Domainrecht - Markenrecht - 

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Der Markenstreit Dell gegen Dell-Webdesign - Markenrecht gegen Namensrecht -

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  Dell gegen Dell - Goliath gegen David - Prozesse, die die Welt nicht braucht -
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Aus der Presselandschaft -

Zur Zeit läuft in Paris (Frankreich) ein Prozess gegen den Webdesigner Paul Dell.

Kläger ist der Computerhersteller Dell, der sich daran stört, dass Paul Dell die Domain www.dellwebsites.com sein eigen nennt und auf dieser Website seine Dienste anbietet.

Lt. Presseberichten fordert der Computerhersteller von Paul Dell die Aufgabe seiner Domain, 150 000 Euro Schadensersatz und zusätzlich einen Schadenersatz von weiteren Euro 500 für jede Nennung des Names Dell.

Paus Dell richtete die Webadresse im Frühjahr 2001 ein. Bereits im Jahr 2002 soll Paul Dell von dem Rechnerhersteller zur Übergabe der Domain aufgefordert worden sein. Dieser Aufforderung soll Paul Dell nicht nachgekommen sein. Im Jahr 2004 soll der Computerhersteller dann seine Aufforderung wiederholt haben. 2005 soll Dell-Computer dann vor dem Tribunal de Grande Instance geklagt haben.

Dort wurde gegen ihn geklagt, weil er zu diesem Zeitpunkt in Frankreich gelebt hatte.

Heute lebt Paul Dell auf der spanischen Insel Menorca. Dort bietet er seine Dienste als Webseitendesigner- Ersteller etc an.

Anscheinend hatte der Computerhersteller im Jahr 2000 angekündigt in den Webhosting- Markt einsteigen zu wollen. Der Rechnerbauer behauptet nun, dass Paul Dell sich an ein damit verbundenes Interesse in der Öffentlichkeit mit der Wahl seines Domainnamens hätte anhängen wollen.

Soweit der zugrundeliegende Sachverhalt.

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Bevor wir an dieser Stelle auf die rechtliche Betrachtung eingehen wollen, dürfen wir an dieser Stelle ausnahmsweise eine persönliche Stellungsnahme voranstellen.

Wir hoffen für Paul Dell, dass seine Gegner mit der Klage nicht durchdringen werden und so wie sich für uns die Rechtslage darstellt, sind seine Chancen hier sehr gut.

Völlig unverständlich ist es für uns, dass der PC-Hersteller hier mit "Kanonen" auf einen Spatz schiesst und dafür einen Imageverlust billigend in Kauf nimmt. Was wenn Sie obsiegen würden? Sie hätten eine wahrscheinlich völlig wertlose Domain und Paul Dell wäre ruiniert.

Leider wird eine Vorgehensweise - wie hier von Dell geübt - immer mehr Usus.

Auch in Deutschland finden sich immer mehr Konzerne, die sich für nichts zu schade sind.

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Kommen wir zur rechtlichen Beurteilung.

Wir dürfen hier noch einmal klarstellen, dass unsere Texte für juristische Laien verfasst werden und deshalb Sachverhalte und rechtliche Wertungen etwas "verunkompliziert" dargestellt werden.

Dell ist mit Eintragungsdatum v. Juni 1999 als Marke registriert.

Paul Dell heisst nun einmal hinten Dell und hat somit Namensrechte, was in Deutschland auch dem Markenrecht zugeordnet werden kann.

Dell ist im Bereich Rechnerbau sicher eine bekannte Marke, aber ganz sicher keine überragende Marke. Der Bekanntheitsgrad in der Gesamtbevölkerung dürfte im unteren Bereich liegen. In den Verkehrskreisen, d. h., bei den Nutzern und Käufern von Computern dürfte der Bekanntheitsgrad jedoch wesentlich höher sein.

PC-Hersteller Dell hat ein Recht seine Marke zu nutzen, Dell hat ein Recht darauf, dass die Marke nicht markenmässig genutzt wird.

Paul Dell heisst nun einmal wie er heisst und hat ebenfalls ein Recht unter seinem Namen und dem Tätigkeitsbereich, mit dem er sein Geld verdient gefunden zu werden.

Paul Dell hat auch zunächst generell ein Recht darauf unter einer Domain z. B. www.dell.tld  gefunden zu werden.

Eine Nachschau unter www.speednames.com im Mai 2006 ergab, dass Domains wie z. B. dell.com.ky, dell.bo oder dell.mc frei sind.

Eine Nachschau ergab auch, dass z. B. die Domain www.dell-webhosting.com frei ist und die www.dellwebhosting.com  auf einen Stephen McD. registriert ist.

Wie die Sachlage sich aus den in der Presse bekannten Fakten darstellt, behauptet der PC-Hersteller seinen Anspruch nicht aus einer Warenklasse in der Dell als Marke geschützt wäre.

Der PC-Hersteller argumentiert auch nicht damit, dass Paul Dell eine Domain blockieren würde, die man zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs benötige. Das wäre angesichts der Tatsache, das der für das Webhosting wichtigste Begriff "Webhosting" bis heute nicht in Verbindung mit dem Namen Dell registriert ist auch wenig glaubwürdig. Wobei diesseits davon ausgegangen wird, dass der Besitzer der Domain www.dellwebhosting.com mit dem Computerbauer nichts zu tun hat.

