Aus der
Presselandschaft -
Zur Zeit läuft in Paris
(Frankreich) ein Prozess gegen den Webdesigner Paul Dell.
Kläger ist der
Computerhersteller Dell, der sich daran stört, dass Paul Dell
die Domain www.dellwebsites.com
sein eigen nennt und auf dieser Website seine Dienste anbietet.
Lt. Presseberichten fordert der
Computerhersteller von Paul Dell die Aufgabe seiner Domain, 150
000 Euro Schadensersatz und zusätzlich einen Schadenersatz von
weiteren Euro 500 für jede Nennung des Names Dell.
Paus Dell richtete die Webadresse
im Frühjahr 2001 ein. Bereits im Jahr 2002 soll Paul Dell von
dem Rechnerhersteller zur Übergabe der Domain aufgefordert
worden sein. Dieser Aufforderung soll Paul Dell nicht
nachgekommen sein. Im Jahr 2004 soll der Computerhersteller dann
seine Aufforderung wiederholt haben. 2005 soll Dell-Computer
dann vor dem Tribunal
de Grande Instance geklagt haben.
Dort wurde gegen ihn geklagt,
weil er zu diesem Zeitpunkt in Frankreich gelebt hatte.
Heute lebt Paul Dell auf der
spanischen Insel Menorca. Dort bietet er seine Dienste als
Webseitendesigner- Ersteller etc an.
Anscheinend hatte der
Computerhersteller im Jahr 2000 angekündigt in den Webhosting-
Markt einsteigen zu wollen. Der Rechnerbauer behauptet nun, dass
Paul Dell sich an ein damit verbundenes Interesse in der
Öffentlichkeit mit der Wahl seines Domainnamens hätte
anhängen wollen.
Soweit der zugrundeliegende
Sachverhalt.
..........
Bevor wir an dieser Stelle auf
die rechtliche Betrachtung eingehen wollen, dürfen wir an
dieser Stelle ausnahmsweise eine persönliche Stellungsnahme
voranstellen.
Wir hoffen für Paul Dell, dass
seine Gegner mit der Klage nicht durchdringen werden und so wie
sich für uns die Rechtslage darstellt, sind seine Chancen hier
sehr gut.
Völlig unverständlich ist es
für uns, dass der PC-Hersteller hier mit "Kanonen"
auf einen Spatz schiesst und dafür einen Imageverlust billigend
in Kauf nimmt. Was wenn Sie obsiegen würden? Sie hätten eine
wahrscheinlich völlig wertlose Domain und Paul Dell wäre
ruiniert.
Leider wird eine Vorgehensweise -
wie hier von Dell geübt - immer mehr Usus.
Auch in Deutschland finden sich
immer mehr Konzerne, die sich für nichts zu schade sind.
........................... jusdi109
Kommen wir zur rechtlichen
Beurteilung.
Wir dürfen hier noch einmal
klarstellen, dass unsere Texte für juristische Laien verfasst
werden und deshalb Sachverhalte und rechtliche Wertungen etwas
"verunkompliziert" dargestellt werden.
Dell ist mit Eintragungsdatum v.
Juni 1999 als Marke registriert.
Paul Dell heisst nun einmal
hinten Dell und hat somit Namensrechte, was in Deutschland auch
dem Markenrecht zugeordnet werden kann.
Dell ist im Bereich Rechnerbau
sicher eine bekannte Marke, aber ganz sicher keine überragende
Marke. Der Bekanntheitsgrad in der Gesamtbevölkerung dürfte im
unteren Bereich liegen. In den Verkehrskreisen, d. h., bei den
Nutzern und Käufern von Computern dürfte der Bekanntheitsgrad
jedoch wesentlich höher sein.
PC-Hersteller Dell hat ein Recht
seine Marke zu nutzen, Dell hat ein Recht darauf, dass die Marke
nicht markenmässig genutzt wird.
Paul Dell heisst nun einmal wie
er heisst und hat ebenfalls ein Recht unter seinem Namen und dem
Tätigkeitsbereich, mit dem er sein Geld verdient gefunden zu
werden.
Paul Dell hat auch zunächst
generell ein Recht darauf unter einer Domain z. B.
www.dell.tld gefunden zu werden.
Eine Nachschau unter
www.speednames.com im Mai 2006 ergab, dass Domains wie z. B.
dell.com.ky, dell.bo oder dell.mc frei sind.
Eine Nachschau ergab auch, dass
z. B. die Domain www.dell-webhosting.com frei ist und die
www.dellwebhosting.com auf einen Stephen McD. registriert
ist.
Wie die Sachlage sich aus den in
der Presse bekannten Fakten darstellt, behauptet der
PC-Hersteller seinen Anspruch nicht aus einer Warenklasse in der
Dell als Marke geschützt wäre.
Der PC-Hersteller argumentiert
auch nicht damit, dass Paul Dell eine Domain blockieren würde,
die man zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs benötige. Das
wäre angesichts der Tatsache, das der für das Webhosting
wichtigste Begriff "Webhosting" bis heute nicht in
Verbindung mit dem Namen Dell registriert ist auch wenig
glaubwürdig. Wobei diesseits davon ausgegangen wird, dass der
Besitzer der Domain www.dellwebhosting.com mit dem Computerbauer
nichts zu tun hat.
