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Kein Schadensersatz im Internet?

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Aktuell - Themenseite Schadensersatz -
Suchmaschinenoptimierung
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In dieser Seite soll es um Schadensersatz gehen. Nicht um Schadensersatz allgemein, sondern um den Ersatz des Schadens, der von Internetdienstleistern täglich angerichtet, von diesen jedoch nie thematisiert wird, weil man es bei vielen Firmen anscheinend für selbstverständlich hält, dass entstehende Schäden am Kunden hängen bleiben.
Es geht hier um die Anbieter, die es Ihnen ermöglichen im und mit dem Internet zu arbeiten.
Wenn Sie mit dem Internet arbeiten und dort auch Ihr Geld verdienen brauchen Sie:
  • Einen Anbieter der Ihr Zuhause oder Ihr Büro mit einen Provider verbindet -
  • Einen Provider, der Ihnen den Zugang zum Internet ermöglicht -
  • Einen Provider, über den Sie Ihre eMails empfangen und versenden können -
  • Einen Provider auf dessen Rechner Sie Ihre Webseiten einstellen können.
Wenn Sie Ihr Angebot im Internet auch bewerben, sind Sie auch noch auf diverse Anbieter angewiesen, die Ihre Webseite in Suchmaschinen und sonstigen "Contentseiten" einstellen.
Der Autor arbeit nun seit ca. 8 Jahren auch in und mit dem Internet.
Der Autor arbeitet aber auch schon Jahrzehnte "konventionell" ausserhalb des Internets.
Der Unterschied? Im Internet ist die Wahrscheinlichkeit auf gelangweilte, unfähige Ignoranten zu treffen überproportional hoch..
So wie es dem Autor hier seit Jahren geht, geht es vielen anderen Betroffenen auch und wie die bei der Anwaltshotline Justitia Direct zunehmende Anzahl der Anfragen belegt, scheint es anderen Betroffenen ebenso mittlerweile zu viel zu werden.
Die Rede ist hier von Fehlern zum Schaden der Kunden, dem Umgang vieler Firmen mit diesen Fehlern, das vielfache Verleugnen von Fehlern durch Dummstellen, das erklären von Fehlfunktionen mit mangelnden Kenntnissen und Fähigkeiten der Kunden.
Wer kennt das nicht? Man reklamiert und zurück kommt erst einmal: "Wir raten, die Einstellungen Ihres Rechners zu überprüfen!"
Mit einer solchen Antwort haben sich wahrscheinlich schon immer Grossteile der Reklamationen im Keim ersticken lassen, weil viele Menschen gar nicht wissen, wie was überprüft werden kann.
Klappt es dann irgendwann wieder wie von selbst, freut man sich und vergisst die Aufregung.
Sie aber schreiben zurück: "Rechner in Ordnung, Mailabruf, Versand klappt trotzdem nicht. Internet steht, es kommt kein Bit rüber."
Antwort: "Uns ist keine Störung bekannt, wir überprüfen das!"
So oder so ähnlich laufen nach Erfahrung des Autors die Reaktionen auf Reklamationen ab.
Muss etwas zugegeben werden, wird vielfach verharmlost und verschleiert.
Vielfach lassen Antworten so lange auf sich warten, dass man beim Reinkommen derselben die Reklamation schon vergessen oder abgeschrieben hatte.
Andere antworten Ihnen seitenlang, erklären Ihnen langatmig, was man dort alles für Sie tut und bombardieren Sie mit unterschwelliger Werbung und Eigenlob. Nur eines tun Sie nicht; konkret auf Ihr Anliegen eingehen! Zum Abschluss wird Ihnen meist mitgeteilt, dass man für weitere Fragen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung steht.
Sie bedanken sich und konkretisieren Ihre Frage, weil Sie glauben, dass man Sie nicht richtig verstanden hat. Wieder antwortet man Ihnen seitenlang, wiederum wird drumherumgeredet und wiederum teilt man Ihnen zum Abschluss mit, dass man Ihnen für weitere Fragen selbstverständlich immer zur Verfügung steht.
Irgendwann zweifeln Sie endgültig daran, dass Sie fähig sind sich verständlich auszudrücken und geben entnervt auf.
Eine andere beliebte Methode, die vor allem von Anbietern von Werbeanzeigen in Suchmaschinen angewandt wird, ist die aus vorformulierten Textbausteinen zusammengestellte Antwort.
