Kennen Sie das
Szenario vielleicht?
Sie stehen in
einem In-Laden am Tresen, neben Ihnen ein paar
Herren in dunklen Anzügen, die nach
Versicherungsvertretern aussehen.
Es kommt jemand
rein und ein neben Ihnen Stehender fragt die
anderen - "Wer denn der Typ mit dem
Porsche" sei, der hier so auf wichtig
mache.
Einer aus der
Gruppe neben Ihnen kennt ihn und Sie hören nun
von einem aus der Gruppe: "Wenn ich im
Büro bin, werde ich mal die Schufa von dem
ziehen."
Natürlich wird
die Schufa Vorkehrungen getroffen haben,
derartigen Missbrauch auszuschliessen.
Aber kann Sie das
letztendlich tatsächlich?
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Wir stehen mit
einer Gruppe von Personen, auch Juristen, in
Verbindung, die der Meinung sind, dass die Lobby
der Produzenten von Daten - also faktisch jeder
- gestärkt werden müsse.
Es geht dabei
nicht speziell um die Schufa, sondern um alle
Firmen und Organisationen die mit dem Handel und
der Weitergabe von Daten befasst sind.
Die Forderung:
Jede Speicherung
von Daten ist den betroffenen Personen
unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu
machen.
Jede Änderung
dieser Daten ist betroffenen Personen ebenfalls
unaufgefordert und unverzüglich bekannt zu
machen.
Gespeicherte und
geänderte Daten dürfen erst weitergeben
werden, wenn ein Betroffener ausreichend
Gelegenheit hatte, die gespeicherten Daten auf
ihre Richtigkeit zu überprüfen und falschen
oder verfälschten Einträgen zu wiedersprechen.
Widersprochene
Daten dürfen - bis zum Nachweis der Richtigkeit
durch den Lieferanten der Daten - nicht
weitergegeben werden.
Jedem Betroffenen
ist unaufgefordert und unverzüglich
mitzuteilen, wann welche Daten an wen und aus
welchem Grund weiter gegeben wurden.
Kurz:
Jedermann soll
immer als erster wissen, wo welche Daten über
ihn gespeichert sind.
Der Beweis für
die Richtigkeit der Daten obliegt dem
Lieferanten der Daten und keineswegs dem
Betroffenen.
Ein Betroffener
soll immer wissen, wer welche Informationen
über ihn anfordert.
Dem Missbrauch
ist vorzubeugen.
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Dass eine solche
Handhabung Geld kosten würde ist kein Argument.
Wirtschaftsauskunfteien
verdienen gutes Geld mit der Ware
"Personendaten", die überall frei und
kostenlos "erhältlich" ist und so ist
es nur mehr als fair, wenn sichergestellt ist,
dass den Lieferanten der kostenlose Ware
"Personendaten", mit dem Handel ihrer
"Produkte" keine Nachteile entstehen.
Keinesfalls
sollte es so sein, dass eine Person auch noch
dafür bezahlen soll, lange Wege und
persönlichen Aufwand in Kauf nehmen muss, wenn
sie wissen will, welche ihrer Daten Dritte wie
vermarkten.
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Die Initiatoren
der in Gründung befindlichen Schutzgemeinschaft
freuen sich über jede Unterstützung.
Wenn auch Sie der
Meinung sind, dass die Kontrolleure, Verwalter
und Vermarkter der menschlichen Personendaten
der korirgierenden Beobachtung bedürfen und Sie
Mitglied der zu gründenden Schutzgemeinschaft
sein wollen bitten wir um kurze Mitteilung über
unsere eMailadresse unserer Rechtsberatung. Wir
leiten Ihre Mail weiter.
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