Aus der gleichen Argumentation
ist auch das Behaupten des PC-Herstellers, Paul Dell hätte sich
mit seiner Domain www.dellwebsites.com an die Marke das
PC-Bauers und einen wieder auch nur behaupteten Presserummel
anhängen wollen mehr als dünn und beweisunterstützend
ziemlich untauglich.
Welcher Webhoster würde sich
für sein Angebot schon eine Webseite wie xyzwebsites.tld
aussuchen?
www.dellwebsites.com hört sich
genau nach dem an was es ist, einer kleinen Firma die Webseiten
erstellt und keineswegs einem Anbieter, der unter dieser Domain
Webhosting anbieten will.
Der PC-Hersteller geht nach
unserem Dafürhalten von einer argen Selbstüberschätzung
seiner Bekanntheit und damit von einem nahezu allumfassenden
Markenschutz für seinen Namen in allen denkbaren Kombinationen
aus. Aber Dell ist nicht Coca Cola, Microsoft, Disney, Toyota
oder Rolls Royce, Yahoo oder Google.
Wir erinnern uns in Deutschland
an die Streitigkeiten um Krupp, Shell oder Joop. Hier stand
Markenrecht gegen Namensrecht und die Gerichte haben sich für
das sogenannte "stärkere" Recht entschieden.
Auch hier gingen wir mit unserer
Meinung nicht mit den Meinungen der Gerichte konform. Warum
sollte z. B. bei Joop gegen Joop der unbekannte Bruder des
Modemenschen sich unsichtbar machen? Nur weil der "grosse"
Bruder es zu etwas gebracht hatte und allein unter dem Namen
Joop gefunden werden wollte?
Bei den Beispielen standen sich
die streitigen Begriffe jedoch eins zu eins entgegen, also Joop
gegen Joop, Shell gegen Shell und Krupp gegen Krupp.
Im hier beschriebenen Fall stehen
sich jedoch die Marke Dell und die Domain des gleichnamigen
Besitzers der Domain www.dellwebsites.com gegenüber, der unter
seiner Domain seinen Namen und seine Tätigkeit zusammenfasst.
Es stehen sich gegenüber: Das
Markenrecht des PC-Herstellers und das Namensrecht des Paul Dell.
In der Konstellation dass Paul
Dell sich z. B. eine Domain wie www.dell.info oder www.dell.mc
(steht für Monaco und ist eine Topadresse) gesichert hätte,
könnte vielleicht noch darüber gestritten werden, ob hier
nicht vielleicht bessere Rechte des PC-Herstellers überwiegen.
In der gegebenen Konstellation
kann nach unserem Dafürhalten darüber nicht mehr gestritten
werden. Es ist keine Kollision des Paul Dell mit irgendwelchen
Rechten Dritter erkennbar.
Ebensowenig nachvollziehbar ist,
wie Paul Dell mit seiner Webseite einen Schaden von 150 000 Euro
verursacht haben sollte. Hier darf man auf den Nachweis des
entstandenen Schadens gespannt sein. Nach unseren Erfahrungen
dürfte es dem Computerbauer mehr als schwerfallen nachzuweisen,
dass überhaupt ein irgendwie gearteter Schaden entstanden ist.
Ebensowenig kommt eine
Übertragung der Domain in Frage. Ein Gericht könnte allenfalls
verfügen, dass die strittige Domain freizugeben ist.
Das ändert jedoch nichts daran,
dass Paul Dell nun einen Prozess gegen einen finanziell starken
Gegner am Hals hat. Das vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind
hat nur insoweit seine Richtigkeit, alsdass dies nur zutreffend
ist, wenn ein Rechtsuchender so viel finanzielle Luft hat, dass
es zu einer richterlichen Entscheidung kommt. Die Realität
sieht leider so aus, dass viele finanziell Schwache jedoch schon
vorher aussteigen müssen oder es auf einen Rechtstreit erst gar
nicht ankommen lassen können.
Dass Menschen wie Paul Dell sich
auch gegen finanzielle Giganten zur Wehr setzen, dient einer
gesunden und halbwegs gerechten Rechtskultur und somit
letztendlich jedem von uns.
Paul Dell hat aus finanzieller
Not heraus eine Webseite eingerichtet in der er um Spenden
bittet, damit er gegen den PC-Hersteller weitermachen und
bestehen kann.
Wir finden dieses Erbitten
unterstützenswert.
Wenn Sie Paul
Dell helfen wollen, hier die Webseite:
https://www.help-paul-dell.com/
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Auf Grundlage der uns bekannten
Fakten glauben und hoffen wir, dass das Pariser Gericht das
Ansinnen des PC-Herstellers Dell zurückweisen wird.
In unserer Firma steht innerhalb
der nächsten Monaten der Kauf von ca. 30 Rechnern an. Die Firma
Dell war eine, deren Angebot wir in die engere Auswahl gezogen
haben. Dell ist nicht mehr in der Auswahl. Unser kleiner Beitrag
dazu, niemanden zu unterstützen, der - nach unserem
Dafürhalten - ohne wirkliche Rechtsgrundlage willkürlich
handelt. |