Sie erhalten auf Ihr Anschreiben eine aus sehr viel Text bestehende Antwort. Es sieht so aus, als hätte man sich richtig Mühe mit der Antwort an Sie gemacht. Aber schnell stellen Sie fest, dass nichts von dem was man Ihnen antwortet, so richtig auf Ihr Anliegen passt. Auch wenn Sie jetzt wieder nachhaken, bleibt die Antwort ebenso "verschwommen" und unbefriedigend.
Auch wenn Sie irgendwann so sauer sind, dass Sie Ihrer Verärgerung nun richtig Luft machen und möglicherweise sogar beleidigend werden, bedankt man sich überfreundlich bei Ihnen und antwortet Ihnen wiederum in solch ausgesuchter Höflichkeit, dass Ihnen übel wird und Sie entnervt aufgeben.
Was hier in satirischem Anklang leicht überspitzt dargestellt ist, ist im Alltag irgendwann jedoch alles andere als aufheiternd.
So hatte z. B. der Provider 1&1,  bei dem Justitia Direct langjähriger Kunde mit einer Vielzahl dort gehosteter Domains und einer Vielzahl von Einzelverträgen war, einmal der Firma alle Internetseiten zugemacht und den Zugang zu allen Daten gesperrt. Irgendwann wurde es bemerkt, die Seiten wurden im Internet wieder zugänglich gemacht, der Zugang zu den Daten im Kundenmenu wurde wieder geöffnet. Die lakonische Erklärung von 1&1 auf beharrliche Nachfrage: Serverfehler. Das war es. Kein Wort des Bedauerns, keine Entschuldigung.
Natürlich war in der Zeit, in der die Webseiten nicht online waren Umsatz entgangen. Natürlich war ein Schaden entstanden. Für 1&1, so der Eindruck, schien es jedoch ganz selbstverständlich zu sein, dass die Firma den ihr entstandenen Schaden selbst trägt.
Auch bei anderen Dienstleistern, die uns und Ihnen das kontinuierliche Arbeiten mit und im Internet gegen gutes Entgelt zu ermöglichen versprechen, geht - oft vom Kunden unbemerkt - so einiges daneben, was die Forderung nach Schadensersatz rechtfertigen würde. Schadensersatz scheint jedoch für die meisten dieser Firmen kein Thema zu sein, über das man sich ernsthaft Gedanken macht.
Möglicherweise ist die Ursache darin zu suchen, dass man davon ausgeht, dass es für einen Kunden schwer sein dürfte, die Höhe eines entstandenen Schadens und die schuldhafte Verursachung nachzuweisen. Entsprechend werden konkret Aussagen vermieden, man zieht sich auf Eventualitäten zurück und beruft sich auf AGBs, die einer juristischen Überprüfung vielfach nicht standhalten dürften. Auch hier macht es den Eindruck, dass man sich dessen bei vielen Firmen durchaus bewusst ist. Aber schon allein die Tatsache, dass die AGBs diese einschüchternden (und möglicherweise rechtlich unzulässigen) Formulierungen enthalten, dürfte viele juristisch unsichere von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abhalten.
Viel wenig macht auch viel und wie die Anrufe bei der Anwaltshotline und Online-Rechtsberatung Justitia Direct belegen, verspüren viele kontinuierlich Geschädigte mittlerweile nur noch wenig Lust immer die Dummen zu sein, die den Schaden tragen, den andere ihnen durch Fahrlässsigkeit oder Nachlässigkeit verursachen.
Wer einen Schaden schuldhaft verursacht ist zum Schadensersatz verpflichtet. Das gilt auch für Anbieter von telekommunikativen Leistungen. Die Masche des Verschleierns und nicht Zugebens dürfte schnell ein Ende haben, wenn die ersten Gerichte auch hier dazu übergehen die Beweislastumkehr zuzulassen, wie das mittlerweile - gottlob - bereits in anderen Bereichen der Fall ist. Wo ein Geschädigter keinerlei Möglichkeit hat einen Anspruch auf Schadensersatz auch zu begründen, weil ihm der Zugang zu den erforderlichen Beweisen unmöglich gemacht wird, muss halt der "Herr über die Beweise" nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Alles andere öffnete und öffnet noch immer dem Missbrauch Tür und Tor.
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