| Die
schöne neue Welt der neuen Bundesländer verhiess Anlegern
goldene Zeiten. Goldene Zeiten sahen auch Verkäufer von
Immobilien kommen und verkauften (blinden, weil geldgierigen?)
Anlegern alles was sich irgendwie verkaufen liess.
Der Begriff "Schrottimmobilie" steht heute für
Immobilien aus dem Osten Deutschlands, die niemand mehr haben will und
die wohl nie mehr so etwas wie Rendite abwerfen werden. Sie
kosten die Eigentümer meist nur noch Geld und so mancher hat
derart viel investiert, dass er heute pleite ist.
Eine nicht unwesentliche Rolle beim "An den Mann (oder
die Frau) bringen" spielten diverse Banken, denen eine
erhebliche Mitschuld angelastet wird, dass viele Menschen sich
ruiniert haben.
Prozesse laufen seit Jahren und einige dieser Verfahren
landeten denn auch beim Bundesgerichtshof.
Dort gibt es verschiedene Senate, die schon einmal (fast)
identische Sachverhalte zu beurteilen haben und auch wenn man
unterstellt, dass sich beim Bundesgerichtshof die Elite der in
Deutschland beheimateten Juristen findet, gibt es da schon mal
unterschiedlich Meinungen, was im Übrigen nur zeigt, wie
"schwierig" sich Rechtsfindung immer wieder gestaltet.
Richter sind halt auch nur Menschen.
Eine kleine harmlos klingende Pressemitteilung des BGH
könnte nun für viele Anleger, die auf
"Gerechtigkeit" hofften, nun zur Schreckensnachricht
werden.
Dort gibt es zwei (II + VI) Senate, die sich mit der
Problematik zu beschäftigen hatten.
Der eine berurteilte "freundlich im Sinne der
Verbraucher", der andere eher mehr
"bankenfreundlich" im Sinne "gesunder
volkswirtschaftlicher Verhältnisse", was immer das auch
sein mag.
Die zweite Fraktion hat sich nun weitestgehend
durchgesetzt.
In der Pressemitteilung heisst das dann so:
Die Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Senat des Bundesgerichtshofs
in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen
Immobilienfonds sind beigelegt.
2004 hatte der
II. Senat verbraucherfreundlich "Allgemeine
Grundsätze für die Abwicklung kreditfinanzierter Fondsbeteiligungen"
aufgestellt.
So wurden z.
B. den Banken der Rückzahlungsanspruch verneint, wenn diese
Verbraucherschutzgesetze nicht genügend beachtet hatten.
Damit dürfte
es nun vorbeisein.
Es bleibt ein
mehr als schaler Nachgeschmack und es bleibt abzuwarten, wie es
weitergeht.
Geschädigte
Anleger haben z. Zt. jedenfalls nicht gerade gute Karten.
Den Bilanzen
der Banken wird es guttun.
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