| Das
Wettbewerbsrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, dass mit
nur wenigen Gesetzen und Paragraphen auskommt. Die Gesetzgebung
stellt so etwas wie ein Gerüst oder einen Unterbau dar,
geregelt sind die grundsätzlichen "Umgangsformen" im
geschäftlichen Umgang miteinander.
Die
Problemstellungen sind jedoch vielfältig und immer wieder
zeigen sich neue Konstellationen, die so zuvor noch nie von
einem Gericht zu beurteilen waren.
Das
Wettbewerbsrecht ist sogenanntes "Richterrecht", d.
h., dass die meisten Anhaltspunkte, die im wettbewerblichen
Umgang miteinander von Richtern geprägt wurden, die irgendwann
einmal mit der zu beurteilenden Konstellation befasst waren.
Diese
Konstellationen waren einmal Einzelfälle, bzw.
Einzelfallentscheidungen aus denen sich dann
"Richtlinien" für gleich- oder sehr ähnlich
gelagerte Fälle ableiten lassen. Das ein Gericht eine bestimmte
Konstellation unter dem Gesichtspunkt des Einzelfalls zu
beurteilen hatte und auch berurteilt hat, heisst jedoch nicht
zwangsläufig, dass z. B. ein anderes Gericht diesen Einzelfall
genauso beurteilt hätte.
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Sicherlich werden
viele Anwälte, die nie mit der Materie
"Wettbewerbsrecht" befasst waren auch ein
wettbewerbsrechtliches Mandat annehmen, wenn man damit an sie
herantritt.
Die Praxis zeigt
jedoch, dass viele Rechtsanwälte mit der Materie
"Wettbewerbsrecht" überfordert zu sein scheinen. So
findet sich in diversen Internetseiten von Rechtsanwälten zum
Thema Wettbewerbsrecht doch schon die ein oder andere
Fehlinformation, die für einen Rechtssuchenden teuer werden
kann, wenn er der in der Webseite eingestellten Information
folgt, nur weil er glaubt, diese müsse allein schon deshalb
richtig sein, weil sie in einer Webseite von einem Rechtsanwalt
eingestellt ist.
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Über unsere
Hotline eingehende Anfragen zum Wettbewerbsrecht werden an bei
uns angeschlossenen Rechtsanwälte weitergeleitet, die
nachweislich seit langer Zeit mit der Materie Wettbewerbsrecht
befasst sind, eine grosse Anzahl Beratungen zu Wettbewerbsrecht
durchgeführt und auch eine grosse Anzahl von
wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor Gericht betreut und
durchgezogen haben.
Einige der durch
diese Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidungen wurden in der
"Bibel" zum Wettbewerbsrecht der GRUR veröffentlicht,
weil die Urteile richtungsweisend für bestimmte Bereiche des
Rechts waren.
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Jeder, der
geschäftlich tätig ist, kann jederzeit unvermittelt mit dem
Wettbewerbsrecht Bekanntschaft machen, wenn ihm eine Abmahnung
ins Haus flattert. Das Risiko erhöht sich um ein Vielfaches,
wenn diese Geschäftstätigkeit auch im Internet stattfindet.
Das Firmen sich
Ihre AGB von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen oder
erstellen lassen ist seit vielen Jahren normale Praxis.
Webseiten werden jedoch noch immer erstellt und ins Internet
eingestellt, ohne dass je ein Rechtsanwalt diese Seiten gesehen
und beurteilt hätte. Die Kosten einer derartigen Überprüfung
halten sich in Grenzen und stehen in keinem Verhältnis zu den
Kosten, die ein vielleicht wettbewerbsrechtlicher Fehler
verursachen kann.
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Die bei unserer
Anwaltshotline angeschlossenen und im Wettbewerbsrecht
erfahrenen Rechtsanwälte wissen worauf es zu achtern gilt und
sehen sich Ihren Webauftritt auch gerne an, wenn er schon
länger im Netz steht. Dass vielleicht seit vielen Monaten und
Jahren nichts passiert ist, muss nicht zwangsläufig heissen,
dass alles in Ordnung ist und deshalb auch die nächsten Jahre
nichts passieren wird.
Besser ist es
natürlich, wenn ein Rechtsanwalt sich eine Webseite ansieht,
bevor Sie ins Netz gestellt wird.
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Informieren Sie
sich hier näher zum Wettbewerbsrecht -
Übersicht:
Wettbewerbsrecht
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