Rechtsrat Arbeitsrecht - Abmahnung

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So etwas wie eine gelbe Karte: die Abmahnung -

  Die Abmahnung der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber -
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  Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist nirgendwo gesetzlich geregelt. Damit ist schon einmal eine an die bei unserer Hotline angeschlossenen Rechtsanwälte oft gestellte Frage vorab beantwortet.

Wie vieles was von den Gerichten zur rechtlichen Beurteilung herangezogen wird ist auch die Abmahnung im Arbeitsrecht so etwas wie eine durch Rechtsprechung gewachsene Institution. Grundgedanke war wohl, den Arbeitnehmer vor Überraschungen zu bewahren und dem Arbeitgeber so etwas wie eine Möglichkeit einer Verwarnung und Vorwarnung  in die Hand zu geben.

Richtig eingesetzt ist die Abmahnung ein gut geeignetes Mittel für Führungskräfte in ihrer Firma regulierend zu agieren. Eine Abmahnung ist keine Ankündigung einer bevorstehenden Kündigung, sondern ein Hinweis der Geschäftsführung, dass ein Verhalten eines Angestellten oder Arbeiters auffällig geworden ist und nicht hingenommen werden kann und hingenommen wird.

Eine Abmahnung ist aber trotzdem immer als potenzielle Vorankündigung einer Kündigung zu verstehen, wenn ein angemahntes Verhalten nicht abgestellt wird.

Eine Abmahnung zu formulieren stellt für viele Arbeitgeber ein Problem dar. Einer falsch formulierten Abmahnung kann ein Arbeitnehmer auch widersprechen und so kann eine berechtigte Abmahnung trotzdem unwirksam sein und werden.

Jeder Fall ist anders gelagert, sodass es an dieser Stelle unsinnig wäre so etwas wie eine Anleitung zum richtigen Abmahnen zu veröffentlichen.

Die bei unserer Hotline angeschlossenen Rechtsanwälte sind Ihnen hier gerne behilflich.

Die bei unserer Hotline angeschlossenen Anwälte sind Ihnen natürlich auf behilflich, wenn Sie derjenige sein sollten, der abgemahnt wurde.

Justitia Direct ist völlig unabhängig und neutral, die angeschlossenen Rechtsanwälte beraten jeden Anfrager völlig unvoreingenommen und unparteilich. Was sich für den einen (unter Berücksichtigung von Gesetzgebung und Rechtssprechung) als positiv herausstellt, muss sich somit logischerweise für den Kontrahenten als negativ darstellen.

Auch wenn es um die arbeitsrechtliche Abmahnung geht gilt: Information im Vorfeld erspart oft unnötigen Ärger und unnötige Kosten.

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jusdi109
 
   
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