Im
April 2002 haben wir mit dem Bau von
einem Einfamilienhaus begonnen, dass im
Aug. 2001 fertiggestellt und von uns als
Eigentuemer bezogen wurde.
Das
Haus wurde von mir geplant und realisiert,
ich bin ausgebildeter Architekt.
Die
Leistungen von Sanitär und Heizung
wurden von einem Bekannten erbracht der
eine Heizungsfirma - Sanitärfirma
besitzt.
Hierzu
gibt es keinen Werkvertrag oder
VOB-Vertrag, alles wurde auf Basis von mündlicher
Absprachen erbracht.
Wir haben am -- -- 200´2 eine erste
offizielle Abschlagrechnung erhalten. Ich
habe diese Rechnung als Architekt
geprueft, freigegeben und bezahlt.
Ebenso
am -- -- 2002 und -- -- 2002.
Am -- --2002 haben wir eine
„Rechnung“ (keine Abschlagsrechnung
aber auch keine Schlussrechnung)
erhalten, die alle erbrachten Leistungen
enthaelt, inkl. der von uns bis dato
entrichteten Abschlagzahlungen und der
Ausweisung einer sogenannten
„Restsumme“.
Ich
habe diese Rechnung als Architekt
geprueft und als Schlussrechnung
freigegeben und anschliessend bar
bezahlt, in drei unterschiedlichen
Tranchen.
Wir werden nun damit konfrontiert -
Rechnungsbetrag ---- Euro, das aus dem
Bauvorhaben 2001 noch Leistungen zur
Zahlung ausstehen.
Es
werden dort Leistungen aufgelistet und
mit Angebotsnummern beschrieben, diese
Angebote haben wir nie erhalten. Zudem
werden wir mit einer erheblichen Anzahl
von Arbeitsstunden belastet, die auf
unserer Baustelle erbracht sein
sollen. Ich
habe als Architekt zu keinem Zeitpunkt
woechentliche Stundenzettel oder
Arbeitsnachweise unterschrieben. Diese
Arbeitsstunden umfassen alle auf der
Baustelle taetig gewordenen Mitarbeiter
der Firma des Bekannten. Ich
vermute:
In
den gesamten Aufstellungen der
Abschlagzahlungen wurden von meinem
Bekannten keinerlei Stundenabrechnungen
eingerechnet. Alle Abschlagzahlungen und
die letzte Rechnung weisen einen uns
gewaehrten Rabatt aus.
Dies ist meines Kenntnisstandes unueblich,
da die sogenannten Einheitspreise immer
inklusive der Lieferung und Einbau sind.
Es wurde zudem zu keinem Zeitpunkt ueber
Schwarzgeldzahlungen geredet oder
derartige Vereinbarungen getroffen. Es
wurde lediglich darueber gesprochen, dass
ich im Rahmen meiner Taetigkeit als
Architekt bei der Aufstockung seines
Mehrfamilienhaus mit einer
Ausfuehrungsplanung Hilfestellung gebe.
Deise Leistung ist nicht zustande
gekommen.
Wie uns bekannt wurde, sind die Baukosten
der gaenzlich durch Nachbarschaftshilfe
errichteten Gebaeudeaufstockung
erheblich ueberschritten worden, sodass
mein Bekannter nun versucht Geld von uns
zu erhalten.
Ich
habe in dem Zeitraum 2001 bis 2002
verschiedene Arbeiten bei der Aufstockung
seines Hauses uebernommen, aber nie in
Rechnung gestellt.
Nachdem die letzte Rechnung am -- -- 2001
eingereicht wurde und von mir als
Schlussrechnung geprueft, freigeben und
bezahlt wurde , beginnt die Verjaehrung
der Leistung am -- -- 2002 und endet
demnach am 31.12. 2004 (§§ 196, 201 BGB
a.F.) zwei Jahre spaeter. Eine
Rechnungslegung nach mehr 4 Jahren
erscheint mir als unzulaessig, der
Anspruch ist meiner Vermutung nach
verjaehrt.
Gleichfalls kann ich meine Leistung als
Architekt nach geltendem Recht in Ansatz
bringen und gegenrechnen. Wir wollen uns
ggf. auf eine Zahlung von ---- EURO
einigen, aber vorher moechte ich meine
rechtliche Stellung abschaetzen und
beurteilen.
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