| .
Frühjahr 2006
-
Das Gesetz
"zur steuerlichen Förderung von Wachstum und
Beschäftigung und zur Eindämmung missbräuchlicher
Steuergestaltung" wird wohl demnächst in Kraft treten.
Eine muss man auch der jetzigen
Bundesregierung lassen, Sie hat die Tradition der schönen,
blumig positiv klingenden Benennung von Gesetzen von Ihren
Vorgängern übernommen.
Folgende Änderungen werden wohl
auf die Bürger der Bundesrepublik Deutschland zukommen:
Eine Neuregelung der
Kinderbetreuungskosten -
Ab dem 1. Januar 2006 können
Familien in denen beide Elternteile einer beruflichen Tätigkeit
nachgehen zwei Drittel der Kosten - jedoch maximal 4000 Euro im
Jahr - geltend machen, die für Kinder bis 14 Jahre anfallen.
Ausgenommen davon sind: Kosten der Weiterbildung, Kosten für
Sport und Freizeit.
Familien in denen nur ein
Elternteil berufs- und erwerbstätig ist, können diese Kosten
für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahre in Ansatz bringen.
Auch hier ist die Höchstgrenze 4000 Euro im Jahr.
.....
Weitere Betreuungskosten: die
Kosten pflegebedürftiger Menschen im Haushalt -
Hier können 20 Prozent der
Kosten, jedoch maximal 1200 Euro im Jahr in Ansatz gebracht
werden.
.....
Die Degressive Abschreibung
für die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern -
Diese wird für die Jahre 2006
und 2007 von 20% auf 30 Prozent erhöht.
Zur
Seite 2 |