebildet oder
umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist
nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit
vollschichtig ausüben kann, dabei ist die
jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu
berücksichtigen. |
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Na, liesst sich das
nicht locker und leicht? |
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Wie die
Berufsunfähigkeit zu definieren ist, wissen Sie
nun. |
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Und Sie
wissen auch, dass, wer eine zumutbare Tätigkeit
vollschichtig ausüben kann, nicht reif für die
Rente ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob man
ihnen einen zumutbaren Job vermitteln kann, es
genügt, dass Sie den Job aufüben könnten,
wenn Sie ihnen einen solchen vermitteln würde. |
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Sicher
haben Sie schon entdeckt, worüber man sich
streiten könnte und auch tatsächlich immer
wieder streitet: die Zumutbarkeit. |
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Was
"zumutbar" ist, liegt nicht selten im
Auge des Betrachters und kommt es zum Streit,
haben wieder einmal die Gerichte zu entscheiden,
was im speziellen Einzelfall zumutbar ist. |
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