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Immobilienangebote in Spanien und Frankreich -

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  Spanien - Immobilienangebote - Verkaufsangebote - Was ist zu beachten?
   
   
 
   
  Hier finden Sie ein paar Informationen, damit der Traum vom Haus nicht zum Alptraum wird.
   

03.01.2008 - Aktuell: Wir raten im Moment von einem Immobilienkauf in Spanien dringend ab. Warum das so ist, lesen Sie hier > Spanien - Preise - Immobilien

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Teil 1 -

Für Deutsche ist es etwas ungewohnt, in anderen Ländern jedoch normal. Dort ist ein Grundstück, ein Haus und auch jede sonstige Immobilie eine Ware wie jede andere auch.

In Deutschland müssen Sie zum Notar und anschliessend erfolgt eine Eintragung ins Grundbuch. Erst wenn das geschehen ist, können Sie sich als Eigentümer einer Immobilie betrachten.

In Ländern wie z. B. Frankreich und Spanien können Sie ein Haus, eine Immobilie, ein Grundstück, eine Finca auch ganz einfach per Handschlag oder mündliche Zusage kaufen.

Hier soll jedoch die Rede von Spanien sein und hier sollten Sie folgendes beachten:

Bevor Sie sich festlegen sollten Sie nachprüfen, ob der Verkäufer alleinberechtigt ist, eine Verfügung über die Kaufsache zu treffen. Möglicherweise bedarf er der Zustimmung einer dritten Person, wie z. B. der Frau Gemahlin. 

Ist dies der Fall, lassen Sie sich eine Vollmacht vorlegen und prüfen Sie diese.

In Spanien müssen Belastungen eines Grundstücks oder einer Immobilie nicht im Grundbuch eingetragen sein. Auch hier bedarf es eines Nachweises des Verkäufers, dass solche nicht bestehen.. Der Käufer kauft auch die Belastungen mit. Gleiches gilt für die Umlagenrückstände, wenn das Projekt unter das Wohnungseigentumsgesetz fällt.

Weiteres Kriterium ist, ob Mietverträge oder Pachtverträge bestehen.

Geht es um Bauland, überprüfen Sie die Qualität und informieren Sie sich über Bebauungspläne der Gemeinde.

Lassen Sie sich nachweisen, dass die Steuerschulden* Liegenschaft (Grundstück, Immobilie, Finca, Granja etc) beglichen sind und hier keine Rückstände oder offenstehenden Schulden bestehen. Dies gilt für die letzten vier Jahre.

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Sprechen Sie den Verkäufer auf den Nachweis des Eigentumsrechts dem angebotenen Objekt an. Fordern Sie die Vorlage von Kaufvertrag* und Eigentumsvermerk des Grundbuchamtes* durch einen Grundbuchauszug neuesten Datums.

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Gerade in Webseiten die auf ausländische Käufer abzielen, werden oft noch nicht fertiggestellte Immobilien, Häuser, Ferienhäuser, Appartements angeboten. Sehr oft wurde mit der Erstellung noch nicht einmal begonnen.

Gerade hier ist Wachsamkeit angebracht.

Bei Baugrundstücken sollte der Nachweis erbracht sein, dass die Baulandqualität gegeben ist und auch die Mindestgrössen für eine Bebauung vorhanden sind.

Ein noch nicht fertiggestelltes Projekt, welches auf Raten vom Bauträger gekauft werden soll, sollte nur erworben werden, wenn der Verkäufer den Nachweis erbringt, das die Ratenzahlungen durch eine Versicherung oder Bankbürgschaft abgesichert sind. Die Abwicklung erfolgt dann Zug um Zug gegen den Nachweis der Originalbürgschaftsbelege.

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Wie auch in Deutschland haben wir auch in anderen Ländern der EU grundsätzliche Vertragsfreiheit, die im wesentlichen nur insoweit eingeschränkt ist, als das Vereinbarungen mit den guten Sitten nicht vereinbar sind.

Auch wenn es um Häuser, Ferienhäuser, Villen, Grundstücke etc geht kann grundsätzlich auch vereinbart werden, welches Recht gelten soll, wenn Sie als in Deutscher im Ausland einen Vertrag abschliessen. In der Praxis wird dies jedoch daran scheitern, dass i. d. R. so gut wie niemand (ohne Not) einen Vertrag auf Grundlage eines ihm völlig fremden Rechts abschliesst. Wenn Sie also in Spanien eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen, wird Ihr Vertrag in der Mehrzahl der Fälle auf spanisches (eingeschränkt durch EU-Recht) Recht basieren.

Ist deutsches Recht Grundlage eines von Ihnen geschlossenen Vertrags gegeben, werden Ihnen die bei uns in Deutschland angeschlossenen Rechtsanwälte gerne weiterhelfen.

Ist spanisches Recht die Grundlage der Beurteilung, können Sie sich ebenfalls gerne vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden Ihre Anfrage per eMail gerne an einen im spanischen Recht kundigen Rechtsanwalt im Inland oder Ausland weiterleiten, der Ihnen für Ihre unverbindliche Anfrage gerne ein Honorarangebot unterbreitet.

*IBI - Impuesto sobre bienes inmuebles -

*Escritura Publica de Compraventa -

*Registro de la Propiedad -

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Auf der folgenden Seite finden Sie noch einige allgemeine Tipps zum Immobilienkauf in Spanien und auch einige unserer Empfehlungen, die Ihnen helfen Fehler zu vermeiden.

   
  Zum Teil 2 - Spanien Informationen
 

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  Infos für Deutsche in Spanien:

Leben in Spanien - Versicherung-Krankenversicherung - Rente-Rentenversicherung - Versicherung-Pflegeversicherung - Kindergeld-Sozialhilfe-Rente
   

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