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Insolvenztourismus gefährdet echte Insolvenzen -

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  Insolvenzrecht in Europa - Von Mythen und Irrtümern -
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  Vor ca. drei Jahren veröffentlichten wir in dieser Webseite unter dem Titel "Französisches Insolvenzrecht gilt auch für Deutsche" ein Abhandlung zum französischen Insolvenzrecht.

Anlass war eine Passage aus einem Urteil des BGH (Bundesgerichtshof), der eigentlich mehr ein Nebensatz und eine Nebenfeststellung war. Ein in Frankreich lebender und in Deutschland arbeitender Deutscher hatte in Frankreich Insolvenz angemeldet und das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung durchgezogen. Eine deutsche Bank hatte zunächst in Frankreich ein Mahnverfahren durchgeführt und dann versucht aus der gleichen Forderung später in Deutschland zu vollstrecken, nachdem dem Deutschen in Frankreich die Restschuldbefreiung gewährt worden war.

Den widersprach der BGH mit der Begründung, dass das in Frankreich durchgeführte Insolvenzverfahren in Deutschland anzuerkennen sei.

Ein weiterer Nebensatz, der jedoch mit der eigentlichen Entscheidung nichts zu tun hatte, sorgte wiederum für etwas Verwirrung. Der BGH merkte kritisch an, dass die deutsche Bank dadurch, dass sie Frankreich juristisch tätig geworden war, damit sowieso das französische Insolvenzverfahren anerkannt hatte.

Unsere benutzte Formulierung "Französisches Insolvenzrecht gilt auch für Deutsche" scheint etwas magisches zu haben, denn sie wurde so oder sinngemäss in vielen Internetseiten und Foren übernommen und hat so manche Fantasie geweckt. 

Mittlerweile bieten im Internet viele Firmen Hilfesuchenden ihre Unterstützung an. Dass sie sich dafür bezahlen lassen ist legitim, weniger legitim ist jedoch was so alles versprochen wird. Dazu werden oft spezifische Foren genutzt in denen sich Betroffene austauschen und in denen dann ein "Glücklicher" auftaucht, dem von einer Firma xyz oder einem Herrn X oder einer Frau Y angeblich schnell, günstig und zuverlässig geholfen wurde.

Schaut man sich die Angebote verschiedener Anbieter an, zeigt sich leider oft, dass diese die elementarsten Gegebenheiten in den einzelnen Ländern nicht zu kennen scheinen.

Allgemein bekannt sollte es z. B. mittlerweile sein, dass in Europa nur Deutschland ein Meldegesetz hat und Meldeämter in anderen Ländern somit unbekannt sind.

Eine in Foren oft gestellte Frage ist, ob bekannt ist, ob jemand im Ausland eine Insolvenz durchgezogen hat und wenn wo. Uns sind mittlerweile viele Menschen bekannt, die eine solche Insolvenz in Frankreich durchgezogen haben. Verschiedene hatten ihre Restschuldbefreiung innerhalb von 15 Monaten, bei anderen dauert es noch an. Auch in Frankreich hängt es vom Einzelfall und von der Beurteilung des jeweiligen Gerichts ab, wie eine Tilgung der Schulden auszusehen hat und wann eine Restschuldbefreiung erfolgt.

Auch sind uns Fälle bekannt, in denen Betroffene ihre Insolvenz mit in Ausland (Beispiel: deutschsprachiger Teil Italiens) mitgenommen haben.

Aber so einfach, wie es vielfach in diversen Angeboten dargestellt wird, ist es leider (oder gottlob?) nicht

Das sich zeigende Problem ist, dass diese "Leichtsanierer" mittlerweile viele "schlafende Hunde" geweckt haben. Ganz sicher gehören z. B. auch französische Juristen nicht zu den dümmsten im Land und wenn sich nun in einem grenznahen Bezirk die Anfragen durch "Ausländer" nach der Insolvenz in Frankreich innerhalb kurzer Zeit vervielfachen, setzt auch dort ein Nachdenken ein.

