| Einige
Beispiele für Beanstandungen nach dem Wettbewerbsrecht -
Im Internet eine der am meisten
beanstandeten Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht: Die Anbieterkennung.
Diese dient dem Schutz der Verbraucher und muss vorhanden sein.
Auch zum Thema Internet: Das Widerrufsrecht
und Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften via
Internet, Fernbestellungen über Kommunikationsmittel jeder Art.
Der Verbraucher muss über seine Rechte informiert werden.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) benachteiligen den
Verbraucher unangemessen -
Werbung
per eMail oder Telefon oder Telefax (Spam) - wenn
keine Geschäftsbeziehung besteht.
Die Täuschung des Verbrauchers -
die sogenannte "Irreführende
Werbung". Irgendwie leicht nachvollziehbar, dass
Werbung wahr sein muss.
Die Werbung
mit Selbstverständlichkeiten. Dazu gehört auch die
Werbung mit Garantien, die
sowieso gesetzlich vorgeschrieben sind. In unserer Branche
werben einige (vorwiegend Rechtsanwälte!) damit, dass ein
Rechtsrat Suchender bei einer Anfrage ein kostenloses
Honorarangebot erhält. In unserer Branche ist das eine
Selbstverständlichkeit.
Wer damit wirbt, dass er, seine
Angestellten oder wer auch immer über besondere Qualifikationen
verfügt, muss auch dafür sorgen, dass diese Angaben wahr
sind. Gleiches gilt auch für Angaben zum Alter einer
Firma.
Werbung
die sich an der Verbraucher wendet und ihm irgendwas andient,
was mit der Gesundheit zu
tun hat, hat die Normen des Heilmittelwerbegesetzes zu beachten.
Viele machen sich gerne grösser
als sie sind. Die Grössenangaben
müssen schon realistisch sein. Wer sich z. B. Experten-Zentrale
nennt, muss auch über eine entsprechend hohe Zahl von Beratern
verfügen. Was ist "entsprechen hoch"? Dazu fragen Sie
ihren Anwalt und warten Sie darauf, was ein Richter dazu sagt!
Klar ist auch das erkennbar sein
muss, dass jemand ein gewerbliches
Handeln an den Tag legt. Einige Gerichte wollen das
z. B. bei Ebay nicht so sehen. Unsere Meinung dazu: HÄ?
Weiterhin hätten wir noch
Verstösse, die allgemein nicht so sehr diskutiert werden:
Lockvogelangebote
- Preisangaben (brutto -
netto) - Preisvergleiche
(nachher - vorher) - Blickfangwerbung
- Rabatte (übermässige) - Irreführende
Preisangaben (Discountpreis etc) - Unverlangte
Zusendung von Waren - Jubiläumsverkäufe
(nur zu bestimmten Jubiläen) - Preisausschreiben
(darf nicht mit Kaufaufforderungen gekoppelt sein) - Mengenbeschränkungen
von Angeboten (solange der Vorrat reicht) - Vergleichende
Werbung (muss wahr sein) -
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