| Eine Marke ist
alles originäre, was geeignet
ist - im geschäftlichen Verkehr - die Waren oder
Dienstleistungen des Markeninhabers
von denen anderer (z. B. der Konkurrenz) zu unterscheiden.
So in etwa kann eine Marke
definiert werden.
Gefestigte Rechtssprechung ist, dass Marken ähnlich oder sogar gleich
sein können, wenn die unter den Marken angebotenen Waren oder
Dienstleistungen nicht identisch oder ähnlich sind.
Im umgekehrten Fall gilt, dass bei
ähnlichen oder gleichen
Angeboten an Waren oder Dienstleistungen die Begriffe
deutlich Abstand halten müssen, Im Klartext heisst das: sie dürfen nicht
verwechselbar sein.
"So einfach kann Markenrecht
sein", werden Sie jetzt vielleicht denken.
"Wenn es sonst nichts
ist!"
Aber - so einfach ist es nun
leider wieder nicht.
Marke ist nämlich nicht gleich
Marke. Da gibt es starke Marken, es gibt schwache Marken, es
gibt notorisch bekannte Marken, es gibt die Wortbildmarke, die
Tonmarke und und und.
Mircrosoft, Porsche, Google etc
sind z. B. "notorisch" bekannte Marken. Hier bejaht die Rechtsprechung so etwas wie einen
allumfassenden Schutz, das bedeutet, dass die Rechtsprechung jede
Art der Nutzung der Marke als Ausnutzung des guten Namens der
Marke bejaht.
Die in wesentlichen
Verkehrskreisen bekannte Marke ist ein weiteres Beurteilungskriterium, dass
zur Betrachtung herangezogen wird.
Was die massgeblichen Kriterien
für die wesentlichen Kreise des Verkehrs sind, hängt im
"Wesentlichen" wieder davon ab, welche Ware oder
Dienstleistung wem von wem angeboten wird.
Wann ist eine Marke notorisch
bekannt?
Wann ist eine Marke nur bekannt?
Was sind die wesentlichen
Verkehrskreise?
Wann ist ein Ähnlichkeit von
Marke, Ware oder Dienstleistung zu bejahen, wann ist sie zu
verneinen?
Gibt es hier Unterschiede in den
Meinungen und Beurteilungen, müssen die Gerichte ran und hier
kommt es wieder auf den Horizont der Entscheider an.
...........................
Halbwegs vernünftig klingende
Domainnamen sind heute Mangelware. Das dies so kommen wird, war
schon vor einigen Jahren absehbar. Die Verantwortlichen im
Internet ersannen Abhilfe und schufen neue Domains wie INFO -
NAME etc.
...
Gerade jetzt im November 2005
beginnt die sogenannte Sunrisephase für die neue Toplevel EU.
Sunrisephase bedeutet, dass die Vorregistrierung beginnt.
Markeninhaber und Träger bekannter Namen sollen vorrangig
bedient werden.
Und wie das bisher immer bei
Einführung von neuen Topleveldomains der Fall war, werden
wahrscheinlich auch hier wieder begehrte generische Begriffe -
wie z. B. Rechtsberatung - eine Nanosekunde nach Freigabe
besetzt sein, wobei hier der Verdacht nicht unbegründet sein
dürfte, dass bestimmte Personen Ihre "Beziehungen"
gewinnbringend spielen lassen und vorab bevorzugt bedient
werden. Begehrte generische Domains erzielen beste
Wiederverkaufspreise.
....
Neue Topleveldomains sollen der
Verknappung entgegenwirken, die Gerichte (und hier nicht nur die
deutschen) sorgen wieder für Verknappung, indem sie in vielen
Fällen die Ansicht vertreten, dass ein Markeninhaber auf den
Begriff unter jeder Topleveldomain Anspruch erheben kann.
Das Markenrecht ist
mit dem Domainrecht nicht oder nur schwer in Einklang zu
bringen.
Weil es meist
viel mehr
Marken mit gleichen Begriffen als zur Verfügung stehende
Domains (Toplevels) gibt ist das Markenrecht mit dem Domainrecht
oft nicht oder nur schwer in Einklang zu bringen. |