*

< Zurück: www.e-juristen.de / Treuhandservice/

+

Autohandel im Internet - Sicherer Verkauf von Neuwagen, Gebrauchtwagen, auch über Ländergrenzen hinweg.

Eines der grossen Probleme im Internet ist immer die Unsicherheit, ob dem anderen getraut werden. Stimmen die gemachten Angaben? Existiert das Angebotene überhaupt?

Die Betrüger im Internet werden immer professioneller.

Da werden die schönsten, absolut seriös rüberkommenden, Firmenwebseiten ins Netz gestellt. Wer nach der Firma im Internet sucht, findet die Firma in vielen Foren und Blogs mit den besten Bewertungen. Aber; alles ist gefakt, die Einträge werden von den Betrügern selbst vorgenommen.

Wer sich auf Vorkasse einlässt, hat ab Zahlung fast immer eine unruhige Zeit, bis das Gekaufte dann tatsächlich eintrifft. Und wenn es dann eingetroffen ist, kann die nächste unangenehme Überraschung kommen. Das was da angekommen ist, entspricht so gar nicht dem, was vom Verkäufer beschrieben wurde.

Gerade im Autohandel ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. 

Mal ist die Firmenwebseite von Verkäufern gefakt, mal werden Autos angeblich von Privat relativ günstig angeboten, welche ebenso angeblich im Ausland stehen. Das wird dann schonmal z. B. damit begründet, dass der Verkäufer Engländer ist, der jahrelang in Spanien gelebt hat, wegen z. B. einer Krankheit nun in England ist und dort bleiben muss und dass in England kein Mensch ein Fahrzeug mit Linkslenkrad kauft.

Das klingt einleuchtend und schafft Vertrauen. Und damit der Käufer auch keine weiteren Arbeit mit dem Fahrzeugkauf hat, wird ihm auch gleich noch ein Spediteur genannt, der den Transport wohin auch immer übernimmt. Und wenn Sie nun im Internet nach diesem Spediteur suchen werden Sie auch dessen Webseite finden. Aber auch die ist schlicht ein Fake, genau wie der Name des Chefs der Spedition, der Sie irgendwann kontaktieren wird, wenn Sie sich zum Kauf entschlossen haben.

Als Verkäufer von Kraftfahrzeugen schaffen Sie Vertrauen, wenn Sie mit der Anzeigen der Autoverkäufe einem Käufer gleich bekannt machen, dass Sie auch mit der Zwischenschaltung eines Treuhandservices einverstanden sind.

Das macht Sie für einen Interessierten sofort vertrauenswürdiger, Sie verkaufen leichter und schneller.

Die Bedingungen wann ein von einem Käufer an einem Treuhänder übergebener Betrag an Sie als Verkäufer auszuzahlen ist, also nicht zurückgehalten werden kann, können mit diesem Käufer durch unsere Juristen vereinbart werden.

Stimmen die von Ihnen als Verkäufer gemachten Angaben sollte es mit einer Auszahlung keine Probleme mehr geben. Wir benutzen hier bewusst die Formulierung "Sollte", weil ein Käufer natürlich auch "mutwillig" etwas Falsches behaupten könnte.

Das könnte er machen, aber es wäre schlicht Dummheit, weil er Ihnen dann einen entstandenen Schaden ersetzen müsste.

Das bei dem Treuhandservice hinterlegte Geld bekäme er so nicht zurück.


< Zurück: www.e-juristen.de / Treuhandservice/