| Trotz
aller Hurrarufe "Es geht wieder aufwärts", geht es
für viele Menschen immer noch abwärts.
Insolvenzverfahren die bis zu 10
Jahre insgesamt dauern, sind nicht zum Lachen und auch wer sich
z. B. bereits in der "Wohlverhaltensphase" befindet,
scheidet aus dem Konsumleben aus und kann keinen
"Umsatz" machen.
Ein solcher Schuldner tritt sein
pfändbares Einkommen für den Zeitraum von sechs Jahren an
einen von einem Gericht bestimmten "Treuhänder",
einen Insolvenzverwalter ab. Glücklich, wer einen neutralen
Verwalter "erwischt". Arme Schweine diejenigen, die an
einen weniger neutralen, voreingenommenen, möglicherweise
unverständigen und selbstherrlichen Verwalter geraten.
Die bei unserer Anwaltshotline
angeschlossenen Rechtsanwälte haben da schon so manche
Geschichte gehört, die kaum zu glauben, aber leider oft genug
wahr war.
Nach dem Ende des
"Wohlverhaltens" kann ein Schuldner dann die
Restschuldbefreiung beantragen, auch wenn nicht alle Gläubiger
ihr volles Geld erhalten haben.
Wird diese Restschuldbefreiung
dann positiv beschieden, ist ein Schuldner dann seine
Verbindlichkeiten los und kann von vorne anfangen. Nicht mit
Schuldenmachen, sondern mit dem Versuch ein eigenständiges,
nicht fremdbestimmtes Leben aufzubauen.
Da aber meist nichts mehr da ist,
geht es leider allzu oft wieder mit dem Schuldenmachen los, so
denn die Schufa wieder sauber ist.
Vielen Schuldnern wurden die
Kosten für die Insolvenz im Wege der Prozesskostenhilfe
gestundet.
Das hatte u. a. zur Folge, dass
viele Insolvenzverwalter nun jegliche Motivation verloren.
Es dauerte nicht lange und der
Ruf nach Veränderung wurde laut. Und wie oft in derartigen
Fällen berief man sich auf "böse" Menschen, welche
die Schwächen des Systems für Ihre Vorteile nutzten, auch wenn
es dafür wenig Beweise und schon gar nicht gesicherte Zahlen
gibt.
Der Gesetzgeber erwägt wieder
einmal am Insolvenzrecht rumzuschrauben. "Böse
Zungen" und Lästermäuler sehen in diesen Bemühungen
schon jetzt den Versuch, die durch "kreditierte"
Stundungen entstehenden Kosten loswerden.
"Wer nichts hat, kann auch
nicht das Insolvenzverfahren für sich in Anspruch nehmen".
Die Kosten werden möglicherweise nicht mehr gestundet.
Also: Wer die Insolvenz in
Anspruch nehmen will, darf nur ein "bisschen"
insolvent sein. Es muss noch genügend Geld da sein, um die
Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlen zu können.
"Ein bisschen Friede, ein
bisschen Freude". Ralf Siegel und Nicole lassen grüssen.
Wer gar nichts mehr hat, könnte
"überinsolvent" sein und sehen wo er bleibt, was in
der Konsequenz heissen könnte, dass er bald mit vielen, vielen
Gerichtsvollziehern über viele, viele Jahre so etwas wie eine
"Geschäftsbeziehung" haben könnte.a
Verschiedene "Modelle"
sind Anfang des Jahres 2006 in der Diskussion. Diese hier
"vorzustellen" wollen wir uns ersparen.
Es steht jedoch zu befürchten,
dass der absolut Insolvente, weil absolut finanziell
"Platte" am Ende der Dumme sein wird, weil er es
versäumt hat, für den Fall der Insolvenz ein paar Mark
(Pardon: Euro) auf die hohe Kante zu legen. So könnte es
kommen: Insolvent zu sein muss man sich leisten können.
"Veremos" sagt der
Spanier. "Wir werden sehen!"
--------- jusdi102
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