Die
Abmahnung im Arbeitsrecht ist nirgendwo gesetzlich geregelt.
Damit ist schon einmal eine an die bei unserer Hotline
angeschlossenen Rechtsanwälte oft gestellte Frage vorab
beantwortet.
Wie vieles was von den Gerichten
zur rechtlichen Beurteilung herangezogen wird ist auch die
Abmahnung im Arbeitsrecht so etwas wie eine durch Rechtsprechung
gewachsene Institution. Grundgedanke war wohl, den Arbeitnehmer
vor Überraschungen zu bewahren und dem Arbeitgeber so etwas wie
eine Möglichkeit einer Verwarnung und Vorwarnung in die
Hand zu geben.
Richtig eingesetzt ist die
Abmahnung ein gut geeignetes Mittel für Führungskräfte in
ihrer Firma regulierend zu agieren. Eine Abmahnung ist keine
Ankündigung einer bevorstehenden Kündigung, sondern ein
Hinweis der Geschäftsführung, dass ein Verhalten eines
Angestellten oder Arbeiters auffällig geworden ist und nicht
hingenommen werden kann und hingenommen wird.
Eine Abmahnung ist aber trotzdem
immer als potenzielle Vorankündigung einer Kündigung zu
verstehen, wenn ein angemahntes Verhalten nicht abgestellt wird.
Eine Abmahnung zu formulieren
stellt für viele Arbeitgeber ein Problem dar. Einer falsch
formulierten Abmahnung kann ein Arbeitnehmer auch widersprechen
und so kann eine berechtigte Abmahnung trotzdem unwirksam sein
und werden.
Jeder Fall ist anders gelagert,
sodass es an dieser Stelle unsinnig wäre so etwas wie eine
Anleitung zum richtigen Abmahnen zu veröffentlichen.
Die bei unserer Hotline
angeschlossenen Rechtsanwälte sind Ihnen hier gerne behilflich.
Die bei unserer Hotline
angeschlossenen Anwälte sind Ihnen natürlich auf behilflich,
wenn Sie derjenige sein sollten, der abgemahnt wurde.
Justitia Direct ist völlig
unabhängig und neutral, die angeschlossenen Rechtsanwälte
beraten jeden Anfrager völlig unvoreingenommen und
unparteilich. Was sich für den einen (unter Berücksichtigung
von Gesetzgebung und Rechtssprechung) als positiv herausstellt,
muss sich somit logischerweise für den Kontrahenten als negativ
darstellen.
Auch wenn es um die
arbeitsrechtliche Abmahnung geht gilt: Information im Vorfeld
erspart oft unnötigen Ärger und unnötige Kosten.
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