Bei
den meisten Menschen, die eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten ist
zunächst der Schrecken und die Verwirrung gross. |
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Viele
Abmahner und abmahnende Rechtsanwälte setzen
bei Abmahnungen unverhältnismässig kurze
Fristen. Kommt dann die Abmahnung noch
Freitagnachmittags - kurz vor dem Wochenende -
wird der Druck auf die Abgemahnten noch grösser. |
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Dank
der telerechtsberatenden Rechtsanwälte, die
auch am Wochenende bis in den späten Abend
erreichbar sind und auch relativ kurzfristig
Auskunft erteilen können, hat sich diese
Problematik etwas entschärft. |
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Die
Vertragsstrafe in der Abmahnung - |
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Was
der Rechtsanwalt von einem Abgemahnten sehr oft
als Erstes hört ist: "Ich soll jetzt 5000,
10 000, 15 000 Euro Vertragsstrafe zahlen!" |
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Im
Wettbewerbsrecht wird bei Abmahnungen fast immer
eine Summe X als Vertragsstrafe genannt. |
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Für
einen juristischen Laien stellt eine solche
Formulierung verständlicherweise erst mal so
etwas wie einen Schock dar, versteht man doch
"normalerweise" unter Vertragsstrafe
eine Vereinbarung, dass bei Nichteinhalten von
geschlossenen Verträgen eine Strafe zu zahlen
ist, die so etwas wie einen
"pauschalisierten" Schadensersatz
darstellt. |
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Die
Vertragsstrafe hat jedoch bei Abmahnung und im
Wettbewerbsrecht eine andere Bedeutung. |
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Um das
zu verstehen ist es zunächst wichtig vorab kurz
auf den Sinn einer Abmahnung einzugehen. |
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Im
Wettbewerbsrecht soll eine Abmahnung jemanden
der bewusst oder unbewusst gegen die Regeln des
Wettbewerbs verstösst die Möglichkeit geben,
sein wettbewerbswidriges Handeln zu beenden. Es
ist eine Form der Schadensminderungspflicht, die
vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Ein direkt
initiierter Prozess käme den Betroffenen
ungleich teurer. |
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Da
schickt also jemand einem anderen eine Abmahnung
in der er den Wettbewerbsverstoss - vom dem er
glaubt, dass dieser einen Verstoss darstellt -
beschreibt und fordert den Abgemahnten auf sein
Verhalten einzustellen. |
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Der
Abgemahnte hat nun die Möglichkeit die
Behauptung des Abmahners zu überprüfen und
kann dann entscheiden, ob er der Aufforderung
des Abmahners nachkommen will. |
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Will
er dies, demonstriert er dies, indem er die
Unterlassungserklärung, die der Abmahnung meist
beigefügt ist, unterschreibt. |
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Nun
hat der Abgemahnte erklärt, dass er ein Handeln
einstellen will. Was aber, wenn ein Abgemahnter
heute erklärt etwas zu unterlassen. es sich
morgen wieder anders überlegt und sein
ursprüngliches Tun wieder aufnimmt? Im Prinzip
ginge dann das Spiel von vorne los und liesse
sich endlos fortsetzen. |
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Eine
Abmachung zwischen einem sich im Wettbewerb
verletzt Fühlenden und einem Störer macht nur
wirklich Sinn, wenn es eine Möglichkeit gibt,
ein nichteingehaltenes Versprechen des
Abgemahnten zu sanktionieren. |
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Hier
kommt jetzt wieder die in der Abmahnung und
Unterlassungserklärung eingestellte
Vertragsstrafe ins Spiel. |
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Mit
Unterzeichung der Unterlassungserklärung
erklärt der Abgemahnte, dass für den Fall,
dass er die Abmachung nicht einhalten sollte
eine Vertragsstrafe von einer Summe X fällig
werden soll. |
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Eine
vereinbarte Vertragsstrafe wird also nur
fällig, wenn das in der Unterlassungserklärung
gegebene Versprechen nicht eingehalten wird. |
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Der
in der Abmahnung veranschlagte Streitwert - |
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Dieser
wird in Schreiben meist als Gegenstandswert -
Verfahrenswert bezeichnet. |
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Der
Streitwert ist der Wert einer Sache um die sich
zwei streiten. |
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Einfach
zu verstehen ist dies, wenn sich zwei z. B. um
eine Geldsumme streiten. Wird sich um 10 321
Euro gestritten, so beträgt der Streitwert 10
321 Euro. |
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Nun
gibt es aber Fälle in denen es nicht so einfach
gelagert ist wie in obigen Fall dargestellt. Oft
wird sich eben nicht um eine Summe Geldes
gestritten, sondern um Dinge und
Konstellationen, die sich nicht in einer
Geldsumme ausdrücken lassen. |
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Hier
muss also - schon um z. B. Kosten wie
Gerichtskosten und Anwaltskosten berechnen zu
können - ein fiktiver Streitwert bestimmt
werden. |
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Kommt
es dazu, dass ein Streit von einem Gericht
entschieden werden muss, ist dann das Gericht
die Instanz die den Streitwert bestimmt. |
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Wird
aber jemand - wie z. B. ein Rechtsanwalt - in
einer Phase tätig in der noch kein Gericht in
