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Französiches Insolvenzrecht gilt auch für Deutsche -

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Wir greifen an dieser Stelle stets aktuelle Themen auf. Das machen wir daran fest, dass sich zu einem bestimmten Thema die Anfragen bei der Anwaltshotline Justitia Direct in einem bestimmten Zeitraum unverhältnismässig steigern. 
Ein solches Thema wollen wir hier besprechen. 
Thema: Insolvenzrecht - Insolvenzverfahren -
Das französische Insolvenzrecht - mit seinen kurzen Fristen - gilt auch für Deutsche.
Die Referenden in Frankreich und Holland zeigten eine gewisse Ermüdung und auch Ablehnung gegen die Europapolitik. Die EU mag vielen suspekt sein, weil vieles nicht bekannt ist. Die EU mag auch Nachteile bringen. Tatsache ist jedoch, dass das Zusammenführen der einzelnen europäischen Staaten auch Vorteile bringt, auch wenn diese so entstandenen Vorteile nicht immer Begeisterung auslösen.
Einer dieser Vorteile der EU ist die garantierte Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger innerhalb der EU.
Diese garantierte Niederlassungsfreiheit führte z. B. in Deutschland dazu, dass durch höchstrichterlichen Beschluss sich auch ausländische Gesellschaften in Deutschland niederlassen können oder Niederlassungen errichten können. Das führte zu einer gewissen Popularität der englischen LTD, die lediglich mit einer geringen Summe von Stammkapital auskommt. Entsprechend gering ist denn auch die Haftung.
Nun soll auch das deutsche Recht der GmbH Anfang 2006 entsprechend angepasst und das einzulegende Stammkapital (und somit die Haftung) erheblich reduziert werden.
Eine weitere Folge der Niederlassungsfreiheit zeigt sich nun im Insolvenzrecht. Auch hier gilt, dass was in einem Land der EU Gültigkeit hat auch Anerkennung in den restlichen Ländern der EU finden muss.
Ist jemand in Deutschland im Insolvenzverfahren muss bis zu sechs Jahre auf die Restschuldbefreiung gewartet werden. In Frankreich dauert dies manchmal nur 12 Monate. Vorkommen kann es unter bestimmten Voraussetzungen, dass es länger dauert. Aber selbst wenn eine Restschuldbefreiung in Frankreich zwei Jahre dauern sollte, ist dies immer noch wenig an dem in Deutschland vorgegebenen Zeitraum.
Die Verwaltungsbehörden in Deutschland zeigten sich von der Möglichkeit, dass ein Deutscher mit Inanspruchnahme des französischen Insolvenzrechts auch in Deutschland innerhalb kurzer Zeit schuldenfrei werden kann, zunächst nicht allzu begeistert.
Ob diese Ablehnung sich mittlerweile in Begeisterung gewandelt hat ist uns nicht bekannt. Tatsache ist jedoch, dass der Bundesgerichtshof dazu im Jahr 2001 entschied:
Eine im Ausland erfolgte Restschuldbefreiung ist auch in Deutschland anzuerkennen!
BGH - IZ ZB 51/00
Der Leitsatz der Entscheidung:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der Insolvenzordnung, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland - hier Frankreich - geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen Insolvenzordnung entsprechen.
Im Klartext heisst das (etwas vereinfacht!) nicht anderes, als dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsauffassung vertritt, dass innerhalb der EU jeder EU-Bürger dort wo er innerhalb der EU lebt, in ein Insolvenzverfahren gehen kann und dies auch in allen EU-Ländern anzuerkennen ist.
Ebenso gesehen hatte es das Oberlandesgericht (OLG) der Vorinstanz die entschieden hatte:
Der Erteilung einer deutschen Vollstreckungsklausel stehe die schuldbefreiende Wirkung der Abschlussentscheidung des Liquidationsverfahrens in Frankreich entgegen
Das gesamte Urteil finden Sie > HIER < 
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Natürlich ist es nicht ganz so einfach, dass die blosse Behauptung in Frankreich zu wohnen und zu leben (nicht unbedingt auch zu arbeiten) genügt.
Für flexible und mobile Menschen dürfte es jedoch keinerlei Problem darstellen, die Bedingungen für ein in Frankreich durchzuführendes Insolvenzverfahren zu erfüllen.
Die Rechtsberater der Anwaltshotline Justitia Direct, von denen viele im Saarland und Saarbrücken ansässig sind, verfügen naturgemäss auch über beste Verbindungen ins angrenzende Frankreich, die notwendigen Sprachkenntnisse und können Ausreisewilligen hier begleitend mit Rat und Tat - auch vermittelnd - zur Seite stehen.
Im Grenzgebiet spricht und versteht die Mehrheit der Franzosen Deutsch. Umgekehrt ist dies leider nicht so. Schon kurz nach Überqueren der deutsch-französischen Grenze in Richtung Frankreich stellt sich für den Besucher so etwas wie ein mediterranes Flair ein.
Die Immobilienpreise und Mietpreise sind - gemessen an deutschen Erwartungen - immer noch sehr moderat.
Das Angebot an Esswaren ist multikulturell und manigfaltig. Jeder Supermarkt bietet in Frankreich standardmässig an, wonach man in Deutschland in so mancher Delikatessenabteilung lange suchen muss.
Die Preise vieler Esswaren und auch Delikatessen liegen erheblich unter dem deutschen Preisstandard.
Handwerker haben in Frankreich beste Berufschancen, egal ob als Angestellte oder als Selbstständige.
Gewöhnen muss man sich an lärmende Scooter, ab und an quitschende Reifen in der Nacht und an ein Internet, in dem öfter - zu den verschiedensten Tageszeiten - stundenlang nichts geht, Man kommt zwar rein, dass war es dann aber schon. Es geht nichts mehr raus und es kommt nichts mehr rein.
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Aktuell: Frühjahr 2006
Mittlerweile hat sich so etwas wie ein "Insolvenztourismus" herausgebildet, der natürlich ein Menge Unannehmlichkeiten zur Folge hat und so manches schwerer macht.
Lesen Sie: Insolvenz Frankreich - England etc
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Sehen Sie auch:
Das auch für Deutschland geltende EU-Insolvenzrecht
Allgemeine Anmerkungen zum Insolvenzrecht
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RoDi - 160506
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