Aus der gleichen Argumentation ist auch das Behaupten des PC-Herstellers, Paul Dell hätte sich mit seiner Domain www.dellwebsites.com an die Marke das PC-Bauers und einen wieder auch nur behaupteten Presserummel anhängen wollen mehr als dünn und beweisunterstützend ziemlich untauglich.

Welcher Webhoster würde sich für sein Angebot schon eine Webseite wie xyzwebsites.tld aussuchen?

www.dellwebsites.com hört sich genau nach dem an was es ist, einer kleinen Firma die Webseiten erstellt und keineswegs einem Anbieter, der unter dieser Domain Webhosting anbieten will.

Der PC-Hersteller geht nach unserem Dafürhalten von einer argen Selbstüberschätzung seiner Bekanntheit und damit von einem nahezu allumfassenden Markenschutz für seinen Namen in allen denkbaren Kombinationen aus. Aber Dell ist nicht Coca Cola, Microsoft, Disney, Toyota oder Rolls Royce, Yahoo oder Google.

Wir erinnern uns in Deutschland an die Streitigkeiten um Krupp, Shell oder Joop. Hier stand Markenrecht gegen Namensrecht und die Gerichte haben sich für das sogenannte "stärkere" Recht entschieden.

Auch hier gingen wir mit unserer Meinung nicht mit den Meinungen der Gerichte konform. Warum sollte z. B. bei Joop gegen Joop der unbekannte Bruder des Modemenschen sich unsichtbar machen? Nur weil der "grosse" Bruder es zu etwas gebracht hatte und allein unter dem Namen Joop gefunden werden wollte?

Bei den Beispielen standen sich die streitigen Begriffe jedoch eins zu eins entgegen, also Joop gegen Joop, Shell gegen Shell und Krupp gegen Krupp.

Im hier beschriebenen Fall stehen sich jedoch die Marke Dell und die Domain des gleichnamigen Besitzers der Domain www.dellwebsites.com gegenüber, der unter seiner Domain seinen Namen und seine Tätigkeit zusammenfasst.

Es stehen sich gegenüber: Das Markenrecht des PC-Herstellers und das Namensrecht des Paul Dell.

In der Konstellation dass Paul Dell sich z. B. eine Domain wie www.dell.info oder www.dell.mc (steht für Monaco und ist eine Topadresse) gesichert hätte, könnte vielleicht noch darüber gestritten werden, ob hier nicht vielleicht bessere Rechte des PC-Herstellers überwiegen.

In der gegebenen Konstellation kann nach unserem Dafürhalten darüber nicht mehr gestritten werden. Es ist keine Kollision des Paul Dell mit irgendwelchen Rechten Dritter erkennbar.

Ebensowenig nachvollziehbar ist, wie Paul Dell mit seiner Webseite einen Schaden von 150 000 Euro verursacht haben sollte. Hier darf man auf den Nachweis des entstandenen Schadens gespannt sein. Nach unseren Erfahrungen dürfte es dem Computerbauer mehr als schwerfallen nachzuweisen, dass überhaupt ein irgendwie gearteter Schaden entstanden ist.

Ebensowenig kommt eine Übertragung der Domain in Frage. Ein Gericht könnte allenfalls verfügen, dass die strittige Domain freizugeben ist.

Das ändert jedoch nichts daran, dass Paul Dell nun einen Prozess gegen einen finanziell starken Gegner am Hals hat. Das vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind hat nur insoweit seine Richtigkeit, alsdass dies nur zutreffend ist, wenn ein Rechtsuchender so viel finanzielle Luft hat, dass es zu einer richterlichen Entscheidung kommt. Die Realität sieht leider so aus, dass viele finanziell Schwache jedoch schon vorher aussteigen müssen oder es auf einen Rechtstreit erst gar nicht ankommen lassen können.

Dass Menschen wie Paul Dell sich auch gegen finanzielle Giganten zur Wehr setzen, dient einer gesunden und halbwegs gerechten Rechtskultur und somit letztendlich jedem von uns.

Paul Dell hat aus finanzieller Not heraus eine Webseite eingerichtet in der er um Spenden bittet, damit er gegen den PC-Hersteller weitermachen und bestehen kann.

Wir finden dieses Erbitten unterstützenswert.

Wenn Sie Paul Dell helfen wollen, hier die Webseite:

https://www.help-paul-dell.com/

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Auf Grundlage der uns bekannten Fakten glauben und hoffen wir, dass das Pariser Gericht das Ansinnen des PC-Herstellers Dell zurückweisen wird.

In unserer Firma steht innerhalb der nächsten Monaten der Kauf von ca. 30 Rechnern an. Die Firma Dell war eine, deren Angebot wir in die engere Auswahl gezogen haben. Dell ist nicht mehr in der Auswahl. Unser kleiner Beitrag dazu, niemanden zu unterstützen, der - nach unserem Dafürhalten - ohne wirkliche Rechtsgrundlage willkürlich handelt.

 

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