Rechtsberatung Schönheitsoperationen

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Auch wer eine Schönheitsoperation (Nasenkorrektur, Fettabsaugen etc) kauft, schliesst einen Vertrag!

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  Aktuell!
Die Anfragen zu schiefgegangen Schönheitsoperationen nehmen bei unserer Hotline kontinuierlich zu. 
Daraus zu schliessen, dass die Kunstfehler der Schönheitschirugen überproportional zunehmen ist sicherlich so nicht richtig.
Eher dürfte daraus zu schliessen sein, dass die Anzahl der Schönheitsoperationen insgesamt zunimmt und somit auch die Anzahl der misslungenen Eingriffe.
Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Problem, aus dem sich oft sehr komplizierte rechtliche Problemstellungen ergeben ist, dass viele der Ersparnis wegen Ihre Nasenkorrektur, Busenvergrösserung, das Fettabsaugen etc im billigeren Ausland durchführen lassen.
Es wäre an dieser Stelle zu umfangreich auf die vielfältigen denkbaren juristischen Fallkonstruktionen einzugehen, doch darf hier zurecht davor gewarnt werden, die Planung einer Schönheitsoperation lediglich auf die Auswahl des Arztes und den Ort des Eingriffs zu beschränken.
Geht bei einer Schönheitsoperation etwas schief, ist es nicht damit getan, wie z. B. beim Autokauf Wandelung, Preisnachlass oder Umtausch zu fordern. Es geht auch um die Gesundheit und die Folgen, wenn diese plötzlich nicht mehr gegeben ist. Oft ist das Ende der Fahnenstange dann nicht mehr absehbar.
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Allgemein dürfte mittlerweile bekannt sein, dass Schönheitschirugen keine weiterreichende medizinische Ausbildung brauchen. Schönheitschirugen sind auch selten Juristen und nicht immer ist gesichert, dass ein solcher Schönheitschirug von einem Rechtsanwalt beraten ist.
Sie wollen "schöner" werden und suchen sich jemanden aus, der dies für Sie (an Ihnen) machen soll.
Sie sagen, was Sie haben wollen und erwarten, Ihr Gegenüber, der dies bewerkstelligen soll, sagt Ihnen seinen Preis, den er dafür von Ihnen erwartet.
Sie schliessen also einen Vertrag.
Wie sich aus den Anfragen bei Justitia Direct leider deutlich zeigt, wird über die weiterreichenden Folgen dieser Vereinbarungen oft nicht weiter nachgedacht. Genauer gesagt, die meisten, die bereit sind sich unter`s Messer zu legen, wissen so gut wie nichts darüber, was genau sie abschliessen.
Geht alles gut, ist alles eitel Sonnenschein.
Geht jedoch etwas schief beginnt oft ein Schrecken, der nicht enden will.
Kaum ein anderes Rechtsgeschäft ist mit solch weitreichenden Folgen verbunden, wie der Bereich der Schönheitschirugie, wenn das gewünschte Ergebnis ausbleibt, das Ergebnis eine Verschlechterung darstellt.
Solange sich dies noch auf das Optische beschränkt und die Gesundheit nicht betroffen ist, könnte noch von Glück im Umglück gesprochen werden. Aber auch schon bei der Korrektur der Korrektur stellt sich eine Vielzahl juristischer Fragen.
Stellen sich Komplikationen ein, die über die Korrektur der Korrektur hinausgehen und manchmal langzeitliche, gesundheitliche Einschränkungen nach sich ziehen, kann es schnell teuer und nervenaufreibend werden. Langwierige rechtliche Auseinandersetzungen tun ein Weiteres.
"Hätte ich das mal vorher gewusst", ist ein Satz, den unsere Rechtsberatung erteilenden Rechtsanwälte in diesen Fällen immer wieder hören.
Relativ unkompliziert oder konkreter gesagt, etwas weniger kompliziert stellt sich eine Beurteilung einer Sachlage dar, wenn alles zu Beurteilende nach dem deutschen Recht beurteilt werden kann.
Das ist aber schon dann nicht mehr der Fall, wenn eine Schönheitsoperation von einem Nichtdeutschen im Ausland durchgeführt wird.
So richtig billig sind Schönheitsoperationen auch im Ausland nicht und so ist es mehr als unverständlich, dass Menschen relativ viel Geld für ihr Aussehen ausgeben, aber an der Vorbeugung sparen.
Wer mit dem Gedanken an einen Schönheitsoperation spielt, sollte - so unser Rat - sich unbedingt auch rechtlich schlau machen, was passiert, wenn irgendwas schief geht.
Unsere Empfehlung: Schauen Sie sich den Vertrag, den Sie mit einem Schönheitschirugen zu schliessen beabsichtigen genau an. Befragen Sie, wenn Sie etwas nicht einschätzen können einen Rechtsanwalt.
Auch wenn es schwer fällt und man allgemein an etwas Derartiges nur ungern denkt, befragen Sie einen Anwalt auch danach, wie die rechtliche Situation sich darstellt, sollte etwas nicht so laufen wie gewünscht.
Dies gilt umso mehr, wenn ein Eingriff im Ausland stattfinden soll.
Dieser Rat sollte unbedingt befolgt werden, auch wenn dieser Rechtsanwalt, den Sie befragen keiner unserer Hotline ist.
Aber auch die Rechtsanwälte unserer Hotline stehen Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.
Ihr Vorteil: Der Sie beratende Rechtsanwalt ist schnell und unkompliziert zu erreichen und bei Nachfragen wieder für Sie da.
Eine solche Rechtsberatung kostet Sie nur einen Bruchteil dessen, was Sie für eine Operation ausgeben werden, kann Ihnen aber, unter Umständen, ein Vielfaches der Kosten dieser Operation als Folgekosten ersparen
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RoDi
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.
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Thema: Rechtsberatung Schönheitsoperationen - Schönheitschirugie 
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