Rechtsberatung Wettbewerbsrecht - Streitwert - Vertragsstrafe

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Streitwert und Vertragsstrafe bei der Abmahnung

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Bei den meisten Menschen, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten ist zunächst der Schrecken und die Verwirrung gross.
Viele Abmahner und abmahnende Rechtsanwälte setzen bei Abmahnungen unverhältnismässig kurze Fristen. Kommt dann die Abmahnung noch Freitagnachmittags - kurz vor dem Wochenende - wird der Druck auf die Abgemahnten noch grösser.
Dank der telerechtsberatenden Rechtsanwälte, die auch am Wochenende bis in den späten Abend erreichbar sind und auch relativ kurzfristig Auskunft erteilen können, hat sich diese Problematik etwas entschärft.
Die Vertragsstrafe in der Abmahnung -
Was der Rechtsanwalt von einem Abgemahnten sehr oft als Erstes hört ist: "Ich soll jetzt 5000, 10 000, 15 000 Euro Vertragsstrafe zahlen!"
Im Wettbewerbsrecht wird bei Abmahnungen fast immer eine Summe X als Vertragsstrafe genannt.
Für einen juristischen Laien stellt eine solche Formulierung verständlicherweise erst mal so etwas wie einen Schock dar, versteht man doch "normalerweise" unter Vertragsstrafe eine Vereinbarung, dass bei Nichteinhalten von geschlossenen Verträgen eine Strafe zu zahlen ist, die so etwas wie einen "pauschalisierten" Schadensersatz darstellt.
Die Vertragsstrafe hat jedoch bei Abmahnung und im Wettbewerbsrecht eine andere Bedeutung.
Um das zu verstehen ist es zunächst wichtig vorab kurz auf den Sinn einer Abmahnung einzugehen.
Im Wettbewerbsrecht soll eine Abmahnung jemanden der bewusst oder unbewusst gegen die Regeln des Wettbewerbs verstösst die Möglichkeit geben, sein wettbewerbswidriges Handeln zu beenden. Es ist eine Form der Schadensminderungspflicht, die vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Ein direkt initiierter Prozess käme den Betroffenen ungleich teurer.
Da schickt also jemand einem anderen eine Abmahnung in der er den Wettbewerbsverstoss - vom dem er glaubt, dass dieser einen Verstoss darstellt - beschreibt und fordert den Abgemahnten auf sein Verhalten einzustellen.
Der Abgemahnte hat nun die Möglichkeit die Behauptung des Abmahners zu überprüfen und kann dann entscheiden, ob er der Aufforderung des Abmahners nachkommen will.
Will er dies, demonstriert er dies, indem er die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung meist beigefügt ist, unterschreibt.
Nun hat der Abgemahnte erklärt, dass er ein Handeln einstellen will. Was aber, wenn ein Abgemahnter heute erklärt etwas zu unterlassen. es sich morgen wieder anders überlegt und sein ursprüngliches Tun wieder aufnimmt? Im Prinzip ginge dann das Spiel von vorne los und liesse sich endlos fortsetzen.
Eine Abmachung zwischen einem sich im Wettbewerb verletzt Fühlenden und einem Störer macht nur wirklich Sinn, wenn es eine Möglichkeit gibt, ein nichteingehaltenes Versprechen des Abgemahnten zu sanktionieren.
Hier kommt jetzt wieder die in der Abmahnung und Unterlassungserklärung eingestellte Vertragsstrafe ins Spiel.
Mit Unterzeichung der Unterlassungserklärung erklärt der Abgemahnte, dass für den Fall, dass er die Abmachung nicht einhalten sollte eine Vertragsstrafe von einer Summe X fällig werden soll.
Eine vereinbarte Vertragsstrafe wird also nur fällig, wenn das in der Unterlassungserklärung gegebene Versprechen nicht eingehalten wird.
Der in der Abmahnung veranschlagte Streitwert -
Dieser wird in Schreiben meist als Gegenstandswert - Verfahrenswert bezeichnet.
Der Streitwert ist der Wert einer Sache um die sich zwei streiten.
Einfach zu verstehen ist dies, wenn sich zwei z. B. um eine Geldsumme streiten. Wird sich um 10 321 Euro gestritten, so beträgt der Streitwert 10 321 Euro.
Nun gibt es aber Fälle in denen es nicht so einfach gelagert ist wie in obigen Fall dargestellt. Oft wird sich eben nicht um eine Summe Geldes gestritten, sondern um Dinge und Konstellationen, die sich nicht in einer Geldsumme ausdrücken lassen.
Hier muss also - schon um z. B. Kosten wie Gerichtskosten und Anwaltskosten berechnen zu können - ein fiktiver Streitwert bestimmt werden.
Kommt es dazu, dass ein Streit von einem Gericht entschieden werden muss, ist dann das Gericht die Instanz die den Streitwert bestimmt.
