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Vielleicht sollte man in die
obige Aussage "angebliches Kopieren"
miteinbeziehen, denn nicht immer ist so klar, ob
tatsächlich von Menschen gegen Urheberrechte verstossen
wurde, denen wegen dieses Vorwurfs Abmahnungen und
Unterlassungserklärungen ins Haus flattern.
Zum einen steht der Vorwurf
ins Haus, dass ganz einfach mal ins Blaue hinein abgemahnt
wird, soll heissen, es werden ganz einfach mal mehr oder
weniger wahllos Abmahnungen in der Hoffnung verschickt,
dass viele Betroffene aus Angst oder Unwissenheit
bezahlen, ohne sich zu wehren. Besonders beliebt soll hier
die Unterstellung sein, jemand hätte sich
"Schweinefilme" auf seinen Rechner gezogen. Hier
käme dann noch das Element der Scham als weiteres
Druckmittel hinzu.
Weiter kann gesagt werden,
dass die Technik noch lange nicht soweit ist, zu 100%
sicher belegen zu können, wer wann zu welchem Zeitpunkt
mit welcher IP im Internet unterwegs war.
Zur Erklärung: So ein
Internetnutzer keine fest zugeordnete IP hat (das ist eine
geringe Minderheit), wird bei jedem Einwählen ins Internet
vom Provider eine neue IP vergeben. Mit dieser IP war
möglicherweise gerade noch jemand ebenfalls im Internet
unterwegs, der gerade seine Verbindung getrennt hat.
Bei dem Vorwurf eines
illegalen Download, dem illegalen Runterladen von
urheberrechtlich geschütztem Material, wie das
Musikvideos, Kopien von CDs und Filmen darstellen, geben
die Provider bekannt, wem eine angefragte IP zu einem
Zeitpunkt X zugeordnet war.
Auf diese Auskunft der
Provider stützt sich der Vorwurf, dass von einem
bestimmten Rechner aus zu einem Zeitpunkt X ein
Rechtsverstoss begangen wurde.
Erhalten Beschuldigte die
Schreiben der abmahnenden Rechtsanwälte ist es meist zu
spät, die Daten sind gelöscht. Eventuelle Fehler eines
Providers nicht mehr nachweisbar. Für Betroffene also
eine kleine Katastrophe.
Das Geschäft mit illegalen
Downloads, illegalem Herunterladen aus dem Internet.Eines
sollte bei der ganzen Diskussion der illegalen Downloads,
der Teilnahme an Tauschbörsen nicht vergessen werden: Es
sind nicht nur die Abmahnanwälte und Inhaber der Rechte
welche von dieser "Industrie Abmahnwahn" profitieren. Mehr
als eine halbe Million Abgemahnte im Jahr bedeutet auch
mehr als eine halbe Million Menschen, die sich gegen diese
Abmahnungen wehren könnten. Das ist natürlich auch ein
Potenzial mit dem sich Umsatz machen lässt. Und
so hat sich denn im Internet auch eine Gegenbewegung
(Industrie?) formiert, die den "Abmahnwahn" und
auch die "Abmahnanwälte" anprangert und
zusammen mit der Gemeinde der Abgemahnten doch ein
erhebliches Gewicht haben könnte, wenn es darum geht, den
Gesetzgeber zu weiteren Novellierungen zu veranlassen, um
die "Ungerechtigkeiten" zu beseitigen oder
zumindest zu reduzieren. Es
darf an dieser Stelle einmal die Frage erlaubt sein, was
wäre, wenn der Abmahnwahn in Deutschland von heute auf
morgen ein Ende hätte? Was
wäre mit all den Websites der Gegner des
"Abmahnwahns"? Den Anwälten, die sich den
Abgemahnten andienen, wobei man sich bei einigen des
Eindrucks nicht erwehren kann, dass sie versuchen
sich als die "Robin Hoods" des Internet
dazustellen? Bei uns bekannten
Versuchen per Petition etwas zu ändern, war schon an der
Formulierung der Petitionen erkennbar, dass sie so gut wie
keine Chancen haben werden, weil leider ohne Sachverstand
und Wissen wie Recht funktioniert formuliert. Die
100 Euro Regelung für leichte erstmalige Verstösse von
Privatpersonen kein Thema? Klar,
die Gummiformulierung "LEICHTE" lässt
natürlich Raum zur Interpretation. Solche Formulierungen
sind jedoch in der Gesetzgebung eher die Regel als die
Ausnahme. Grund: der Gesetzgeber kann nicht jeden
möglichen Fall in seiner Gesetzgebung berücksichtigen.
Das ist dann Sache der Gerichte. Irgendwann bildet sich
dann so etwas wie eine "gefestigte"
Rechtsprechung, die auch Gummiformulierungen ein Gesicht
geben. Zur neuen Regelung im
Urheberrecht, zur 100 Euromaximalberechnung, welche die
Kosten einer Abmahnung erheblich reduziert, ist jedoch
wenig Bewegung erkennbar. Klagen, bei denen die Gerichte
sich festlegen müssten, wann diese anzuwenden ist und die
somit mittel- und langfristig Sicherheit schaffen würden
fehlen bisher in ausreichender Zahl. Selbst
Juristen, die sich gegen den Abmahnwahn aussprechen und
Betroffene auch gegen Abmahnende vertreten, sprechen auch
gleichzeitig gegen diese Regelung, mit der der Gesetzgeber
den "kleinen Privatmann" vor grossen
Streitwerten schützen wollte. So
kann man sich denn auch des Eindrucks nicht immer
erwehren, dass Strecken der Diskussionen und
Stellungsnahmen im Internet um und zum Abmahnwahn, eine
gewisse "Scheinheiligkeit" innehaben. RoDi
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