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Beweis in Zivilverfahren durch Abtretung _

Gar nicht so selten: Es werden mündliche Abmachungen getroffen, die sich dann später nicht beweisen lassen.

Es ist immer dasselbe, solange scheinbar Eintracht herrscht, wird sich immer wieder auf mündliche Vereinbarungen eingelassen. Oft bestehen schriftliche Verträge bei denen sich dann herausstellt, dass etwas vergessen wurde oder sich die Umstände geändert haben und dann wird dann halt gesagt: "Okay, das machen wir so und so". Schriftlich wird dann nichts gemacht oder es wird in die Zukunft verschoben.

Gar nicht so selten kracht es dann und derjenige, der den Vorteil hat, erinnert sich dann an nichts mehr, bzw., bestreitet schlicht.

Kommt es jetzt zu einer juristischen Auseinandersetzung sind beide Streithähne Parteien des Verfahrens. Grundsatz im Zivilrecht: Wer behauptet muss beweisen. Ein Verklagter braucht also Behauptungen des Klägers nur zu bestreiten und dieser kommt in die Beweispflicht für seine die Klage begründeten Behauptungen.

Ohne etwas schriftlich in der Hand oder Zeugen zu haben stellt sich dies oft aus absolut aussichtslos dar, zumal, wenn die Gegenpartei sich auf den schriftlich vorliegenden Vertrag beruft.

Was also machen?

Eine Möglichkeit ist eine Forderung an einen Dritten abzutreten. Klagt der dann, ist er eine der beiden Parteien. Derjenige, der die Forderung abgetreten hat, kann nun als Zeuge für den Kläger im Verfahren auftreten.

Die Position zu obsiegen hat sich damit also erheblich verbessert.

Nur ist das mit dem Abtreten einer Forderung auch wieder so eine Sache, wenn derjenige, an den abgetreten wurde, sich plötzlich darauf beruft, dass er doch rechtmässiger Besitzer einer Forderung sei, was bei Familienmitgliedern und "Freunden" leider gar nicht so selten der Fall ist.

Dem kann durch Formulierungen in vertraglichen Vereinbarungen vorgebeugt werden. Nicht selten endet es aber trotzdem damit, dass jemand, auch mit einer solchen Vereinbarung, plötzlich einen Feind mehr in der eigenen Familie hat.

Was also tun?

Eine neutrale Person einzuschalten, die weder zur Familie gehört oder ein "Freund" ist, ist in vielen Fällen die wahrscheinlich beste Option, Sie verhindert, was im Volksmund gerne als "böses Blut" bezeichnet wird, wenn es um Geld, Verpflichtungen und sowas wie "Dankbarkeit" für einen einmal erwiesenen Gefallen geht.


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