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....... Teil 2 zum Thema Abmahnungen im Internet 
Hier geht es zum Teil 1 - Abmahnung Urheberrecht
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Abmahnungen - Illegale Downloads bei Tauschbörsen - Raubkopien

Mit Abmahnungen wegen illegalen Kopierens von DVDs, Musik, Filmen aus dem Internet verdienen sich mittlerweile einige Kanzleien eine goldene Nase.
Vielleicht sollte man in die obige Aussage "angebliches Kopieren" miteinbeziehen, denn nicht immer ist so klar, ob tatsächlich von Menschen gegen Urheberrechte verstossen wurde, denen wegen dieses Vorwurfs Abmahnungen und Unterlassungserklärungen ins Haus flattern.

Zum einen steht der Vorwurf ins Haus, dass ganz einfach mal ins Blaue hinein abgemahnt wird, soll heissen, es werden ganz einfach mal mehr oder weniger wahllos Abmahnungen in der Hoffnung verschickt, dass viele Betroffene aus Angst oder Unwissenheit bezahlen, ohne sich zu wehren. Besonders beliebt soll hier die Unterstellung sein, jemand hätte sich "Schweinefilme" auf seinen Rechner gezogen. Hier käme dann noch das Element der Scham als weiteres Druckmittel hinzu.

Weiter kann gesagt werden, dass die Technik noch lange nicht soweit ist, zu 100% sicher belegen zu können, wer wann zu welchem Zeitpunkt mit welcher IP im Internet unterwegs war. 

Zur Erklärung: So ein Internetnutzer keine fest zugeordnete IP hat (das ist eine geringe Minderheit), wird bei jedem Einwählen ins Internet vom Provider eine neue IP vergeben. Mit dieser IP war möglicherweise gerade noch jemand ebenfalls im Internet unterwegs, der gerade seine Verbindung getrennt hat.

Bei dem Vorwurf eines illegalen Download, dem illegalen Runterladen von urheberrechtlich geschütztem Material, wie das Musikvideos, Kopien von CDs und Filmen darstellen, geben die Provider bekannt, wem eine angefragte IP zu einem Zeitpunkt X zugeordnet war.

Auf diese Auskunft der Provider stützt sich der Vorwurf, dass von einem bestimmten Rechner aus zu einem Zeitpunkt X ein Rechtsverstoss begangen wurde.

Erhalten Beschuldigte die Schreiben der abmahnenden Rechtsanwälte ist es meist zu spät, die Daten sind gelöscht. Eventuelle Fehler eines Providers nicht mehr nachweisbar. Für Betroffene also eine kleine Katastrophe.

 

Das Geschäft mit illegalen Downloads, illegalem Herunterladen aus dem Internet.

Eines sollte bei der ganzen Diskussion der illegalen Downloads, der Teilnahme an Tauschbörsen nicht vergessen werden: Es sind nicht nur die Abmahnanwälte und Inhaber der Rechte welche von dieser "Industrie Abmahnwahn" profitieren.

Mehr als eine halbe Million Abgemahnte im Jahr bedeutet auch mehr als eine halbe Million Menschen, die sich gegen diese Abmahnungen wehren könnten. Das ist natürlich auch ein Potenzial mit dem sich Umsatz machen lässt.

Und so hat sich denn im Internet auch eine Gegenbewegung (Industrie?) formiert, die den "Abmahnwahn" und auch die "Abmahnanwälte" anprangert und zusammen mit der Gemeinde der Abgemahnten doch ein erhebliches Gewicht haben könnte, wenn es darum geht, den Gesetzgeber zu weiteren Novellierungen zu veranlassen, um die "Ungerechtigkeiten" zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren.

Es darf an dieser Stelle einmal die Frage erlaubt sein, was wäre, wenn der Abmahnwahn in Deutschland von heute auf morgen ein Ende hätte?

Was wäre mit all den Websites der Gegner des "Abmahnwahns"? Den Anwälten, die sich den Abgemahnten andienen, wobei man sich bei einigen des Eindrucks nicht erwehren kann, dass sie  versuchen sich als die "Robin Hoods" des Internet dazustellen?

Bei uns bekannten Versuchen per Petition etwas zu ändern, war schon an der Formulierung der Petitionen erkennbar, dass sie so gut wie keine Chancen haben werden, weil leider ohne Sachverstand und Wissen wie Recht funktioniert formuliert.

Die 100 Euro Regelung für leichte erstmalige Verstösse von Privatpersonen kein Thema?

Klar, die Gummiformulierung "LEICHTE" lässt natürlich Raum zur Interpretation. Solche Formulierungen sind jedoch in der Gesetzgebung eher die Regel als die Ausnahme. Grund: der Gesetzgeber kann nicht jeden möglichen Fall in seiner Gesetzgebung berücksichtigen. Das ist dann Sache der Gerichte. Irgendwann bildet sich dann so etwas wie eine "gefestigte" Rechtsprechung, die auch Gummiformulierungen ein Gesicht geben.

Zur neuen Regelung im Urheberrecht, zur 100 Euromaximalberechnung, welche die Kosten einer Abmahnung erheblich reduziert, ist jedoch wenig Bewegung erkennbar. Klagen, bei denen die Gerichte sich festlegen müssten, wann diese anzuwenden ist und die somit mittel- und langfristig Sicherheit schaffen würden fehlen bisher in ausreichender Zahl.

Selbst Juristen, die sich gegen den Abmahnwahn aussprechen und Betroffene auch gegen Abmahnende vertreten, sprechen auch gleichzeitig gegen diese Regelung, mit der der Gesetzgeber den "kleinen Privatmann" vor grossen Streitwerten schützen wollte.

So kann man sich denn auch des Eindrucks nicht immer erwehren, dass Strecken der Diskussionen und Stellungsnahmen im Internet um und zum Abmahnwahn, eine gewisse "Scheinheiligkeit" innehaben.

RoDi

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