die Angelegenheit involviert ist, muss ebenfalls
eine Grundlage her nach der entstehende oder
entstandene Kosten zu berechnen sind. |
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Eine
solche vorgerichtliche Phase ist z. B. auch das
Formulieren und der Versand einer Abmahnung und
hier bleibt es dem Agierenden überlassen einen
Streitwert festzusetzen. Es liegt in der Natur
der Sache, dass es hier zu
"Irrtümern" desjenigen kommen kann,
der diesen Streitwert - mehr oder weniger nach
Gutdünken - festlegt. |
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So kann
denn eine Abmahnung vom Grund her völlig
berechtigt sein, der dafür angesetzte
Streitwert muss es jedoch keinesfalls sein. |
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So
kann sich ein Abgemahnter also völlig zu Recht
auf den Standpunkt stellen, dass die Abmahnung
zwar gerechtfertigt ist, der Streitwert aber
nicht dem Wert der Sache entspricht. Konsequenz:
Er erkennt die Abmahnung als begründet an,
widerspricht jedoch dem angesetzten Streitwert. |
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Will
der Abmahner nun seine Kosten ersetzt erhalten,
bleibt ihm nichts übrig, als ein Gericht
anzurufen, dass nun den Streitwert so bewertet,
als hätte es über die Sache zu entscheiden
gehabt. |
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jusdi101 |
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Die
Entscheider bei Gerichten sind auch Menschen,
den Wert einer in Geld nicht nachvollziehbar
darzustellenden Sache oder Angelegenheit
(Kaufpreis - Verkaufspreis - Schätzwert etc) zu
bestimmen also auch immer subjektiv eingefärbt. |
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So kann
denn der Streitwert derselben Abmahnung von
Gerichtsort zu Gerichtsort und auch von Gericht
zu Gericht völlig unterschiedlich bewertet
werden und in der Praxis ist auch feststellbar,
dass es in Deutschland gerichtliche Standorte -
wie z. B. Hamburg oder Köln - gibt in denen
hohe bis höchst angesetzte Streitwerte
bestätigt werden |
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In
Saarbrücken wurde in einem
Wettbewerbsverfahren, dass ein Rechtsanwalt aus
München durch eine Abmahnung einer Saarbrücker
Anwaltshotline initiiert und verloren hatte, der
Streitwert auf 1000 Euro festgelegt. Der vom
Münchner Abmahner angesetzte und der im
"Negativen Feststellungsverfahren"
obsiegenden Anwaltshotline übernommene
Streitwert wurde damit erheblich nach unten
reduziert. |
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Die
Kosten desselben Verfahren - in Köln oder
Hamburg geführt - wären dort wahrscheinlich um
ein Vielfaches höher gewesen. |
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Möglicherweise
handelt es sich bei dem in Saarbrücken
festgelegten Streitwert von 1000 Euro um den
niedrigsten je im Deutschland festgelegten
Streitwert in einer derartigen Sache. Sollte
jemand ein Verfahren kennen, bei dem der
Streitwert noch niedriger angesetzt wurde: Mail
an eMailadresse im Impressum! |
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Ein
und dasselbe Verfahren mit dem exakt gleichen
Sachverhalt könnte also je nach Gerichtsort
"billig" oder "ruinös
teuer" sein. Das führt gerade im
Wettbewerbsrecht zu
"Ungerechtigkeiten" und ist geradezu
eine Einladung zum Missbrauch. Dies und gerade,
weil sich im Wettbewerbsrecht der Streitwert an
der Grösse des Verletzen oder sich verletzt
Fühlenden orientiert. |
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So ist
es denn sicherlich nicht unbedingt zufällig,
dass viele wirtschaftliche Giganten in
Wettbewerbsverfahren "teure"
Gerichtsorte bevorzugen. |
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Nimmt
ein Goliath einen David ins Visier, kann das
diesen David schnell um Haus und Hof bringen,
umgekehrt zahlen Giganten verlorene Prozesse aus
der Portokasse. |
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Das
Prozessrisiko mit angesetzten Streitwerten bis
500 000 Euro lässt viele sich im Recht
Befindliche vorzeitig aufgeben. Menschen
versprechen völlig legale Handlungen zu
unterlassen und tragen auch noch die Kosten der
zu Unrecht Fordernden. |
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Aber
auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten, die
zu kennen und anzuwenden höchst wichtig ist. |
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Es ist
kein "üble Nachrede", wenn wir hier
feststellen, dass nur eine Minderheit unter den
Rechtsanwälten mit den Gegebenheiten des
Wettbewerbsrecht vertraut ist. |
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Juristische
Laien dürften in der Regel völlig überfordert
sein. Geht es um Abmahnungen,
Unterlassungserklärung mit Fristsetzung etc ist
es immer ratsam einen im Wettbewerbsrecht
tätigen und erfahrenen Rechtsanwalt zu Rat zu
ziehen. |
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In
keinem anderen Rechtsgebiet dürften die
Unwägbarkeiten und zu beachtenden Aspekte
derart vielfältig und subtil sein. In keinem
anderen Segment ist die Gefahr derart gegeben im
Recht zu sein und trotzdem zur Kasse gebeten zu
werden. |
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Frau
Rechtsanwältin Claudia Lehrer-Wolf berät Sie im
wettbewerbrechtlichen Fragen bei Anfragen, die
unsere Hotline erreichen. |
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- Missbrauch |
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- Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb |
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