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Diese Seite steht nun seit einiger Zeit im Netz und wurde von Ihnen sehr gut aufgenommen. Es zeigte sich nach Einstellung schnell, dass einige Nutzer den Sinn dieser Seite nicht verstehen oder nicht verstehen wollen.

Ein willkürliches Beispiel: Urmel! Urmel mailte uns an. Ohne Namen, ohne Adresse, ohne Telefonnummer, keine Anrede. Kurz - es fehle alles, bis auf die eMailadresse.. Aber Urmel hatte ein Riesenproblem, für dessen Lösung er "schnellsmöglichen" Rechtsrat forderte.

Leider erhalten wir viele derartige Anschreiben.

Gemeinsam ist all diesen Schreiben, dass sie nur unnötige Arbeit machen. Uns - aber ganz  besonders den Absendern, denn sie wandern alle sofort in den Papierkorb.

Wir bitten deshalb von derartigen Anschreiben abzusehen und zu bedenken, dass auch die uns angeschlossenen Anwälte nicht umsonst arbeiten können.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

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Justitia Direct > Rechtsauskunft wurde im Frühjahr 1998 gegründet und gehört somit zu den Pionieren der "Rechtsauskunft" per eMail und/oder Telefon.

Die meisten der bei >Justitia Direct - eJuristen< angeschlossenen Anwältinnen und Anwälten verfügen über die Erfahrung aus tausenden von "Beratungsgesprächen".

Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus vielen Jahren Erfahrung ist, dass für eine effektive Beratung meist ein dynamischer Informationsaustausch notwendig ist. Ein juristisch Unerfahrener weiss nur selten, was zur Erstellung eines "Gesamtbildes" notwendig sein könnte.

Das Beantworten von Fragen provoziert oft weitere Fragen.

Dieser sich dynamisch ergebende Vorgang ist - auch wenn viele eingefleischte Anhänger der eMail dies ungern hören - per Telefon besser und schneller abzuarbeiten.

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Sie kontaktieren immer einen zugelassenen Anwalt, der selbstverständlich der Schweigepflicht unterliegt.

Telefonate + eMails werden z. Z. von Rechtsanwältin Claudia Lehrer-Wolf abgerufen und entgegengenommen und auch weitergeleitet.

Eine eventuelle Vereinbarung kommt immer nur zwischen Ihnen und dem Anwalt zustande, der Ihnen ein "Beratungsangebot" unterbreitet.

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Rechtsanwälte beraten per eMail und Telefon ||| - Innovation aus dem Saarland
Pressemitteilung:
Informationen zur telefonischen Rechtsauskunft. Rechtsberater beraten Sie per Mail und selbstverständlich telefonisch!

Diese juristische Dienstleistung - telefonische Rechtsauskunft durch Rechtsberater über eine Mehrwertnummer - kam erstmals zu Beginn des Jahres 1998 auf den Markt. Bis heute ist diese Form der juristischen Dienstleistung nur in Deutschland bekannt. 

Die ersten Rechtsberater per Telefon mussten eine Vielzahl von Prozessen führen, die sie zunächst mit schöner Regelmässigkeit auch verloren, bis dann der BGH  im Herbst 2002 die sogenannte Anwaltshotline für legal erklärte. 

Zu diesen Pionieren zählte auch JustitiaDirect. 

Die meisten der heute wild werbenden Anbieter der Dienstleistung - telefonische Rechtsauskunft - kamen erst nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Markt, als das Betreiben einer solchen Rechtshotline "ungefährlich" geworden war.

Wer schnell hilft, hilft oft doppelt! 

Ein wichtiger Aspekt der Rechtsauskunft per Telefon + eMail - die Einholung von vorbeugendem Rechtsrat findet allgemein bisher zuwenig Beachtung. Viele Prozesse und unnötiger Ärger liessen sich durch die rechtzeitige Einholung von Rechtsauskunft durch einen Rechtsberater vermeiden. Wobei unter rechtzeitig zu verstehen ist, dass z. B. vor Abschluss von Verträgen ein Anwalt befragt wird. Oft sind es nur scheinbare Kleinigkeiten, die Zweifel aufkommen lassen. Diese dann - beiseite geschoben, führen allzu oft in einem späteren Stadium zu kostspieligen Rechtstreiten. 

Langfristig wird dies zur Folge haben, dass unnötige Prozesse vermieden werden. Notwendige Prozesse - die heute noch oft aus Unwissenheit nicht geführt werden, werden diese ersetzen. 

So ist denn auch die Anwalthotline eine bequem zu handhabende Form der Zukunft für jedermann juristische Konflikte möglichst zu vermeiden oder - im Konfliktfall - ohne grösseren zeitlichen Aufwand juristischen Rat beim Rechtsberater einzuholen. 

Dies und gerade in den Fällen der sogenannten "Bagatellstreitigkeiten", wegen derer man normalerweise nicht zum Anwalt geht. 

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass es bei der telefonischen Rechtsauskunft - der Anwalts-Hotline - zu Über- und Unterschreitungen der "normalen" Gebühren, gemessen an der Gebührenordnung beim Rechtsberater kommen kann, sieht darin jedoch keine Verstoss gegen anwaltliches Berufsrecht, wenn der Anrufer einer Anwaltshotline dies weiss. 

Wir von JustitiaDirect gehen davon aus, dass der Nutzer einer  Anwaltshotline weiss was er tut.

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