Der zu erkennende "Insolvenztourismus" könnte mittlerweile für einen sich abzeichnenden Unmut im Ausland verantwortlich sein. Dort ist es nicht sehr viel anders als in Deutschland. Auch dort haben die Juristen einen gewissen Beurteilungsspielraum, der sich auch zuungunsten eines "Rechtsuchenden" auswirken kann. Nicht alles was gemacht wird, scheint z. B. immer mit europäischem Recht in Einklang zu bringen zu sein.

Auch hier ist es jedoch wie überall; Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntermassen zwei völlig verschiedene Dinge.

Einem uns angeschlossenen Rechtsanwalt wurde vor nicht allzu langer Zeit die Frage gestellt, ob man z. B. noch in Deutschland wohnend, schon mal vorab in Frankreich einen Insolvenzantrag stellen könne. Der Umzug nach Frankreich würde dann später folgen.

Die Frage zeigt, dass die saloppen Angebote zur "problemlosen Insolvenz" im Ausland völlig falsche und ungerechtfertigte Hoffnungen wecken.

Das Beste ist es immer noch auch tatsächlich einen Umzug ins Ausland vorzunehmen und dann auch in diesem Ausland zu leben. Das hat - nicht nur für insolvente Menschen - oft erhebliche Vorteile. Oft eröffnen sich neue Möglichkeiten und zurückgehen kann man immer und jederzeit.

Sehen Sie dazu: Konkurs - Firmensanierung

In Deutschland ist es nun einmal so, dass ein Insolvenzverfahren erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringt, die man so im Ausland nicht kennt. Eine sehr lange Wohlverhaltensphase, die sich durch vielerlei "Nebengeräusche" noch erheblich verlängern kann, die Ungewissheit, ob am Ende dann auch tatsächlich die Restschuldbefreiung erfolgt und wenn sie erfolgt, die "Wartezeit" bis ein Restschuldbefreiter auch wieder eine saubere Auskunft (Schufa etc) hat und wieder wie ein normaler Mensch leben kann.

Alle in allem kann sich das bis zu 10 Jahre hinziehen.

............... jusdi109

Wer überzeugend glaubhaft machen kann, dass er im Land in dem er sein Insolvenzverfahren durchziehen will, auch tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt hat, kann dort auch seinen Insolvenzantrag stellen.

Aber und hier dürfen wir uns noch einmal wiederholen, dass dürfte - wegen der vielen "Anfänger", die sich neuerdings im Geschäft mit der Insolvenz im Ausland versuchen, immer schwerer werden und vor allem immer schwerer durchzuhalten sein. Macht Ihr "Helfer in der Not" einen Fehler, werden Sie ihn auszubügeln haben.

Das Ganze hat nämlich auch strafrechtliche Aspekte, die sich in ihren Auswirkungen zwar in erträglichen Grenzen halten, aber alles insgesamt zum Erliegen bringen können.

Ist Ihr "Geschäftspartner" nicht an eine Schweigepflicht gebunden, sind Sie möglicherweise sehr schnell der Dumme, wenn an anderer Ecke etwas verrutscht.

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Noch einmal: So einfach wie viele sich die legale "Umgehung" des deutschen Insolvenzrechts vorstellen ist es ganz sicher nicht. Einfach mal irgendwo irgendeinen Wohnsitz nehmen, Strom, Wasser und Telefon anmelden, vielleicht noch eine französische Handynummer und ein Bankkonto einrichten kann klappen, muss es aber nicht. Da diese Voraussetzungen auch mindestens sechs Monate bestehen müssen, länger ist natürlich vorteilhaft, kostet das auch eine schöne Stange Geld. Geld, dass Sie vielleicht ein besseres Investment darstellt, wenn Sie tatsächlich umziehen. 

Bedenken Sie auch: Wenn Sie mal ins Ausland umgezogen sind, haben Sie erst einmal eine zeitlang Ruhe vor Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbeamten. Für die ist nämlich erst mal an der Grenze Schluss.

Geben Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz auf, kann dort auch kein Insolvenzantrag mehr gegen Sie gestellt werden.

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Sehen Sie dazu auch:

Französisches Insolvenzrecht gilt auch für Deutsche

EU-Insolvenzrecht

BGH - Urteil Insolvenzrecht

Insolvenz - Insolvenzrecht

Insolvenzrecht - Geplante Reform

 

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