Rechtsberatung Auskunfteien - Schufa -

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Welche Daten speichert die Schufa?

 
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Was speichert die Schufa?

Direkte personenbezogene Daten:

Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschriften, Wohnanschriften, aktuelle und vergangene -

Daten zu Girokonten, Kreditkarten und Konten der Telekommunikation -

Unbezahlte und fällige Forderungen -

In öffentlichen Verzeichnissen eingetragene Daten wie Informationen zu: Eidesstattlichen Versicherungen (früher Offenbarungseid), Haftbefehl (aus Zwangvollstreckungsverfahren) zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung, Eröffnung v. Insolvenzverfahren (privat), Einstellung oder Abweisung dieser Verbraucherinsolvenzverfahren wegen Mangel an Masse -

Missbrauch von Girokonten, Kreditkonten und Kreditkarten -

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Nicht registrieren und speichern darf die Schufa Daten über Vermögensverhältnisse, Einkommensverhältnisse etc. Auch Daten zum Arbeitgeber von Personen darf die Schufa nicht speichern und somit auch nicht weitergeben.

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Die Informationen der Schufa hängen nicht zuletzt von der Qualität der gelieferten Informationen ab. Diese Informationen werden natürlich wiederum von Menschen gesammelt, beurteilt und "weitergemeldet". 

Naturgemäss bleibt hier Spielraum für falsche Einschätzungen, Fehler und nicht zuletzt Missbrauch.

Schleichen sich - aus welchen Gründen auch immer - Fehler und fehlerhafte Informationen bei der Schufa ein, merkt ein Betroffener davon zunächst nichts. Gleiches gilt, wenn diese Informationen so weitergeben werden.

Das Datenschutzgesetz sieht eine Benachrichtigung Betroffener vor. Diese Norm wird jedoch wieder durch verschiedene "Fallstellungen" eingeschränkt.

|||   Bundesdatenschutzgesetz - Speicherung v. Daten

|||  Bundesdatenschutzgesetz - Auskunft an Betroffene

Die Schufa macht den "Produzenten" der Daten diese Daten von sich aus nicht bekannt.

Gleiches gilt für Daten, die von der Schuf weitergeben werden.

Gespeicherte Daten werden auch wieder gelöscht. Die Zeiträume für diese Löschungen variieren nach der Art der Eintragung.

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Wer von der Schufa wissen will, was über ihn gespeichert ist und für die Nennung seiner eigenen Daten nicht bezahlen will, muss sich schon auf den Weg machen und bei einer Filiale der Schufa vorstellig werden.

Diese finden sich in:

Berlin - Bochum - Bremen - Düsseldorf - Frankfurt - Hannover - Hamburg - Köln - Leipzig, Mannheim - München - Saarbrücken - Stuttgart.

TIP!

Nehmen Sie Papier und Bleichstift mit. Kostenlose Auskünfte gibt es nur mündlich. Wollen Sie das Ganze schriftlich, ist - auch direkt vor Ort - ein Obulus zu entrichten.

Sie können eine solche Auskunft auch schriftlich anfordern oder sich des Internets bedienen.

Unter:

|||   https://www.schufa.de/forms/formular-eigenauskunft.html

|||  https://www.schufa.de/downloads/eb_download_formular1.pdf

können Sie die erforderlichen Formulare herunterladen.

Das Ganze kostet etwas mehr als sieben Euro, kann jedoch lediglich per Lastschrift einer Bank beglichen werden.

Sie wohnen weit ab von Schuss, Sie haben gar kein Bankkonto? Dann haben Sie auch schlechte Karten.

"Ein Mensch ohne Bankkonto ist wie eine Kuh ohne Euter!"

Finden Sie in Ihrer Selbstauskunft nun Fehler, sind Sie es, der entsprechende Belege beischaffen muss, damit die Schufa die Fehler kostenfrei korrigiert. 

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Einen ganz speziellen Service für Ihre Kunden hat sich die Schufa mit dem weniger bekannten, aber sehr "berüchtigten" Scoring einfallen lassen.

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Hier weiterlesen - Score-Verfahren >   
 
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