Wird aber jemand - wie z. B. ein Rechtsanwalt - in einer Phase tätig in der noch kein Gericht in die Angelegenheit involviert ist, muss ebenfalls eine Grundlage her nach der entstehende oder entstandene Kosten zu berechnen sind.
Eine solche vorgerichtliche Phase ist z. B. auch das Formulieren und der Versand einer Abmahnung und hier bleibt es dem Agierenden überlassen einen Streitwert festzusetzen. Es liegt in der Natur der Sache, dass es hier zu "Irrtümern" desjenigen kommen kann, der diesen Streitwert - mehr oder weniger nach Gutdünken - festlegt.
So kann denn eine Abmahnung vom Grund her völlig berechtigt sein, der dafür angesetzte Streitwert muss es jedoch keinesfalls sein.
So kann sich ein Abgemahnter also völlig zu Recht auf den Standpunkt stellen, dass die Abmahnung zwar gerechtfertigt ist, der Streitwert aber nicht dem Wert der Sache entspricht. Konsequenz: Er erkennt die Abmahnung als begründet an, widerspricht jedoch dem angesetzten Streitwert.
Will der Abmahner nun seine Kosten ersetzt erhalten, bleibt ihm nichts übrig, als ein Gericht anzurufen, dass nun den Streitwert so bewertet, als hätte es über die Sache zu entscheiden gehabt.
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Die Entscheider bei Gerichten sind auch Menschen, den Wert einer in Geld nicht nachvollziehbar darzustellenden Sache oder Angelegenheit (Kaufpreis - Verkaufspreis - Schätzwert etc) zu bestimmen also auch immer subjektiv eingefärbt.
So kann denn der Streitwert derselben Abmahnung von Gerichtsort zu Gerichtsort und auch von Gericht zu Gericht völlig unterschiedlich bewertet werden und in der Praxis ist auch feststellbar, dass es in Deutschland gerichtliche Standorte - wie z. B. Hamburg oder Köln - gibt in denen hohe bis höchst angesetzte Streitwerte bestätigt werden
In Saarbrücken wurde in einem Wettbewerbsverfahren, dass ein Rechtsanwalt aus München durch eine Abmahnung einer Saarbrücker Anwaltshotline initiiert und verloren hatte, der Streitwert auf 1000 Euro festgelegt. Der vom Münchner Abmahner angesetzte und der im "Negativen Feststellungsverfahren" obsiegenden Anwaltshotline übernommene Streitwert wurde damit erheblich nach unten reduziert.
Die Kosten desselben Verfahren - in Köln oder Hamburg geführt - wären dort wahrscheinlich um ein Vielfaches höher gewesen.
Möglicherweise handelt es sich bei dem in Saarbrücken festgelegten Streitwert von 1000 Euro um den niedrigsten je im Deutschland festgelegten Streitwert in einer derartigen Sache. Sollte jemand ein Verfahren kennen, bei dem der Streitwert noch niedriger angesetzt wurde: Mail an eMailadresse im Impressum!
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Ein und dasselbe Verfahren mit dem exakt gleichen Sachverhalt könnte also je nach Gerichtsort "billig" oder "ruinös teuer" sein. Das führt gerade im Wettbewerbsrecht zu "Ungerechtigkeiten" und ist geradezu eine Einladung zum Missbrauch. Dies und gerade, weil sich im Wettbewerbsrecht der Streitwert an der Grösse des Verletzen oder sich verletzt Fühlenden orientiert.
So ist es denn sicherlich nicht unbedingt zufällig, dass viele wirtschaftliche Giganten in Wettbewerbsverfahren "teure" Gerichtsorte bevorzugen.
Nimmt ein Goliath einen David ins Visier, kann das diesen David schnell um Haus und Hof bringen, umgekehrt zahlen Giganten verlorene Prozesse aus der Portokasse.
Das Prozessrisiko mit angesetzten Streitwerten bis 500 000 Euro lässt viele sich im Recht Befindliche vorzeitig aufgeben. Menschen versprechen völlig legale Handlungen zu unterlassen und tragen auch noch die Kosten der zu Unrecht Fordernden.
Aber auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten, die zu kennen und anzuwenden höchst wichtig ist.
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Es ist kein "üble Nachrede", wenn wir hier feststellen, dass nur eine Minderheit unter den Rechtsanwälten mit den Gegebenheiten des Wettbewerbsrecht vertraut ist.
Juristische Laien dürften in der Regel völlig überfordert sein. Geht es um Abmahnungen, Unterlassungserklärung mit Fristsetzung etc ist es immer ratsam einen im Wettbewerbsrecht tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt zu Rat zu ziehen.
In keinem anderen Rechtsgebiet dürften die Unwägbarkeiten und zu beachtenden Aspekte derart vielfältig und subtil sein. In keinem anderen Segment ist die Gefahr derart gegeben im Recht zu sein und trotzdem zur Kasse gebeten zu werden.
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