Da
hat einer 10 Abmahnungen rausgeschickt und ist sofort ein
Massenabmahner, der schon deswegen keinen Anspruch auf irgendwas
hat, weil Massenabmahnungen nach den Bestimmungen des UWG
unzulässig sind.
So die Hoffnung vieler, die eine
Abmahnung erhalten haben und sich dann in Internetforen mit
einer "kleinen" Rechtsecke treffen.
Fälle von ungerechtfertigten
Massenabmahnungen gab es in den letzten Jahren tatsächlich
immer wieder.
Das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) sagt dazu im § 8 Ab. 4: "Die
Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist
unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten
Umstände missbräuchlich ist. Dies insbesondere, wenn sie
vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen
Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der
Rechtsverfolgung entstehen lassen".
Soweit, so unklar.
Wie sich aus der Formulierung
unschwer erkennen lässt bleibt viel Spielraum zur
Interpretation und wie immer wenn viel Spielraum zur
Interpretation bleibt müssen die Gerichte ran. Müssen die
Gerichte ran, bleibt wieder viel Spielraum zur Spekulation. Es
ist nicht Ungewöhnliches, dass die Rechtsprechung in
Deutschland sich hie und da schon mal gerne entgegensteht.
In Foren gerne diskutiert, die
Anhaltspunkte für eine ungerechtfertigte Abmahnung:
- Der Abmahnende hat innerhalb
kurzer Zeit eine Vielzahl von Abmahnungen zum gleichen
Sachverhalt rausgeschickt -
- Der Wettbewerbsverstoss ist
eigentlich kaum der Rede wert -
- Es ist nicht so richtig klar,
was der Abmahner geschäftlich tut -
- Die Abmahnschreiben haben alle
den gleichen Text -
- Die Kosten für die Abmahnung
sind "vermeintlich" viel zu hoch -
- und, und, und -
All das und noch eine Vielzahl
weiterer Anhaltspunkte können ein Hinweis auf eine
ungerechtfertigte Massenabmahnung sein.
Die Mehrzahl der uns bekannten
Vielfachabmahnungen wurden - wenn denn irgendwann ein Gericht
darüber zu entscheiden hatte - nicht als unzulässige
Massenabmahnungen eingestuft.
In der Hauptsache negativ
aufgefallen sind Abmahner, die es so übertrieben, dass es - wie
der Volksmund es ausdrückt - "selbst ein Blinder mit
Krückstock" merken musste.
Es muss also einiges
zusammenkommen, bis die Gerichte die Argumentation der
ungerechtfertigten Massenabmahnung übernehmen.
Das Problem, dass sich für den
Einzelnen stellt, wenn er mit dem Argument der
ungerechtfertigten Massenabmahnung aus einer Abmahngeschichte
herauskommen will ist, dass er seine Behauptungen auch beweisen
muss.
Heute zu Zeiten des Internets ist
das wesentlich einfacher als noch vor 10 Jahren, aber trotz
Internet und der Möglichkeit viele Betroffene innerhalb kurzer
Zeit zusammen zu bringen, ist die Anzahl der Fälle in denen
Gerichte das Argument der ungerechtfertigten Massenabmahnungen
mittrugen doch verschwindend gering.
Auch der Bundesgerichtshof
äussert sich dazu salomonisch:
"Das Vorliegen eines
Missbrauch ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der
gesamten Umstände zu beurteilen".
Irgendwoher
kennen wir doch diese Argumentation?
Ach
ja, das ist ja schon immer bei nahezu 100% aller vor Gericht
verhandelten Streitereien so.
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