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Aktuell: Zivilprozess - Sammelklage - Massenklage in Anlegerprozessen -
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Anfang September 2005:
Ein Bericht von Frontal21 lässt bei unserer Anwaltshotline die Telefon klingeln:
"Gierige Anwälte - Teures Geld für schlechten Rat", lautet die Überschrift für einen Bericht, dessen Hauptfigur ein Rechtsanwalt aus Jena ist, der mit sog. Massenklagen Mandanten schlecht beraten und sich selbst Gutes getan haben soll.
Lt. Frontal21 soll Herr Rechtsanwalt B. weitere 1500 Mandanten vertreten haben.
Einer Wertung wollen wir uns hier enthalten, was aber erwähnt werden darf ist, dass die Bearbeitung von allein 1500 Mandaten - nach unserer Erfahrung - eine Menge Zeit- und Arbeitsaufwand beansprucht und für eine relativ kleine Kanzlei - selbst wenn es sich um Massenabfertigung gehandelt haben sollte - schon eine erstaunliche Leistung darstellt
.............. jusdi101
Das Thema Sammelklagen beschäftigt z. Zt. viele Anrufer unserer Hotline, weshalb wir hier auf diese Problematik eingehen.
Den Begriff "Sammelklage" hört man immer wieder, wenn über Aufsehen erregende Prozesse - vorwiegend aus den USA - berichtet wird. Man denke hier einmal an die vielen Prozesse gegen Bill Gates und seine Firma Microsoft oder an die Prozesse in denen es um Entschädigungen für NS-Opfer ging.
Die in USA "Class Aktion" genannten Sammelklagen (Gruppenklagen) kennt man so in Deutschland nicht. In diesen Verfahren werden die Belange vieler in einem Prozess geklärt, auch wenn sie nicht selbst an diesen Prozessen beteiligt sind.
In Deutschland muss jeder der einen Anspruch gegen einen anderen zu haben glaubt, diesen individuell geltend machen, d.h., ein Streit ist jeweils wischen Kläger und Beklagtem zu klären.
In Deutschland kennt man die Streitgenossenschaft (auch unter Streitgemeinschaft bekannt), Betroffene bilden so etwas wie eine Rechtsgemeinschaft, d. h., Streitgegenstand und die tatsächlichen rechtlichen Gründe sind identisch.
Na, da haben wir doch die Konstellation wie bei der in USA bekannten "Class Aktion" wird jetzt möglicherweise der ein oder andere sagen. Das deutsche Recht geht jedoch davon aus, dass jedem ein individueller Schaden entsteht, jeder also einen unterschiedlichen Grund hat zu klagen.
Zugegebenermassen ist das etwas schwer eingängig, aber da es nun einmal so ist, muss dies auch die Richtlinie sein.
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Eine weitere Möglichkeit gemeinsam zu klagen ist die Prozessverbindung, die Verbraucher gerne wählen, wenn geschädigte Geldanleger, wie z. B. geprellte Anleger von Fonds aller Art Interessengemeinschaften bilden.
Anlegerschutzvereine erbieten sich hier oft, die Geschädigten "einzusammeln" und an "befähigte" Rechtsanwälte zu vermitteln. Die ein oder andere Verbraucherzentrale hat da jedoch Zweifel, ob es da immer "mit rechten Dingen" zugeht.
Bei der Prozessverbindung kann ein Gericht mehrere separate Prozesse zu einer Verhandlung und Entscheidung zusammenlegen. Voraussetzung ist, dass es um dieselbe Tatfrage und Rechtsfrage geht.
Der Sammelklage nicht unähnlich ist die Verbandsklage. Verbände können unter bestimmten Voraussetzungen für mehrere Personen oder die Allgemeinheit rechtliche Ansprüche geltend.
Klagen, die normalerweise in Deutschland geführt werden müssen, können auch als Sammelklage in den USA durchgeführt werden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt einen Bezug in die USA aufweist, wie das z. B. der Fall ist, wenn von vielen Geschädigten einige aus den USA stammen.
Vereinzelte Versuche eine Sammelklage in Deutschland durchzuführen und damit einzuführen waren nicht wirklich erfolgreich, obwohl vieles dafür sprechen würde, mit Sammelklagen viele einzelne Verfahren unnötig zu machen.
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In Deutschland findet im Sprachgebrauch eine oftmalige Verwechslung zwischen Sammelklage und Massenklage statt.
Massenklagen sind insofern problematisch, als dass hier tatsächlich ein gewisses Missbrauchspotenzial vorhanden ist. Bevor Sie sich also einer Massenklage anschliessen, sollten Sie genau prüfen und nachfragen.
Bevor Sie sich entschliessen oder sich "überzeugen" lassen, sollten Sie den Rat eines Anwalts einholen, der mit einer eventuellen Klage nichts zu tun haben wird und Sie so neutral beraten wird.
Eine telefonische Rechtsberatung oder eine Rechtsberatung online per eMail ist kostengünstig und erspart Ihnen vielleicht in Zukunft viel Ärger und unnötige Ausgaben.
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