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Wie funktioniert der JustitiaDirect-Treuhandservice, kurz: JDTHS?

Funktion: Kauf, Verkauf _

Egal wer nun die Absicherung über den JDTHS wünscht, die Kaufsumme, zuzüglich der Kosten für den JDTHS, wird vom Käufer auf ein Treuhandkonto eines bei JustitiaDirect angeschlossenen Anwalts überwiesen.

Egal, ob nun der Käufer oder der Verkäufer den JDTHS wegen eines durchzuführen Kontrakts kontaktiert: Die Vorgehensweise ist immer diesselbe, hier am Beispiel aus der Sicht des Käufers dargestellt:

Der Käufer (und Zahler) kontaktiert den JustitiaDirect-Treuhandservice über die eMailadresse ....... und teilt mit, welche Transaktion abgesichtert werden soll. 

Folgende Angaben sind dazu notwendig: 

Vertragsgegenstand, die Summe, die abgesichert werden soll, Datum der Vereinbarung. Wer trägt die JDTHS-Kosten? 

Name des Verkäufers (Firma. Gesellschaft, Geschäftsführer), Standort des Verkäufers und dessen Kontaktdaten wie Anschrift, Emailadresse, evtll. vorhandene Webseite. Die Kontoverbindung des Liefernden.

Name des Käufers.

Und, ganz wichtig: Ein Kennwort.

Der Einzahler erhält daraufhin die Kontonummer des Treuhandkontos von Frau Rechtsanwältin Claudia Lehrer-Wolf, Saarbrücken. 

(Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Kontonummer nicht für jeden nachvollziehbar im Internet veröffentlichen wollen.) 

Das Kennwort wird von Einzahler festgelegt, der es uns und dem Liefernden persönlich mitteilt. Der JDTHS wird dieses Kennwort nicht weitergeben und nur auf Anschreiben reagieren, welche dieses Kennwort enthalten, das gilt nach Erstkontakt auch für den Einzahler. Hier empfehlen wir Verkäufer und Käufer das Kennwort in allen die Sache betreffenden und gewechselten Mails zu entfernen.

Nach Eingang der Zahlung beim JDTHS wird diese dem Lieferverpflichteten (Verkäufer) vom JDTHS avisiert und ist unter Angabe des Kennworts vom diesem als zur Kenntnis genommen zu bestätigen. 

Den Versand der Ware avisiert der Lieferverpflichtete (Verkäufer) dem Käufer direkt und schickt eine Kopie der Benachrichtigung, mit Angabe des KENNWORTS, an den JDTHS zur Kenntnisnahme. Bestätigt der Besteller uns reklamationsfrei den Erhalt der Ware wird die Kaufsumme sofort auf das Konto des Lieferanten (Verkäufers) angewiesen. Das war es. 

Hören wir vier Wochen, nach der Benachrichtigung an den Einzahler und Lieferanten, dass das Geld bei uns eingegangen ist, nichts vom Einzahler wird das Geld an den Lieferanten ausgezahlt. Auch in diesem Fall war es das dann.

Dass alles reibungslos funktioniert ist der Idealfall, was aber wenn dieser Idealfall nicht eintritt?


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