Was speichert die
Schufa?
Direkte
personenbezogene Daten:
Vollständiger
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschriften,
Wohnanschriften, aktuelle und vergangene -
Daten zu
Girokonten, Kreditkarten und Konten der
Telekommunikation -
Unbezahlte und
fällige Forderungen -
In öffentlichen
Verzeichnissen eingetragene Daten wie
Informationen zu: Eidesstattlichen
Versicherungen (früher Offenbarungseid),
Haftbefehl (aus Zwangvollstreckungsverfahren)
zur Erzwingung der eidesstattlichen
Versicherung, Eröffnung v. Insolvenzverfahren
(privat), Einstellung oder Abweisung dieser
Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Mangel an
Masse -
Missbrauch von
Girokonten, Kreditkonten und Kreditkarten -
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Nicht
registrieren und speichern darf die Schufa Daten
über Vermögensverhältnisse,
Einkommensverhältnisse etc. Auch Daten zum
Arbeitgeber von Personen darf die Schufa nicht
speichern und somit auch nicht weitergeben.
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Die Informationen
der Schufa hängen nicht zuletzt von der
Qualität der gelieferten Informationen ab.
Diese Informationen werden natürlich wiederum
von Menschen gesammelt, beurteilt und
"weitergemeldet".
Naturgemäss
bleibt hier Spielraum für falsche
Einschätzungen, Fehler und nicht zuletzt
Missbrauch.
Schleichen sich -
aus welchen Gründen auch immer - Fehler und
fehlerhafte Informationen bei der Schufa ein,
merkt ein Betroffener davon zunächst nichts.
Gleiches gilt, wenn diese Informationen so
weitergeben werden.
Das
Datenschutzgesetz sieht eine Benachrichtigung
Betroffener vor. Diese Norm wird jedoch wieder
durch verschiedene "Fallstellungen"
eingeschränkt.
||| Bundesdatenschutzgesetz
- Speicherung v. Daten
||| Bundesdatenschutzgesetz
- Auskunft an Betroffene
Die Schufa macht
den "Produzenten" der Daten diese
Daten von sich aus nicht bekannt.
Gleiches gilt
für Daten, die von der Schuf weitergeben
werden.
Gespeicherte
Daten werden auch wieder gelöscht. Die
Zeiträume für diese Löschungen variieren nach
der Art der Eintragung.
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Wer von der
Schufa wissen will, was über ihn gespeichert
ist und für die Nennung seiner eigenen Daten
nicht bezahlen will, muss sich schon auf den Weg
machen und bei einer Filiale der Schufa
vorstellig werden.
Diese finden sich
in:
Berlin - Bochum -
Bremen - Düsseldorf - Frankfurt - Hannover -
Hamburg - Köln - Leipzig, Mannheim - München -
Saarbrücken - Stuttgart.
TIP!
Nehmen Sie Papier
und Bleichstift mit. Kostenlose Auskünfte gibt
es nur mündlich. Wollen Sie das Ganze
schriftlich, ist - auch direkt vor Ort - ein
Obulus zu entrichten.
Sie können eine
solche Auskunft auch schriftlich anfordern oder
sich des Internets bedienen.
Unter:
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https://www.schufa.de/forms/formular-eigenauskunft.html
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https://www.schufa.de/downloads/eb_download_formular1.pdf
können Sie die
erforderlichen Formulare herunterladen.
Das Ganze kostet
etwas mehr als sieben Euro, kann jedoch
lediglich per Lastschrift einer Bank beglichen
werden.
Sie wohnen weit
ab von Schuss, Sie haben gar kein Bankkonto?
Dann haben Sie auch schlechte Karten.
"Ein Mensch
ohne Bankkonto ist wie eine Kuh ohne
Euter!"
Finden Sie in
Ihrer Selbstauskunft nun Fehler, sind Sie es,
der entsprechende Belege beischaffen muss, damit
die Schufa die Fehler kostenfrei
korrigiert.
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Einen ganz
speziellen Service für Ihre Kunden hat sich die
Schufa mit dem weniger bekannten, aber sehr
"berüchtigten" Scoring einfallen
lassen.
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