Eine
Marke ist alles originäre, was geeignet ist - im geschäftlichen
Verkehr - die Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers von
denen anderer (z. B. der Konkurrenz) zu unterscheiden.
So in etwa kann das, was man
unter einer versteht Marke definiert werden.
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Schon immer gab es ganz Schlaue,
die in den Metatags und auch in den Texten ihrer Internetseiten
(meist versteckt) die Marken anderer Leute auflisteten, obwohl
die Seiten nichts mit dem zu tun hatten, was unter den Marken
vertrieben oder angeboten wurde.
Hier herrscht bei den deutschen
Gerichten mittlerweile fast so etwas wie Einigkeit. Der Tenor:
Eine solche Verwendung ist wettbewerbswidrig.
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Sicher haben Sie auch schon
einmal mit einer Suchmaschine etwas gesucht. Und möglichweise
ist Ihnen dabei aufgefallen, dass bei manchen Suchmaschinen
rechts von den Ergebnissen weitere Ergebnisse zu finden sind.
Werbung!
Bei manchen Suchmaschinen finden
Sie über den normalen Ergebnissen und auch manchmal darunter
Ergebnisse, die ebenfalls Werbung sind und oft verschämt mit
Partnerseiten oder - noch besser - Sponsorenseiten bezeichnet
sind.
Bei manchen Suchmaschinen
bestehen die Ergebnisse auf der ersten Seite fast nur noch aus
Werbung. Wenn Sie Glück haben, finden Sie das erste
"normale" Fundergebnis auf der zweiten Seite.
Um diese Werbung soll es hier
gehen.
Was erwarten Sie, wenn Sie bei
einer Suchmaschine nach z. B. Ferrari suchen?
Der Hintergrund der Frage:
Ferrari ist - wie Ihnen sicherlich bekannt ist - eine
weltbekannte Marke.
Was also erwarten Sie? Würde es
Sie wundern, bei Eingabe von Ferrari als Suchbegriff bei den
Ergebnissen Werbung für BMW, VW, AUDI etc zu finden?
Oder mal andersrum gefragt, wenn
Sie nun eine Firma hätten und bei einer Suchmaschine den Namen
Ihrer Firma eingeben würden, würde es Ihnen gefallen, wenn
neben den "normalen" Suchergebnissen die mit Ihrer
Firma zu tun haben, rechts die Werbung Ihrer Konkurrenz steht?
Oder aber, was mittlerweile bei
fast allen Suchmaschinen Usus ist, Ihre Konkurrenz stünde auf
der Ergebnisseite ganz oben über den Ergebnissen zu Ihrer
Firma?
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Einigen Markeninhabern erging es
so, die fanden das gar nicht zum Lachen, klagten und verloren.
So begründete ein Gericht die
Ablehnung der Klage damit, dass es anführte, eine derartige
Werbung sei vergleichbar mit einer Werbung in einer Zeitschrift,
in der sich neben einen redaktionellen Artikel zu einem
Markenartikel Werbung konkurrierender Produkte fänden.
Wir wissen jetzt nicht, ob das so
ist. Wir wissen auch nicht woher das Gericht das weiss. Was wir
aber wissen ist, dass es zwischen der Benutzung einer
Zeitschrift und der Handhabung einer Suchmaschine doch
erhebliche Unterschiede gibt.
Uns ist keine Zeitschrift
bekannt, die auf der Umschlagseite eine Sucheingabe hätte,
über die es möglich ist im Inhalt nach etwas ganz Bestimmten
zu suchen.
Was es gibt, sind elektronische
Medien, die konventionellen Tagesblättern im Aufbau ähnlich
sind. Diese haben auf der Eingangseite meist eine solche
Sucheingabe und auch hier wäre es möglicherweise etwas
befremdlich, wenn eine Sucheingabe wie "Ferrari"
zusätzlich Werbung für andere Automarken als Zusatzergebnis
bringen würde.
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Nun hat erstmals das Landgericht
München wegen einer derartigen Konstellation bei einer
Suchmaschine eine Einstweilige Verfügung gegen den Werbenden erlassen und damit
kundgetan, dass es in bestimmten Fällen, die Einstellung von
Werbung unter einem Suchbegriff der auch gleichzeitig ein
Markenbegriff ist als wettbewerbswidrig ansieht.
Die Entscheidung erging Mitte
November 2005, wir kennen nicht den Sachverhalt oder die
Anspruchsgrundlage. Wir kennen nur die Entscheidung. Auch wenn
dieses Urteil in dieser Sache nicht das letzte Wort sein sollte,
so ist Sie nach unserer Auffassung vertretbar.
Die entscheidende Frage hier ist:
Warum schaltet jemand unter einem Markenbegriff Werbung. Darauf
kann es nur eine Antwort geben: Weil er unter diesem
Markenbegriff gefunden werden will.
Die nächste Frage wäre die
Frage nach der Motivation, warum jemand unter einem bestimmten
Markenbegriff gefunden werden will.
Bleiben wir beim Beispiel
Ferrari.
Da gibt es Gebrauchtwagenhändler, die Ferraris im Angebot haben. Da gibt
es eine Menge von Händlern, die Kappen, Jacken, Rennanzüge etc
von Ferrari vertreiben und anbieten. Juweliere haben den
rot-schwarzen Wecker von Ferrari im Sortiment. Denkbar ist auch
vielleicht eine Autolackiererei, die sich auch eine
Speziallackierung für Ferrari spezialisiert hat.
Werben diese unter dem Such- und
Markenbegriff Ferrari in Suchmaschinen ändert das nichts daran,
dass Sie sich an die Marke dranhängen. Die Frage bleibt jedoch,
inwieweit dieses "Dränhängen" mit dem Markenrecht,
den guten Sitten und somit mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar
ist.
Einem Gebrauchtwagenhändler, der
nun einmal gebrauchte Ferraris anbietet, dürfte mit seiner
Anzeigenschaltung unter dem Markenbegriff Ferrari nur schwer an
die Karre zu fahren sein.
Nicht mehr ganz so sicher sind
wir, dass dies auch für die diversen Autoportale und
Autobörsen im Internet gilt.
Den Betreiber einer Autobörse, der keinen einzigen Ferrari im Angebot hat und trotzdem unter
dem Markenbegriff Werbung schaltet, dürfte die Frage nach dem
"Warum" möglicherweise in arge Erklärungsnot
bringen.
Ganz klar stellt sich - nach
unserem Dafürhalten - die Sachlage dar, wenn unter einem
Markenbegriff Werbung der jeweiligen Konkurrenz der Marke
geschaltet ist.
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Die Frage nach der Zulässigkeit
von Werbung in Suchmaschinen dürfte also nur differenziert nach
der Beurteilung des Einzelfalls zu beantworten sein. Hier könnte
sich die Münchner Entscheidung als eröffnend richtungsweisend
herausstellen, auch wenn beurteilende Gerichte dies bisher
anders sahen.
Für die Betreiber der
Suchmaschinen könnte dies bedeuten, dass es wahrscheinlich nur eine
Frage der Zeit ist, bis der erste als Mitstörer mit in die
Verantwortung genommen werden könnte.
So könnte sich bei Suchmaschinen
eine Handhabung ergeben, wie sie schon seit einiger Zeit von
Ebay praktiziert wird. Dort macht man u. U. bei gemeldeten
Markenverstössen durch Kappung des Angebots kurzen Prozess und
bittet die Streithähne den Streit untereinander zu klären.
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