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ABC-Recht zum Thema: Teilerbschein - Testament - Testamentseröffnung - Anfechtung 

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  Erbrecht ABC - Erbrecht verständlich -

Teilerbschein

Wer Erbe geworden ist, kann sich die offizielle Bestätigung dafür beim Nachlassgericht ausstellen lassen.
Der Erbschein ist ein offizielles Dokument mit dem der Erbe den Beweis hat, dass er Erbe geworden ist.
Aus dem Teilerbschein geht hervor, wie gross der Anteil eines Einzelnen am Gesamterbe ist.
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Testament

Das Testament ist die Verfügung wegen des Todes und die Willensbekundung desjenigen, der mit dem Testament die Weitergabe und Verwendung seiner Habe im Falle seines Todes geregelt sehen will.
Ein Testament muss grundsätzlich von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Es kann bei einem Notar, Rechtsanwalt oder dem Nachlassgericht hinterlegt werden.
Ein Testament kann auch vor einem Notar erklärt werden. Dieser wird dann die mündliche Willenserklärung dokumentieren.
Eine Besonderheit ist das sog. Nottestament, wenn z. B. jemand noch kurz vor seinem Tod sein Testament ändern will oder ein solches errichten will, aber nicht mehr in der Lage ist ein Testament von eigener Hand aufzusetzen.
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Testamentseröffnung

Ist beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt und kommt diesem Nachlassgericht der Tod des Testamenterstellers zur Kenntnis wird es einen Termin bestimmen, zu dem dann das Testament in Anwesenheit der Erben und sonstiger Personen, für die der Inhalt des Testaments von Interesse sein könnte, geöffnet wird.
Die Testamentseröffnung wird protokolliert, ebenso wird festgehalten wer bei der Sitzung anwesend und wer nicht anwesend ist. Für die Betroffenen beginnen mit der Eröffnung des Testaments wichtige Fristen zu laufen.
Den Anwesenden wird der Inhalt im Testament bekannt gemacht. Auf Verlangen wird Ihnen der letzte Wille des Erblassers vorgelegt.
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Testamentsanfechtung

Wird ein Testament angefochten sind meist langwierige Streiterein nicht zu vermeiden. Natürlich wird nur derjenige ein Testament anfechten, der für sich einen Nachteil sieht.
Die Testamentsanfechtung neutralisiert zunächst den Teils des Testaments der angefochten wird und ist deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert.
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