Rechtsberatung Massenabmahnungen -

  Recht: Justitia Direct www.e-juristen.de  

Vielfachabmahnungen im Wettbewerbsrecht!

Sie wollen direkt zur Rechtsauskunft online per eMail?
Klicken Sie bitte hier > Rechtsberatung vom Rechtsanwalt                                                   
............................................................................
Sie telefonieren lieber und wollen sofort mit einem Rechtsanwalt sprechen?
Kein Problem! Einfach anrufen, täglich - auch SA + SO > Telefonische Rechtsauskunft
..............................................................................
  Wettbewerbsrecht, Abmahnungen: Vielfachabmahnungen = Massenabmahnungen?
.

 

  Da hat einer 10 Abmahnungen rausgeschickt und ist sofort ein Massenabmahner, der schon deswegen keinen Anspruch auf irgendwas hat, weil Massenabmahnungen nach den Bestimmungen des UWG unzulässig sind.

So die Hoffnung vieler, die eine Abmahnung erhalten haben und sich dann in Internetforen mit einer "kleinen" Rechtsecke treffen.

Fälle von ungerechtfertigten Massenabmahnungen gab es in den letzten Jahren tatsächlich immer wieder.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sagt dazu im § 8 Ab. 4: "Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Dies insbesondere, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen lassen".

Soweit, so unklar.

Wie sich aus der Formulierung unschwer erkennen lässt bleibt viel Spielraum zur Interpretation und wie immer wenn viel Spielraum zur Interpretation bleibt müssen die Gerichte ran. Müssen die Gerichte ran, bleibt wieder viel Spielraum zur Spekulation. Es ist nicht Ungewöhnliches, dass die Rechtsprechung in Deutschland sich hie und da schon mal gerne entgegensteht.

In Foren gerne diskutiert, die Anhaltspunkte für eine ungerechtfertigte Abmahnung:

  • Der Abmahnende hat innerhalb kurzer Zeit eine Vielzahl von Abmahnungen zum gleichen Sachverhalt rausgeschickt -
  • Der Wettbewerbsverstoss ist eigentlich kaum der Rede wert -
  • Es ist nicht so richtig klar, was der Abmahner geschäftlich tut -
  • Die Abmahnschreiben haben alle den gleichen Text -
  • Die Kosten für die Abmahnung sind "vermeintlich" viel zu hoch -
  • und, und, und -

All das und noch eine Vielzahl weiterer Anhaltspunkte können ein Hinweis auf eine ungerechtfertigte Massenabmahnung sein.

Die Mehrzahl der uns bekannten Vielfachabmahnungen wurden - wenn denn irgendwann ein Gericht darüber zu entscheiden hatte - nicht als unzulässige Massenabmahnungen eingestuft.

In der Hauptsache negativ aufgefallen sind Abmahner, die es so übertrieben, dass es - wie der Volksmund es ausdrückt - "selbst ein Blinder mit Krückstock" merken musste.

Es muss also einiges zusammenkommen, bis die Gerichte die Argumentation der ungerechtfertigten Massenabmahnung übernehmen.

Das Problem, dass sich für den Einzelnen stellt, wenn er mit dem Argument der ungerechtfertigten Massenabmahnung aus einer Abmahngeschichte herauskommen will ist, dass er seine Behauptungen auch beweisen muss.

Heute zu Zeiten des Internets ist das wesentlich einfacher als noch vor 10 Jahren, aber trotz Internet und der Möglichkeit viele Betroffene innerhalb kurzer Zeit zusammen zu bringen, ist die Anzahl der Fälle in denen Gerichte das Argument der ungerechtfertigten Massenabmahnungen mittrugen doch verschwindend gering.

Auch der Bundesgerichtshof äussert sich dazu salomonisch:

"Das Vorliegen eines Missbrauch ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu beurteilen".

Irgendwoher kennen wir doch diese Argumentation?

 

Ach ja, das ist ja schon immer bei nahezu 100% aller vor Gericht verhandelten Streitereien so.

...............
  Empfehlungen - Lesetipps -
 
  Übersichten: Arbeitsrecht | Familienrecht | Erbrecht | Mietrecht | | Scheidungsrecht - Strafrecht - Verkehrsrecht - Wettbewerbsrecht etc |
 
   
Zurück zur Übersicht - Wettbewerbsrecht
Zurück zum Index - Rechtsberatung online
| nach oben |
..............................................................................
Thema: Wettbewerbsrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Abmahnungen - Massenabmahnungen - @

Copyright: JD - Saarbrücken (Saarland)